Archiv

Cum-Ex-Affäre
Ehemaliger Anwalt von Großkanzlei zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt

In der Cum-Ex-Steueraffäre hat das Frankfurter Landgericht einen früheren Anwalt der Großkanzlei "Freshfields" wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte die beteiligte "Maple Bank" bei den Aktiengeschäften beraten.

    Ein Mitarbeiter der Justiz Hessen schließt die Tür zum Gerichtssaal.
    Ehemaliger Anwalt im Cum-Ex-Skandal zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. (picture alliance / dpa / dpa Pool / Andreas Arnold)
    Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Juristen vorgeworfen, mit "Gefälligkeitsgutachten" die Täuschung der Finanzbehörden mit ermöglicht zu haben.
    Mit dem Urteil wird erstmals im Cum-Ex-Komplex ein Steueranwalt für seine Beraterrolle strafrechtlich belangt. Im Rahmen des Prozesses wurde zudem ein ehemaliger Mitarbeiter der "Maple Bank" zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
    Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.
    Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.