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EEG-Umlage
Auch wer eigenen Strom verbraucht, soll zahlen

Unternehmen, die den Strom für die eigene Produktion selbst erzeugen, sind bisher von der EEG-Umlage befreit. Das macht es sogar attraktiv, ältere, ineffiziente Kohlekraftwerke zu pachten und zu betreiben. Das Gleiche gilt für die Erzeuger und Selbstverbraucher von erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung will dieses Privileg nun einschränken.

Von Theo Geers | 23.01.2014
    Die schlechte Nachricht für private wie industrielle Eigenstromverbraucher ist gut versteckt – in einem Anhang zum Eckpunktepapier zur Energiewendereform. Private Erzeuger von Solarstrom sollen für den Strom, den sie ganz oder teilweise selbst verbrauchen, bei neuen Anlagen künftig an den Kosten der Ökostromförderung beteiligt werden. Die neue Mindestumlage, so der Name der neuen Abgabe, soll 70 Prozent der EEG-Umlage betragen – das wären aktuell 4,4 Cent pro selbst verbrauchter Kilowattstunde.
    Allerdings soll es auch hier eine Bagatellgrenze von zehn Kilowattpeak geben: Damit wären typische Fotovoltaik-Anlagen auf einem Einfamilienhaus auch künftig befreit. Ganz wichtig: Auch Besitzer von Altanlagen bleiben von dem Energiewende-Soli, wie die Abgabe schon genannt wird, verschont. Getroffen von der neuen Abgabe werden dagegen größere Anlagen etwa auf Mehrfamilienhäusern, auf Scheunen oder auch auf Gewerbebauten oder Einkaufszentren. Für die Betreiber dieser Anlagen wird der Eigenstromverbrauch also unattraktiver.
    Einschränken will die Bundesregierung – zweitens – auch die Privilegierung des Eigenstromverbrauchs in der Industrie. Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren auf ihrem Betriebsgelände eigene kleine Kraftwerke gebaut und den Strom selbst verbraucht. Weil der Strom damit praktisch das Betriebsgelände gar nicht verließ, waren sie von Netzentgelten und der der EEG-Umlage befreit. Das soll sich künftig ändern, aber auch hier werden Alt- und Neuanlagen unterschiedlich behandelt.
    Eigenstrom aus bestehenden Anlagen bleibt auch künftig in Höhe der EEG-Umlage des Jahres 2013 – das waren 5,3 Cent – befreit. Da die EEG-Umlage inzwischen auf 6,24 Cent angehoben wurde, zahlen Betreiber von Altanlagen also rund einen Cent pro selbstverbrauchter Kilowattstunde. Investiert ein Unternehmen erst jetzt in eine Neuanlage zur Eigenstromerzeugung, dann sind dafür 90 Prozent der heute gültigen EEG-Umlage – das wären etwa 5,7 Cent – zu entrichten.
    Mit diesen Änderungen will die Bundesregierung den Trend zur Entsolidarisierung bei den Kosten der Energiewende stoppen. Denn inzwischen wird acht Prozent des hierzulande erzeugten Stroms zum Eigenverbrauch produziert, um Netzentgelte und EEG-Umlage zu sparen.