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Flugsicherung
Drohnen behinderten auch 2023 den Luftverkehr

Drohnen haben auch im vergangenen Jahr den zivilen Flugverkehr im deutschen Luftraum behindert. Mit 151 Gefährdungsfällen wurde die dritthöchste Zahl registriert, wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt am Main auf Anfrage mitteilte.

    Das Foto zeigt eine private Drohne, dahinter in weiter Entfernung ein Flugzeug im Anflug auf den Flughafen Düsseldorf.
    Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat auch 2023 wieder zahlreiche Gefährdungsfälle durch Drohnen registriert (Archivbild). (dpa-Bildfunk / Julian Stratenschulte)
    In der Corona-Zeit hatte es vorübergehend weniger Drohnensichtungen in der Nähe ziviler Flugzeuge oder Flugeinrichtungen gegeben. 84 Behinderungen oder 56 Prozent der aktuellen Fälle ereigneten sich laut DFS in der Nähe größerer Flughäfen. Mit jeweils 21 Fällen waren Frankfurt am Main und Leipzig-Halle am stärksten betroffen. Es folgt Berlin mit 15 Drohnensichtungen. Einen deutlichen Rückgang auf 7 Fälle gab es in Hamburg, wo es noch im Jahr 2022 die zweitmeisten Beobachtungen gegeben hatte.

    An Flughäfen gilt Mindestabstand für Drohnen

    Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Andernfalls gelten sie strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet.