
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte dem Juristen vorgeworfen, mit "Gefälligkeitsgutachten" die Täuschung der Finanzbehörden mit ermöglicht zu haben.
Mit dem Urteil wird erstmals im Cum-Ex-Komplex ein Steueranwalt für seine Beraterrolle strafrechtlich belangt. Im Rahmen des Prozesses wurde zudem ein ehemaliger Mitarbeiter der "Maple Bank" zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten.
Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.