Kampf gegen Assad-Regime
Drei ehemalige syrische Rebellen in München wegen Kriegsverbrechen zu langen Haftstrafen verurteilt

Das Oberlandesgericht München hat zwei Syrer wegen Kriegsverbrechen zu Haftstrafen verurteilt.

    Blick auf das große burgähnliche Backsteingebäude unter einem Wolkenhimmel. Davor parken Autos. Auf den Bürgersteigen gehen Menschen.
    Das Oberlandesgericht München (Archivbild von 2024). (dpa / Sven Simon / Frank Hoermann)
    Die beiden Männer wurden zudem - ebenso wie ein dritter Angeklagter - der Mitgliedschaft beziehungsweise Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Die Strafen belaufen sich auf neun Jahre und zehn Monate, sieben Jahre sowie viereinhalb Jahre. Es geht um Taten im Zusammenhang mit der Revolution gegen das Assad-Regime in den 2010er Jahren. Ihr Ziel war dem Urteil zufolge die Bekämpfung der damals regulären syrischen Armee gewesen, die zum Machterhalt Assads mit massiver Gewalt gegen das eigene Volk vorgegangen war. Der Vorsitzende Richter Höhne betonte, auch ein Freiheitskampf finde nicht im rechtsfreien Raum statt. Die drei nach Deutschland migrierten Männer waren zunächst Mitglieder einer eigenständigen bewaffneten Rebellengruppe gewesen. 2014 schlossen sie sich der dschihadistischen Terrormiliz IS an. Unter anderem sollen sie an einem Überfall auf ein schiitisches Dorf beteiligt gewesen sein.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.