
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 78-jährige Norweger zwischen den Jahren 2009 bis 2018 Zuwendungen erhalten hat, unter anderem in Form von Luxusuhren und Jagdausflügen. Im Gegenzug soll er insbesondere bei möglichen Dopingvergehen russischer Teams nicht tätig geworden sein. Unter anderem war Besseberg auf der Grundlage einer Befragung der österreichischen Polizei verurteilt worden, in der er zugegeben hatte, dass er sich Besuche bei Prostituierten habe ausgeben lassen. Der Sportfunktionär hatte entsprechende Aussagen später widerrufen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Besseberg kündigte an, Berufung einzulegen. Er war von 1993 bis 2018 an der Spitze des Biathlon-Weltverbandes.
Diese Nachricht wurde am 14.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
