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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Auch nach eingehender Prüfung ist eine Ehe oft kein Versprechen mehr bis an das Lebensende. Ungefähr jede dritte Ehe wird in Deutschland wieder geschieden. Eheverträge sollen in diesem Fall die finanziellen Ansprüche der Partner regeln, Verträge, die nicht nur vor, sondern auch noch während der Ehe vereinbart werden können.

Am Mikrofon: Britta Fecke |
    Je nach Lebenslage machen verschiedene Vertragsmodelle Sinn, denn: ob beide Partner für den Lebensunterhalt arbeiten oder sich ein Partner um Kindererziehung und Haushalt kümmert macht einen Unterschied. Für welche Gemeinschaft welche Verträge sinnvoll sind und was das diesjährige Urteil des Bundesverfassungsgerichts für alte Eheverträge bedeutet, darüber diskutierte Britta Fecke mit Experten im heutigen "Marktplatz".



    Die E-Mail-Adresse lautet: marktplatz@dradio.de



    Studiogäste heute waren:

    Ulrike Fischer, Rechtsanwältin
    Prof. Siegfried Willutzki, Ehrenpräsident des Deutschen Familiengerichtstages
    Prof. Günter Brambring, Notar