
Die Mitgliedsstaaten gaben ihre Forderungen nach Einschränkungen auf, wie Bundesjustizministerin Hubig mitteilte. Damit bleibt es dabei, dass Flugreisende bei Verspätungen ab drei Stunden das Recht auf eine Entschädigung haben. Auch deren Höhe zwischen 250 und 600 Euro je nach Entfernung bleibt gleich.
Viele EU-Staaten hatten ursprünglich durchsetzen wollen, dass erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung fällig wird. Sie sollte zudem niedriger ausfallen. Deutschland hatte dies allerdings abgelehnt. Bundesministerin Hubig äußerte sich deshalb nun auch erfreut über die Einigung. Damit könnte das EU-Parlament die neuen Fluggastrechte am Montag verabschieden. Sie umfassen laut den Angaben Hubigs auch einen besseren Preisvergleich beim Handgepäck und mehr Informationen für die Flugreisenden über ihre Ansprüche.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
