Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes fällt die Regelung, dass Ausbildungskosten lediglich als "Sonderausgaben", also nur zum Teil von den Steuern absetzbar sind, eindeutig weg. Als "vorweggenommene Werbungskosten" kann man jetzt Ausgaben für ein Studium voll absetzen. Das bringt natürlich enorme Steuereinsparungen mit sich.
Als "vorweggenommene Werbungskosten" gelten Studiengebühren, Fahrtkosten, der Kauf von Fachbüchern, Computer oder Büromaterial. Übt der Student nach dem Studium seinen Beruf aus, macht er eine Einkommenssteuererklärung. Darin rechnet sich diese "angesparte" Summe an Ausgaben aus dem Studienzeitraum gegen das Einkommen. Das geht so lange, bis die gesamten Ausgaben erstattet worden sind.
Bislang gilt das für Umschulungen und Zweitstudien. Da sich die Finanzbehörden, zum Beispiel in Hamburg, gegen die Auslegung der Urteile des Bundesfinanzhofes bezüglich Studenten im Erststudium noch sträuben, empfehlen Experten zu klagen. Dabei stehen die Chancen zu gewinnen sehr hoch. "Auf keinen Fall abwimmeln lassen" lautet die Devise. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christoph Lichtenberg aus Dortmund:
Die Finanzämter werden vermutlich die Festsetzung der Verluste von Studenten im Erststudium ablehnen. Ich rate aber dringend dazu, sich hiervon nicht einschüchtern zu lassen. Ich empfehle vielmehr dann den Rechtsweg. Das bedeutet zunächst einen Einspruch, folgend eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Diese Klage würde ich dann bis zum Bundesfinanzhof vortreiben. Ich erwarte aus der Tendenzwende, die der BFH in seinen Urteilen zum Zweitstudium eingeleitet hat, dass solche Klagen gewinnen. Es ist einfach nicht einzusehen, dass Erst- und Zweitstudium steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Das ist schlicht unsinnig.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen beispielsweise weist seine Beamten regelrecht zur Zurückhaltung bei der Umsetzung der anstehenden Steuerneuregelung an: In einem Erlass vom 29. Juli 2003 rät es "im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung (...) die Aufwendungen weiterhin nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen." Die Motivation dafür ist klar: Im Wintersemester 2004/2005 werden in der Bundesrepublik 2,4 Millionen Menschen studieren. Der zu erwartende Steuerausfall bei Eintritt von Studenten ins Berufsleben geht nach Schätzungen von Experten in die Millionenhöhe.
Als "vorweggenommene Werbungskosten" gelten Studiengebühren, Fahrtkosten, der Kauf von Fachbüchern, Computer oder Büromaterial. Übt der Student nach dem Studium seinen Beruf aus, macht er eine Einkommenssteuererklärung. Darin rechnet sich diese "angesparte" Summe an Ausgaben aus dem Studienzeitraum gegen das Einkommen. Das geht so lange, bis die gesamten Ausgaben erstattet worden sind.
Bislang gilt das für Umschulungen und Zweitstudien. Da sich die Finanzbehörden, zum Beispiel in Hamburg, gegen die Auslegung der Urteile des Bundesfinanzhofes bezüglich Studenten im Erststudium noch sträuben, empfehlen Experten zu klagen. Dabei stehen die Chancen zu gewinnen sehr hoch. "Auf keinen Fall abwimmeln lassen" lautet die Devise. Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Christoph Lichtenberg aus Dortmund:
Die Finanzämter werden vermutlich die Festsetzung der Verluste von Studenten im Erststudium ablehnen. Ich rate aber dringend dazu, sich hiervon nicht einschüchtern zu lassen. Ich empfehle vielmehr dann den Rechtsweg. Das bedeutet zunächst einen Einspruch, folgend eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht. Diese Klage würde ich dann bis zum Bundesfinanzhof vortreiben. Ich erwarte aus der Tendenzwende, die der BFH in seinen Urteilen zum Zweitstudium eingeleitet hat, dass solche Klagen gewinnen. Es ist einfach nicht einzusehen, dass Erst- und Zweitstudium steuerlich unterschiedlich behandelt werden. Das ist schlicht unsinnig.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen beispielsweise weist seine Beamten regelrecht zur Zurückhaltung bei der Umsetzung der anstehenden Steuerneuregelung an: In einem Erlass vom 29. Juli 2003 rät es "im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung (...) die Aufwendungen weiterhin nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen." Die Motivation dafür ist klar: Im Wintersemester 2004/2005 werden in der Bundesrepublik 2,4 Millionen Menschen studieren. Der zu erwartende Steuerausfall bei Eintritt von Studenten ins Berufsleben geht nach Schätzungen von Experten in die Millionenhöhe.