Er habe sich der gefährlichen Körperverletzung sowie des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht, hieß es zur Begründung. Zudem muss er an die vier Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 5.500 Euro zahlen.
Der damals 19-Jährige war 2020 in Henstedt-Ulzburg am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung mit einem Auto auf den Gehweg gefahren und hatte dabei die vier Gegendemonstranten verletzt.
Diese Nachricht wurde am 21.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.