Fördergeldaffäre im Bildungsministerium
Ehemalige Staatssekretärin scheitert endgültig vor Gericht

Im Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre im Bundesbildungsministerium ist die in den einstweiligen Ruhestand versetzte Staatssekretärin Döring vor Gericht endgültig gescheitert. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden.

    Sabine Döring im Portrait
    Die ehemalige Forschungs-Staatssekretärin Döring war im Juni in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. (imago / IPON)
    Damit hat die frühere Forschungsstaatssekretärin Döring keinen Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich einer in einer Pressemitteilung des Ministeriums getätigten Aussage. Darin war Döring dafür verantwortlich gemacht worden, eine strafrechtliche Prüfung von Aussagen in einem offenen Protestbrief eines Berliner Hochschullehrers veranlasst zu haben. Dagegen wollte Döring vorgehen, das Gericht wies das aber zurück.
    Die Beamtin war im Juni in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Hintergrund war der Umgang des Bundesforschungsministeriums mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahost-Konflikt. Die Dozenten hatten die Räumung eines Camps propalästinensischer Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Dies hatte wiederum Kritik von Bundesforschungsministerin Stark-Watzinger ausgelöst. Später waren E-Mails bekannt geworden, aus denen hervorging, dass jemand an hoher Stelle im Ministerium um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen im Protestbrief der Berliner Hochschullehrer strafrechtlich relevant seien und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könne.
    Diese Nachricht wurde am 21.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.