
In der Corona-Zeit hatte es vorübergehend weniger Drohnensichtungen in der Nähe ziviler Flugzeuge oder Flugeinrichtungen gegeben. 84 Behinderungen oder 56 Prozent der aktuellen Fälle ereigneten sich laut DFS in der Nähe größerer Flughäfen. Mit jeweils 21 Fällen waren Frankfurt am Main und Leipzig-Halle am stärksten betroffen. Es folgt Berlin mit 15 Drohnensichtungen. Einen deutlichen Rückgang auf 7 Fälle gab es in Hamburg, wo es noch im Jahr 2022 die zweitmeisten Beobachtungen gegeben hatte.
An Flughäfen gilt Mindestabstand für Drohnen
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Andernfalls gelten sie strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.