Umweltpolitik
Dürre und Hitze: Baden-Württemberg fordert effizientere Nutzung von Wasser

Angesichts der aktuellen Niedrigstände in Flüssen und Seen hat die baden-württembergische Umweltministerin Walker eine effizientere Nutzung von Wasser gefordert.

    Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), Umweltministerin von Baden-Württemberg, spricht bei einer Landtagsdebatte im Plenarsaal.
    Thekla Walker, Umweltministerin von Baden-Württemberg (picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod)
    Bevölkerung, Wirtschaft und Politik müssten zusammenarbeiten, um den Wasserverbrauch so gut wie möglich zu reduzieren, sagte die Grünen-Politikerin im Deutschlandfunk. In Baden-Württemberg werde seit Jahren gemeinsam mit Versorgungsunternehmen an einer sogenannten Wassermangelstrategie gearbeitet, um die Wasserversorgung in Hitzeperioden wie zurzeit sicherzustellen.
    Die Anpassung an Folgen des Klimawandels sei zwar wichtig, erklärte Walker, doch vor allem komme es auf vorausschauenden Klimaschutz an. Wasser sei nicht nur "ein kostbares Gut" und ein Lebensmittel, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor, betonte die Umweltministerin. So würden beispielsweise die Schifffahrt auf großen Wasserstraßen durch Niedrigstände massiv beeinträchtigt und die Erträge in der Landwirtschaft verringert.

    NIWIS soll Niedrigwasser-Überblick bringen

    Bundesumweltminister Schneider, SPD, will heute ein neues bundesweites Niedrigwasser-Informationssystem - kurz NIWIS - vorstellen. Es soll erstmals einen Überblick über aktuelle Lagen sowie umfassende Hintergrundanalysen bieten.
    Derzeit zeigen viele Flusspegel Niedrigwasser an. Betroffen ist unter anderem die Rheinschifffahrt. Als Folge reduzierte etwa die Stahltochter des Industriekonzerns Thyssenkrupp ihre Produktion.

    München schränkt Wassernutzung ein

    Neben vielen anderen Kommunen hatte gestern auch München wegen monatelanger Trockenheit und wochenlanger Hitze die Wassernutzung für die Bürger stärker reglementiert. Das gilt vorläufig bis August für Trink- und Grundwasser sowie Oberflächengewässer, wie die bayerische Landeshauptstadt mitteilte.
    Untersagt ‌sind etwa das Bewässern privater Rasen- und Hofflächen, das Befüllen privater Schwimmbecken und Springbrunnen sowie die Autowäsche außerhalb gewerblicher Waschanlagen. Bei Missachtung können Geldbußen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
    Diese Nachricht wurde am 15.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.