
Die Weigerung stelle einen Eingriff in das Recht auf Information dar und verstoße somit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, entschieden die Richter in Straßburg.
Die Beschwerden waren von fünf russischen Staatsbürgern sowie der Organisation Memorial eingereicht worden. Die Kläger hatten versucht, Zugang zu Archiven zu bekommen, in denen Informationen über "ethnische Hinrichtungen und Deportationen in den 1930er und 1940er Jahren" lagerten. In allen Fällen sei ihnen der Zugang verweigert oder das Erstellen von Kopien verboten worden.
Memorial wurde inzwischen von der russischen Regierung aufgelöst. Einer der Schwerpunkte der Organisation war die Aufarbeitung der politischen Gewaltherrschaft in der Sowjetunion. Vor zwei Jahren war Memorial mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden.
Diese Nachricht wurde am 18.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.