
Die städtische Verordnung gilt für das gesamte Flussufer in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt. Verstöße werden mit Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Schon der Aufenthalt in mehr als knöcheltiefem Wasser ist nicht mehr gestattet. Düsseldorfs Oberbürgermeister Keller teilte mit, ausdrückliches Ziel sei es, weitere tödliche Badeunfälle im Rhein zu verhindern. Das Verbot sei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Die Stadt Neuss verhängte am Abend ein ähnliches Verbot. Mehrere Städte prüfen vergleichbare Regelungen. Mancherorts am Rhein, etwa in Duisburg, gelten bereits aufgrund bundesrechtlicher Regelungen für Wasserstraßen großflächige Badeverbote.
In Flüssen gibt es starke und wechselhafte Strömungen. Schiffe können Strudel oder Unterströmungen mit Sogwirkung erzeugen. Auch erfahrene Schwimmer sind sehr gefährdet. Das Wasser in Flüssen ist oft kälter als erwartet, es drohen Schocks und Muskelkrämpfe. Badeaufsichten fehlen meist.
Diese Nachricht wurde am 15.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.