Je nach Lebenslage machen verschiedene Vertragsmodelle Sinn, denn: ob beide Partner für den Lebensunterhalt arbeiten oder sich ein Partner um Kindererziehung und Haushalt kümmert macht einen Unterschied. Für welche Gemeinschaft welche Verträge sinnvoll sind und was das diesjährige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alte Eheverträge bedeutet, darüber diskutierte Britta Fecke mit Experten im heutigen "Marktplatz".
Die E-Mail-Adresse lautet: marktplatz@dradio.de
Studiogäste heute waren:
Ulrike Fischer, Rechtsanwältin
Prof. Siegfried Willutzki, Ehrenpräsident des Deutschen Familiengerichtstages
Prof. Günter Brambring, Notar
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