Altkanzler-Privilegien
Ehemaliger Bundeskanzler Schröder erscheint wegen Büroschließung vor Berufungsgericht

Altkanzler Schröder ist in Berlin vor dem Oberverwaltungsgericht erschienen, um sich erneut für ein eigenes vom Staat bezahltes Büro und Personal einzusetzen.

    Berlin: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD, l) steht neben seinem Anwalt im Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg vor Beginn des Prozesses um den Verlust seines Büros im Bundestag.
    Altkanzler Gerhard Schröder (l) und sein Anwalt im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Andreas Rabenstein/dpa)
    Der SPD-Politiker hatte gegen den Beschluss des Haushaltsausschusses, sein Büro im Bundestag stillzulegen, geklagt und im Mai vergangenen Jahres in erster Instanz verloren. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr. Dagegen hatte Schröder Berufung eingelegt.
    Die Ampel-Koalition hatte die Bezahlung von Büros für frühere Bundeskanzler im Frühjahr 2022 neu geregelt.
    Diese Nachricht wurde am 06.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.