Zweckentfremdung
Dresden will Vermietung von Wohnraum an Touristen einschränken

Die sächsische Landeshauptstadt Dresden will es verbieten, Wohnraum länger als zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung zu vermieten. Um den Mietwohnungsmarkt zu entlasten, sollen die Regeln der sogenannten Zweckentfremdungssatzung geändert werden.

    Eine Hand übergibt einer anderen einen Schlüssel.
    Zimmer und Wohnungen für kurze Zeiträume im Internet anzubieten, ist oft lukrativer als eine Langzeitvermietung (Symbolbild). (dpa / picture alliance / Jens Kalaene)
    Baubürgermeister Kühn (Grüne) schätzt nach eigenen Angaben, dass sich so etwa 700 Wohnungen für eine langfristige Vermietung reaktivieren lassen. Gewerbliche Flächen, die schon baurechtlich entsprechend eingestuft sind, fallen nicht unter die Satzung.
    Die Kurzzeitvermietung ist für Eigentümer oft lukrativer, da sich auf diese Weise höhere Preise erzielen lassen als mit langfristigen Mietverträgen. Allerdings steigt damit der Druck auf den Wohnungsmarkt, weil weniger klassische Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Durch die jährliche Obergrenze soll erreicht werden, dass Eigentümer wieder zur Langzeitvermietung wechseln.

    Reaktion auf Airbnb und Booking.com

    In den zurückliegenden Jahren haben etliche Städte in Deutschland ebenso wie internationale Touristenhochburgen in den Markt eingegriffen. Die Vorgaben sind eine Reaktion auf Portale wie Airbnb oder Booking.com, auf denen Anbieter im Wettbewerb mit Hotels vergleichsweise einfach eine Ferienwohnung international bewerben können.
    So begrenzen die Metropolen London und Paris die Kurzzeitvermietung von Wohnungen auf insgesamt 90 Tage im Jahr. Die EU-Kommission will noch im Laufe dieses Jahres eine Definition von Gebieten mit angespannter Wohnungslage vorschlagen. Für diese soll es eine Liste verschiedener Instrumente geben, die Städte einsetzen können, um angesichts hoher Wohnkosten gegen Kurzzeitunterkünfte vorzugehen.

    Jørgensen: "Wir müssen jetzt handeln"

    Der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Jørgensen, hatte im Februar erklärt, Europa sei "in einer Wohnungskrise". Millionen Menschen hätten Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen. "Wir müssen jetzt handeln." Allerdings böten Kurzzeitunterkünfte, die über Online-Plattformen gebucht würden, auch Vorteile. Deshalb werde die Kommission nicht vorschlagen, sie ganz zu verbieten.
    Diese Nachricht wurde am 15.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.