
Beide städtischen Verordnungen gelten für das gesamte Flussufer. Verstöße werden mit Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Schon der Aufenthalt in mehr als knöcheltiefem Wasser ist nicht mehr gestattet. Düsseldorfs Oberbürgermeister Keller hatte erklärt, ausdrückliches Ziel sei es, weitere tödliche Badeunfälle im Rhein zu verhindern. Mehrere Städte prüfen vergleichbare Regelungen. Mancherorts am Rhein, etwa in Duisburg, gelten bereits aufgrund bundesrechtlicher Regelungen für Wasserstraßen großflächige Badeverbote.
Diese Nachricht wurde am 15.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.