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Nach Bundestags-Beschluss
Drogenbeauftragter sieht Aromenverbot bei Tabakerhitzern als "guten Schritt, aber nur der Anfang"

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Blienert, hat das Verbot von Aromen bei Tabakerhitzern begrüßt.

    Ein Mann raucht einen elektronischen Tabakstick.
    Tabakerhitzer (picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)
    Der SPD-Politiker sagte, die Entscheidung des Bundestages sei "ein guter Schritt für mehr Gesundheitsschutz". Dies könne aber nur der Anfang sein. Blienert betonte, was krank mache, solle nicht nach Obstsalat oder Fruchtbonbon schmecken. Bei Zigaretten und Drehtabak sind Aromastoffe bereits jetzt untersagt. Der Drogenbeauftragte wies darauf hin, dass zuletzt der Anteil der Raucher an der erwachsenen Gesamtbevölkerung in Deutschland auf rund 33 Prozent gestiegen sei. Bei den 14- bis 17-Jährigen habe sich die Quote sogar nahezu verdoppelt.
    Der Bundestag hatte gestern ohne Gegenstimme die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Aromastoffe in Tabakerhitzern verbietet.
    Sogenannte E-Zigaretten sollen von der neuen Regelung nicht betroffen sein. Bei E-Zigaretten werden aromatisierte Flüssigkeiten verdampft, die gegebenenfalls mit Nikotin angereichert werden können. Bei Tabakerhitzern kommt echter Tabak zum Einsatz, der in jedem Fall Nikotin freisetzt.
    Diese Nachricht wurde am 23.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.