
Der SPD-Politiker hatte gegen den Beschluss des Haushaltsausschusses, sein Büro im Bundestag stillzulegen, geklagt und im Mai vergangenen Jahres in erster Instanz verloren. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Dagegen hatte Schröder Berufung eingelegt.
Die Ampel-Koalition hatte die Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.