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Ehe light
Wie funktioniert die französische PACS-Partnerschaft?

Ein Frankreich hat sich das Verpacsen fest etabliert: Seit 1999 gibt es diese Möglichkeit einer eheähnlichen Partnerschaft. Sie ist sehr einfach zu schließen und auch wieder aufzulösen - hat aber vor allem im Todesfall Nachteile.

Von Jürgen König | 03.05.2018
    Zwei Eheringe
    PACS in Frankreich: Die Partnerschaft ist in vielen der Ehe ähnlich. (dpa/picture-alliance/Friso Gentsch)
    Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1999: Der Pacte civil de solidarité, kurz PACS genannt, sollte das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare rechtlich anerkennen. 2013 wurde in Frankreich die Homo-Ehe eingeführt; mittlerweile werden PACS-Verträge zu 95 Prozent von Partnern unterschiedlichen Geschlechts abgeschlossen.
    Dazu reicht eine gemeinsame Erklärung aus: In ihr wird festgelegt, wie das Zusammenleben aussehen, wie mit gemeinsamem Besitz umgegangen werden soll. Gütertrennung wie auch Gütergemeinschaft sind möglich, wichtig ist der Solidaritätsgedanke: Beide Partner verpflichten sich zu gegenseitiger Hilfe, stehen etwa gemeinsam für ihre Mietkosten ein. Nach welchen Kriterien sich diese Hilfe richten soll, entscheiden sie selbst. Die Pariser Rechtsanwältin und Notarin Nathalie Couzigou-Suhas:
    "Es gibt sehr viele, die sich verpacsen und sagen, na, wir heiraten später – vielleicht, weil sie jetzt keine Zeit zum Heiraten oder nicht das Geld dafür haben. Das ist etwas anderes, als der Gesetzgeber damals wollte: Das heißt, eine Institution ist der PACS-Vertrag noch nicht geworden."
    PACS-Vertrag ist in vielem eheähnlich
    Um den Unterschied zur Ehe zu betonen, konnten PACS-Verträge früher nur vor einem Amtsgericht geschlossen werden, die große Hochzeitszeremonie im Rathaus blieb den PACS-Partnern verwehrt. Im November 2017 wurde diese Regelung aufgehoben: Auch ein Dorfbürgermeister kann nun Paare verpacsen. Ein PACS-Vertrag ist in vielem eheähnlich. PACS-Partner werden steuerlich gemeinsam veranlagt, können gemeinsam Steuervergünstigungen anmelden.
    Wer selber nicht versichert ist, kann die Sozialversicherung seines Partners in Anspruch nehmen. Die Sozialabgaben werden wie bei verheirateten oder unverheiratet zusammenlebenden Paaren berechnet. Ein PACS-Partner hat das Recht, ein Mietverhältnis zu übernehmen, auch wenn er den Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung nicht mit unterschrieben hat. Beim Arbeitsplatzwechsel von Beamten werden PACS-Partner berücksichtigt, ebenso bei Fragen zu Urlaubsansprüchen.
    Ein PACS-Vertrag mit einem ausländischen Partner stellt bei der Frage der Aufenthaltserlaubnis laut Gesetz "ein Element zur Bewertung der persönlichen Beziehungen in Frankreich" dar. Gravierende Unterschiede zur Ehe gibt es auch. Nathalie Couzigou-Suhas:
    "Um das Erbe eines PACS-Partners antreten zu können, bedarf es ausdrücklich eines Testaments oder einer offiziellen Schenkung. Und auch der zweite große Unterschied betrifft den Todesfall eines PACS-Partners: Die oder der Hinterbliebene hat aus dem PACS-Vertrag keinerlei Pensions- oder Rentenansprüche."
    Vor allem die Einfachheit des Verfahrens macht PACS-Verträge beliebt. Denn um einen PACS-Vertrag aufzulösen, müssen beide Partner wiederum nur - bei einem Amtsgericht oder Rathaus - eine gemeinsame schriftliche Erklärung vorlegen. Die Pflicht zur Unterhaltszahlung im Falle einer Trennung schreibt der Vertrag nicht vor.