Lange: Herr Mahrenholz, der Bundespräsident Horst Köhler hat am Donnerstag den Bundestag aufgelöst und damit die Konsequenz aus der verlorenen Vertrauensabstimmung gezogen, die der Bundeskanzler und auch alle Fraktionen des Bundestages gewollt haben. Viele haben sich nach außen sehr sicher gezeigt, dass er das machen würde. Wie sicher waren Sie denn?
Mahrenholz: Ich war ziemlich sicher, dass er es tun würde. Die Einschätzung des Bundeskanzlers habe ich eigentlich immer für überzeugend gefunden. Ich weiß, dass viele meiner Kollegen anderer Meinung waren, aber ich konnte keine Gründe finden, die besser gewesen wären als seine. Und so hat es ja auch der Bundespräsident gesagt, er habe keine andere Einschätzung gewinnen können. Und dazu allerdings hätte ich mir natürlich vom Bundespräsidenten doch ein paar Ausführungen mehr gewünscht, indem er vielleicht der Sache nach doch stärker eingegangen wäre auf die Bedenken, die gegen Schröders Vertrauensvotum, wenn man das so mal sagen darf, vorgebracht worden sind.
Lange: Ist das der wesentliche Unterschied zu der Art und Weise, wie Carl Carstens das 1983 begründet hat?
Mahrenholz: Also, die Begründung von Köhler fand ich weitaus besser als die von Carstens. Das hatte damals natürlich damit zu tun, dass es ja eine ganz andere Art der Vertrauensabstimmung war. Kohl wollte vier Jahre regieren. Das haben sie auch ganz deutlich gesagt, das steht auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als wörtliches Zitat drin. Und dafür brauchte er eine Auflösung, sonst wären es nur eineinhalb Jahre gewesen. Und um das zu erreichen, hat die FDP gesagt, länger als ein viertel Jahr machen wir bei dir nicht mit, sonst springen wir wieder ab. Und das hat Carstens beeindruckt.
Das hätte ihn meines Erachtens nicht beeindrucken dürfen, denn es war vollkommen klar, dass diese beiden Parteien wieder zusammen gehen würden. Infolgedessen hätte man sagen müssen, wir machen nach einem viertel Jahr noch einmal neue Koalitionsverhandlungen für die Restzeit der Legislaturperiode. Aber so einen Kanzler auf Frist zu wählen, nur um den Bundestag aufzulösen, das hat sich Herr Carstens zu leicht gemacht.
Lange: Wie haben Sie diese Phase zwischen dem Antrag auf Auflösung des Bundestages und dem Votum des Bundespräsidenten, diese drei Wochen, empfunden?
Mahrenholz: Ich habe vermisst, dass der Bundespräsident am 2. Juli eine Erklärung herausgibt, in der er mit Nachdruck die Parteien auffordert, nicht Wahlkampf zu machen, so lange er nicht den Bundestag aufgelöst hat. Da werden Kanzlerkandidaten gewählt, da werden Programme verabschiedet, als gäbe es überhaupt keinen Bundespräsidenten. Zwischen dem 1. Juli und dem 21. haben die Parteien so getan, als gäbe es den Bundespräsidenten überhaupt nicht.
Und dies halte ich nun allerdings für einen großen Mangel an Respekt vor dem Präsidenten. Da wird immer beschworen, von Zeitungen und von Parteien, wie groß der Respekt sei. Nein, der war einfach nicht vorhanden. Und das hat mich als Staatsbürger von den Parteien enttäuscht und vom Bundespräsidenten auch, dass er nicht einfach sagte, jetzt ist Schluss, bis ich meine Entscheidung bekannt gegeben habe.
Lange: Nun sind wir ja in der eigenartigen Situation, dass nicht nur die Bundestagsparteien, sondern nach den derzeitigen Umfragen auch die große Mehrheit der Bevölkerung Neuwahlen will. Gleichwohl gibt es immer noch ein gewisses Unbehagen, in der Gilde besonders der Staats- und Verfassungsrechtler, über den immer noch bestehenden Widerspruch, was den Weg dorthin angeht, sprich die absichtlich verlorene Vertrauensfrage. Können Sie dieses Unbehagen nachvollziehen?
Mahrenholz: Völlig. Es bleibt immer ein Unbehagen, weil das im Grunde nicht der Sinn der Sache ist. Und deswegen glaube ich, es wäre weit besser, man würde diesen Artikel 68, in dem ja die Vertrauensfrage formuliert ist, ergänzen durch einen weiteren Artikel 68a, in dem drin steht, dass der Bundestag sich selbst auflösen darf, mit hoher Mehrheit – nicht zwei Drittel, sondern drei Viertel, das ist klar – damit nicht eine Situation wie jetzt eintritt und man sozusagen auf den Kanzler und auf Winkelzüge, wie viele sagen, getürkt, und so etwas angewiesen ist, um zur Neuwahl zu kommen.
Lange: Darauf kommen wir nachher noch einmal zu sprechen. Es bleibt doch aber fragwürdig: Da beschließt eine Regierung bis zum letzten Tag Gesetze, die Kanzlermehrheit ist immer da, wenn man sie braucht, von einer Koalitionskrise war nie die Rede, und dann wird verabredungsgemäß dem Bundeskanzler von der eigenen Fraktion das Vertrauen entzogen, um dann aber mit ihm wieder als Spitzenkandidat in den nächsten Wahlkampf zu gehen. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle: Das haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes gewiss nicht so vorgestellt?
Mahrenholz: Da stimme ich Ihnen zu.
Lange: Und trotzdem hat das Gericht 1983 das passieren lassen?
Mahrenholz: Ja, das ist auch ein ernstes Problem. Und unter uns gesagt, natürlich jetzt doch für das Publikum, das zuhört: Es ist auch mein Problem, denn ich habe damals zugestimmt ...
Lange: Sie würden es heute nicht mehr machen?
Mahrenholz: Ich würde es heute nicht mehr tun, nein.
Lange: Aus welchen Gründen?
Mahrenholz: Deswegen, weil man einen Kanzler nicht wählen kann auf ein Viertel Jahr, und der darf nachher die Vertrauensfrage stellen. Ein Kanzler wird gewählt immer für den Rest der Legislaturperiode. Als Erhard zurücktrat, trat Kiesinger an seine Stelle für den Rest der Legislaturperiode, das war ganz klar. Als Brandt zurücktrat, trat Helmut Schmidt an seine Stelle, immer für den Rest der Legislaturperiode.
Eine befristete Kanzlerwahl ist undenkbar, denn es gibt einen Bundestag, und diesem einen Bundestag, der ja auch bestehen bleibt, steht eine Bundesregierung gegenüber. Und beide sind an diese Frist gebunden. Und da darf es kein Zwischendurch geben, wo man sich schnell mal von der Volkesgunst bestätigen lässt, dass man gut dran ist.
Lange: Jetzt wollen ja mindestens zwei Abgeordnete wieder nach Karlsruhe gehen und klagen. Haben die eine reelle Chance, oder können die sich den Weg im Grunde sparen?
Mahrenholz: Über die Chance möchte ich nicht reden. Ich war selbst mal Richter und bei so etwas beteiligt und dann geziemt einem Zurückhaltung. Köhler hat sich in seinen Formulierungen eng an dieses Urteil von 1983 gehalten, und hat das natürlich getan, um seine Position zu befestigen. Das heißt, die Kläger müssen diese Position erschüttern. Das kann man auf zwei Wegen machen:
Entweder, indem man sagt, schon der Kanzler hat im Grunde die ganze Sache getürkt, das war nicht ehrlich – Sie haben eben darauf hingewiesen, Gesetze verabschieden bis zum letzten Tag – oder aber man sagt, der Bundespräsident hätte eine andere Einschätzung gewinnen müssen, als sie der Kanzler hatte. Das berührt sich natürlich miteinander. Und da also, im Tatsächlichen, wie man als Jurist so schön sagt, liegt das Heil oder könnte das Heil liegen. In der Rechtsauslegung des Paragraphen kann es eigentlich im strengen Sinne nicht zu finden sein.
Lange: Mit Blick auf die Entscheidung von Horst Köhler meinte unlängst ein Kollege, damals 1983 sind, salopp gesprochen, die Preise verdorben worden.
Mahrenholz: Ja.
Lange: Soll heißen, Köhler kann sich eigentlich sicher sein, dass das Verfassungsgericht mitzieht.
Mahrenholz: Das würde ich nun wieder nicht sagen. Damit würde man den Richtern, glaube ich, doch einfach nicht zutrauen, dass sie gegen den Bundespräsidenten entscheiden. Das allerdings geht nicht. Da sind zwei Kläger. Und ob das nun eine Fraktion ist von 200 Abgeordneten oder zwei einzelne Kläger: Das Gericht betrachtet die Sache so, dass die Verfassungsfrage entschieden wird und nicht die Frage, ob es zwei sind, und ob der Bundespräsident der Gegner oder nicht ist. Also, da setze ich auf eine völlige Unabhängigkeit des Gerichts und der einzelnen acht Richter, die da in dem Senat sind.
Lange: Nun haben wir die Situation, dass drei Verfassungsorgane sich für einen bestimmten Weg entschieden haben. Das vierte Verfassungsorgan, das Verfassungsgericht, ist jetzt am Zuge. Hat das damals eine Rolle gespielt, dass man sich doch auch gründlich überlegt hat, dass man nicht wohlmöglich durch so eine Entscheidung gerade die Staatskrise auslösen könnte, die man eigentlich zu überwinden gedachte?
Mahrenholz: Also, das hat man sich nicht überlegt. Aber man hat sich damals überlegt und das auch ins Urteil rein geschrieben, dass Verfassungsauslegung nicht nur durch das Gericht geschieht, sondern auch dadurch, wie ist die Praxis, eine mit guten Gründen belegte Praxis. So hat das Gericht in etwa formuliert. Das ist eine Auffassung, von der ich heute abrücken würde. Das Verfassungsgericht steht über diesen drei Organen Kanzler, Präsident und Bundestag. Dafür ist es nämlich da.
Lange: Drüber, nicht daneben?
Mahrenholz: Drüber und nicht daneben. Und deswegen glaube ich, ist diese Betrachtungsweise, die auch übrigens nicht wiederholt worden ist vom Gericht, schon im Ansatz nachprüfungsbedürftig. Ich bin sehr gespannt, ob das neue Urteil dies wiederholt.
Lange: Von den acht Richtern im zweiten Senat damals haben fünf die Vorgehensweise von Karl Carstens gebilligt, zwei waren dagegen, einer hat zwar das Ergebnis mit getragen aber nicht die Begründung. Heute können Sie das ja vielleicht sagen: Wie hoch ging es denn damals her im Zweiten Senat?
Mahrenholz: Es ging eigentlich nicht hoch her, wenn unterschiedliche Meinungen im Tisch sind. Das sieht man schon daran, dass, wenn das Urteil der Mehrheit begründet wird, die anderen, die angekündigt haben, dass sie ein Sondervotum schreiben, dass sie also dissentieren, an den Formulierungen der Mehrheitsentscheidung mitarbeiten, ganz fair und vernünftig, so als wäre es ihre eigene Sache auch.
Das ist Tradition, und davon weicht man heute bestimmt noch nicht ab, ich bin ja nun nicht mehr im Gericht, und zu Krächen oder erbitterten Auseinandersetzungen oder so was – niemals. Sondern es war sehr schnell deutlich, hier gibt es eine Mehrheit für eine bestimmte Richtung. Und die Minderheit ließ sich von der Mehrheit nicht überzeugen, konnte auch von ihrer Position die Mehrheit nicht überzeugen. Und das wird in einem Klima ausgetragen, in einem geradezu chirurgischen Klima.
Lange: Kein bisschen Temperament dabei?
Mahrenholz: Na, Temperament natürlich schon. Die Einzelnen bringen ja ganz unterschiedliche Temperamente mit. Aber kein Temperament, wo die Emotion stärker durchschlägt als das rationale Argument.
Lange: Dieses Urteil von 1983 ist ja bis heute Gegenstand der juristischen Kritik. Dass sich das Gericht selbst, aber eigentlich auch dem Bundespräsidenten im Grunde auferlegt, sich mit den Bekundungen des Bundeskanzlers weitgehend zufrieden zu geben, sich zurückzuhalten mit einer eigenen Bewertung des Sachverhalts, das halten viele für nicht nachvollziehbar. Warum hat man damals den vorgetäuschten Vertrauensverlust für bare Münze genommen? Warum diese Selbstbeschränkung?
Mahrenholz: Also, das Grundsätzliche muss man so bewerten: Es geht nicht an, das hat auch das Gericht nicht gemeint, dass man den Vortrag eines Bundeskanzlers, um die Vertrauensfrage zu stellen, für bare Münze nimmt. Davon war nie die Rede, sondern es muss schon ein plausibler und tragfähiger Vortrag sein, etwas, was also man vielleicht nicht überzeugend finden muss, aber was tragfähig ist, wo man sagt, das kann ich nachvollziehen. Dies wird verlangt.
Die Selbstbeschränkung hängt eben damit zusammen, ob das dort das richtige Ergebnis war oder nicht, dass man selber nicht Kanzler ist. Und auch der Bundespräsident ist kein Kanzler. Die Blessuren, und von denen weiß ich nun wirklich, die Schröder im Umgang mit bestimmten Leuten seiner Fraktion hatte, die Blessuren kann nur derjenige bewerten, der das kennt. Und im Grunde kann es dann letztlich nur der Bundeskanzler selbst bewerten. Und deswegen, glaube ich, muss sein Vortrag plausibel sein. Aber man kann ihn nicht ersetzen durch eine Einschätzung anderer.
Also bis zu einem gewissen Grade, das hat das Gericht betont, und ich bin sehr gespannt, ob das aufrecht erhalten wird, gibt es einen Einschätzungsspielraum – damals hatte man sogar gesagt, eine Beurteilungskompetenz, das klingt noch ein bisschen gewichtiger – in die niemand rein kommt. Deswegen habe ich gesagt, es kommt darauf an, ob die Sache plausibel ist. Und die beiden Rechtsvertreter der beiden Abgeordneten werden genau darauf, glaube ich, den Finger legen und sagen: Wir wollen nicht an die Stelle des Kanzlers rücken, aber was er gesagt hat, das ist noch nicht einmal plausibel.
Lange: Reicht denn Plausibilität? Ich meine, eine inhaltliche Prüfung des derzeitigen Sachverhalts durch Herrn Köhler hätte ja auch zu dem Ergebnis kommen können: Die Mehrheit des Bundeskanzlers ist zwar schmal, aber sie ist stabil. Die Kanzlermehrheit stand immer, wenn er sie gebraucht hat. Und wenn einige Abgeordnete mal mit Abweichung drohen, das ist ganz normal, das gehört zum täglichen Geschäft. Am Ende wissen die, wie sie abzustimmen haben. Alles keine Gründe, das Parlament aufzulösen. Wäre doch auch plausibel.
Mahrenholz: Ich hätte das auch plausibel gefunden. Aber die andere Auffassung war eben auch plausibel. Sie müssen sich vorstellen: Es ist die Ankündigung dieser Art von Vertrauensvotum geschehen am Abend der größten Niederlage, die die SPD seit langem zu verkraften hatte – 39 Jahre Herrschaft im volkreichsten Lande Deutschlands, in Nordrhein-Westfalen, und ein Absturz um sieben Prozent und damit Verlust der Herrschaft. Eine Fraktion, die im nächsten Jahr wieder kandidieren will und jetzt merkt, unser Kurs mit viel Mühe und viel Denken an das Allgemeinwohl ist jetzt bestimmt worden und so abgestraft worden, ein solches Risiko wollen wir nicht eingehen für die Wahl.
Deshalb stellte sich für mich die Situation für Schröder nach dieser Wahl wirklich dramatisch dar. Hätte er in Nordrhein-Westfalen gewonnen, hätte er auf keinen Fall dies versuchen dürfen. Das wäre von vornherein als unplausibel zurückgewiesen worden. Aber jetzt sitzen die Abgeordneten gewissermaßen auf dem Trockenen und wissen, das Wasser der Zustimmung, das uns schwimmen lässt, das reicht nicht.
Lange: Aber es wird dann ja abgestellt auf eine politische Krise im weiteren Sinne, aber nicht auf eine Regierungskrise im engeren Sinne, wo die Sorge besteht, dass einem die Abgeordneten weglaufen.
Mahrenholz: Doch, es ist schon eine Krise im engeren Sinne. Schröder hat, am 9. Juli glaube ich war es, vor der Presse erklärt, mein Kurs ist richtig und ich halte an ihm fest, auch für den Wahlkampf, der uns bevorsteht. Und ich glaube, dass er das Richtige gesagt hat. Die Wirtschaft hat ja sogar akklamiert und hat ihm Beifall gespendet. Nur sein Kurs von Rot-Grün hat, glaube ich, überhaupt möglich gemacht, dass das, was geschehen konnte, ohne den Staat in Schulden zu ersticken, auch geschehen ist.
Lange: Angenommen, der Bundespräsident hätte es abgelehnt, den Bundestag aufzulösen: Könnte da nicht der Bundeskanzler mit dem Urteil von '83 selbst nach Karlsruhe gehen und mit guten Chancen argumentieren: Du hast deine Prüfungskompetenz eigentlich überzogen; das war plausibel, was ich erklärt habe.
Mahrenholz: Natürlich hätte er das tun können, aber das hätte er nicht getan. Dann sitzt so ein Gericht da, weil dann kein Wahltermin droht, sitzt ein Gericht in aller Seelenruhe vielleicht ein Vierteljahr drauf. In der Zeit muss er doch regieren. Und nächstes Jahr ist sowieso die Wahl dran. Also, das hätte sich verbeten. Außerdem klagt kein Kanzler gegen den Präsidenten.
Lange: Aber, worauf ich hinaus will: Das Urteil von '83 hilft eigentlich mehr dem Bundeskanzler als dem Bundespräsidenten.
Mahrenholz: Das könnte man so sagen. In der Tat. Denn der Bundespräsident, das steht im Urteil drin, muss eigene Gesichtspunkte geltend machen dürfen und auch müssen, nur nicht kann er sich an die Stelle des Kanzlers setzen. Jedenfalls dann nicht, so lange dieser Vortrag tragfähig ist.
Lange: Tragfähig und plausibel.
Mahrenholz: Plausibel, ja.
Lange: Aber auch wenn der Bundeskanzler pflichtgemäß und plausibel geltend macht, ihm fehlt die zuverlässige Unterstützung in den eigenen Reihen – eigentlich ist doch mit Händen zu greifen, auch aus den Äußerungen, die da nach dem 22. Mai kamen, dass diese Koalition vor allem keine Lust mehr hatte, sich auf Kompromisse mit der Opposition einzulassen, für die sie dann allein die Prügel bezog. Das kann doch nicht reichen.
Mahrenholz: Das kann nicht reichen, auf gar keinen Fall. Das habe ich auch nicht gelesen. Dass die sagen, wir haben keine Lust mehr, Kompromisse zu machen, siehe Hartz IV und Gesundheitsreform, wo die Union diese 10-Euro-Gebühr reingedrückt hat und die Regierung kriegt dafür die Prügel, das habe ich bei meinem Augenarzt selber gesehen: "Auf Beschluss der Bundesregierung…" und so weiter, aber ich habe das nie als Argument gelesen.
Lange: War aber ein Argument zum Beispiel von Herrn Stiegler, stellvertretender Fraktionschef der SPD, der damit auch das Blockadeargument wieder infrage gestellt hat. Die Union hat gar nicht so sehr blockiert, aber wir mussten ständig CDU-Politik verkaufen.
Mahrenholz: Also, das halte ich für eine charmante Übertreibung von Herrn Stiegler, der ja für Meinungsfreude bekannt ist. Deswegen mag ich ihn auch, aber das stimmt eben einfach gar nicht.
Lange: Das Urteil von '83 – wie weit können Sie sich vorstellen, dass Ihre Nachfolger da jetzt darauf aufbauen, oder wie groß ist deren Spielraum, das zu korrigieren oder vielleicht sogar zurück zu gehen auf eine ganz puristische Variante, die vielleicht den Vätern und Müttern des Grundgesetzes noch näher käme?
Mahrenholz: Also, die Richter werden sich natürlich überlegen, ob sie diese Grundsätze akzeptieren: Plausibler Vortrag des Kanzlers; Überprüfung, ob eine tragfähige andere Einschätzung des Bundespräsidenten vorliegt, eine, die sie überzeugt, von der sie sagen, die ist besser – das werden sie natürlich überprüfen. Ob sie daran festhalten, ob sie vielleicht die Maßstäbe schärfer anziehen, denn das Urteil von '83 hat keine großen Freunde gefunden, nirgendwo eigentlich, das ist denkbar, und dass auf diese Weise möglicherweise auch dann die beiden Kläger dazu kommen, dass sie vor Gericht obsiegen.
Denkbar ist das, aber ich halte es nicht für wahrscheinlich, weil ich meine, dass es ihnen nur mit größter Anstrengung gelingen könnte, plausibel zu machen, dass der Bundeskanzler einfach hier getürkt hat und Sachen vorgespiegelt hat, die der Bundespräsident ihm geglaubt hat, der 21 Tage Zeit hatte und der sogar noch Nachbesserung verlangte. Man hat ja gehört, dass er zum Bundeskanzler sagte: Nun gib mal rüber, was deinen Vortrag noch ein bisschen anfüttert. Und dann hat er es getan. Also, da sehe ich eigentlich das Problem immer noch so, dass die Regierung und der Bundespräsident stabile Positionen haben.
Lange: Kann man sich vorstellen, dass ein Verfassungsgericht in der heutigen Besetzung sagt, wir machen das jetzt zwar noch einmal mit wegen der besonderen Situation, aber wir legen euch auf, führt dieses Selbstauflösungsrecht ein?
Mahrenholz: Also, das erste dürfen sie nicht mitmachen. Entweder es geht oder es geht nicht. Zu sagen, wir machen das noch einmal, das geht auf keinen Fall. Der Hinweis auf das Selbstauflösungsrecht ist denkbar, wäre mir schon sehr recht gewesen beim Bundespräsidenten.
Lange: Wäre das mehr als ein Hinweis?
Mahrenholz: Nein, mehr als ein Hinweis kann es nicht sein, denn die Bedenken, die da sind, werden dadurch nicht beschwichtigt. Aber die Befürworter, die kriegen eben dann doch einen Drive, wenn sie sagen: Den Bundespräsidenten müssen wir aus solchen Lagen befreien.
Lange: Ich habe es vorhin schon einmal angesprochen: Die Angst vor einer Staatskrise, die eine anderweitige Entscheidung auslösen könnte, die sozusagen drei Verfassungsorgane in die Nähe eine verfassungswidrigen Verhaltens rückt, die darf bei einer solchen Geschichte keine Rolle spielen?
Mahrenholz: Nein, die spielt auch im Ergebnis keine Rolle. Also meiner Meinung nach leckt sich der Bundespräsident die Wunden, das ist ganz klar, ohne dass er im geringsten Grund hätte, zurückzutreten, überhaupt nicht ...
Lange: Carstens hat das angekündigt, oder er hat gesagt, er wäre zurückgetreten, wenn ...
Mahrenholz: Das halte ich für eine völlige Überanstrengung. Der Bundespräsident hat eine klare, reife und gründliche Entscheidung gefällt. Und wenn nun das Gericht das letzte Wort hat und fällt eine andere Entscheidung, damit ist doch nicht die Position des Bundespräsidenten diskreditiert, sondern damit ist nur gesagt worden: Uns hat das juristisch nicht ausgereicht, was du gesagt hast. Und das kann jedem Menschen vor Gericht passieren und mehr ist auch dem Bundespräsidenten nicht passiert. Und die anderen Organe werden zur Tagesordnung übergehen.
Natürlich wird man sich ärgern über diese vielen Wahlkampfgelder, die man schon an den Kongress und so rein gesteckt hat. Und die Kanzlerkandidatin ist natürlich auch dann nächstes Jahr vielleicht nicht mehr ganz so taufrisch; aber nein, das wird sehr schnell "business as usual".
Lange: Herr Mahrenholz, Sie gehören zu denjenigen, die sagen, der Bundestag sollte ein Selbstauflösungsrecht bekommen. Was wäre aus Ihrer Sicht die notwendige Bedingung für ein solches Recht?
Mahrenholz: Die Bedingung wäre, dass ein solches Recht eine Dreiviertelmehrheit voraussetzt, also eine Entscheidung. Denn sonst könnten die großen Parteien mit Zweidrittelmehrheit über dieses Recht verfügen. Das halte ich nicht für vernünftig. Es muss da mindestens eine kleinere Partei mitspielen.
Und das zweite ist – das klingt hier etwas komplizierter –, es darf kein Minderheitsrecht sein, den Antrag zu stellen auf Auflösung. Denn das könnte die Minderheit dann dauernd machen und die Regierungsparteien dauernd auf diese Weise in Auseinandersetzungen zwingen, die völlig überflüssig sind. Es müsste schon eine absolute Mehrheit des Bundestages sagen, es geht so nicht weiter. Das kann im Grunde genommen nur die Kanzlermehrheit selber sein. Aber dann hat es die Opposition eben in der Hand, ja oder nein zu sagen. Hier hätte sie ja gesagt. Und in solchen Fällen wäre dann dieser Weg des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten überflüssig gewesen.
Lange: Nun haben die Gegner eines solchen Selbstauflösungsrechts immer wieder auf die Erfahrungen von Weimar verwiesen, die ja auch der parlamentarische Rat immer wieder angeführt hat. Warum soll das heute nicht mehr gelten?
Mahrenholz: Weil das Argument nicht stimmt. Der Reichstag ist aufgelöst worden in Weimar sieben Mal, und sieben Mal durch den Reichspräsidenten. Der hatte ein Auflösungsrecht. Der Reichstag hatte gar keines. Also kann das keine Weimarer Erfahrung sein. Und dem Reichspräsidenten, sprich heute Bundespräsidenten, hat man das Auflösungsrecht genommen, es sei denn auf dem Wege, den wir gerade besprochen haben. Und einen Kanzler zu stürzen, das führte oft zu Auflösungen, setzt bei uns heute voraus, dass ein neuer Kanzler gewählt wird, sonst kann er nicht gestürzt werden. Also, das waren die beiden Scharniere, die die heutige Verfassung zusammenhalten und gegenüber Weimar abschirmen. Aber dieses Thema gehört gar nicht zu den Erfahrungen von Weimar.
Lange: Trotzdem steht ja Weimar immer auch als Synonym für politische Instabilität. Wir hatten jetzt nach Weimar jahrzehntelang ein Drei-Parteien-System, wenn man mal die Union als ein Lager betrachtet. Bonn war sicher nicht Weimar, aber seit 20 Jahren haben wir vier Parteien und demnächst haben wir vielleicht fünf Parteien im Bundestag. Die Regierungsbildung wird wohlmöglich nicht leichter, die politische Stabilität geringer. Vielleicht nähert sich Weimar auf leisen Sohlen, eher schleichend?
Mahrenholz: Also, in Weimar war es das Problem, dass sehr, sehr kleine Parteien nachher eine ziemlich große Rolle spielten. Aber wir haben eine Demokratie, und andere Demokratien leben mit solchen Situationen. Gucken Sie nur nach Italien. Nun kann man sagen, Italien ist für uns kein Vorbild. Aber diese Regierung Berlusconi – ich schätze sie nicht, aber die regieren ja ziemlich stabil.
Also, die Stabilität des politischen Systems hängt nicht daran, ob es vier, fünf oder sechs Parteien sind, sondern es hängt daran, ob sich in solchen Fällen eine Majorität zusammen findet, die auch energisch bereit ist, das Wohl der Gesellschaft zu fördern. Wir reden jetzt ja von der schwarz-roten Koalition, wenn der Erfolg dieser neuen Linkspartei eine Koalition zwischen CDU und FDP unmöglich macht. Und dann halte ich es wirklich für die verdammte Pflicht und Schuldigkeit dieser großen Parteien, sich zusammen zu raufen – siehe Schleswig-Holstein. Nun ist Schleswig-Holstein nicht die Bundesrepublik, aber hier kommt es darauf an, wenn von Stabilität die Rede ist, dass man den Willen hat, diese Republik stabil zu halten.
Lange: Herr Mahrenholz, ich danke Ihnen für das Gespräch.
Mahrenholz: Ich war ziemlich sicher, dass er es tun würde. Die Einschätzung des Bundeskanzlers habe ich eigentlich immer für überzeugend gefunden. Ich weiß, dass viele meiner Kollegen anderer Meinung waren, aber ich konnte keine Gründe finden, die besser gewesen wären als seine. Und so hat es ja auch der Bundespräsident gesagt, er habe keine andere Einschätzung gewinnen können. Und dazu allerdings hätte ich mir natürlich vom Bundespräsidenten doch ein paar Ausführungen mehr gewünscht, indem er vielleicht der Sache nach doch stärker eingegangen wäre auf die Bedenken, die gegen Schröders Vertrauensvotum, wenn man das so mal sagen darf, vorgebracht worden sind.
Lange: Ist das der wesentliche Unterschied zu der Art und Weise, wie Carl Carstens das 1983 begründet hat?
Mahrenholz: Also, die Begründung von Köhler fand ich weitaus besser als die von Carstens. Das hatte damals natürlich damit zu tun, dass es ja eine ganz andere Art der Vertrauensabstimmung war. Kohl wollte vier Jahre regieren. Das haben sie auch ganz deutlich gesagt, das steht auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als wörtliches Zitat drin. Und dafür brauchte er eine Auflösung, sonst wären es nur eineinhalb Jahre gewesen. Und um das zu erreichen, hat die FDP gesagt, länger als ein viertel Jahr machen wir bei dir nicht mit, sonst springen wir wieder ab. Und das hat Carstens beeindruckt.
Das hätte ihn meines Erachtens nicht beeindrucken dürfen, denn es war vollkommen klar, dass diese beiden Parteien wieder zusammen gehen würden. Infolgedessen hätte man sagen müssen, wir machen nach einem viertel Jahr noch einmal neue Koalitionsverhandlungen für die Restzeit der Legislaturperiode. Aber so einen Kanzler auf Frist zu wählen, nur um den Bundestag aufzulösen, das hat sich Herr Carstens zu leicht gemacht.
Lange: Wie haben Sie diese Phase zwischen dem Antrag auf Auflösung des Bundestages und dem Votum des Bundespräsidenten, diese drei Wochen, empfunden?
Mahrenholz: Ich habe vermisst, dass der Bundespräsident am 2. Juli eine Erklärung herausgibt, in der er mit Nachdruck die Parteien auffordert, nicht Wahlkampf zu machen, so lange er nicht den Bundestag aufgelöst hat. Da werden Kanzlerkandidaten gewählt, da werden Programme verabschiedet, als gäbe es überhaupt keinen Bundespräsidenten. Zwischen dem 1. Juli und dem 21. haben die Parteien so getan, als gäbe es den Bundespräsidenten überhaupt nicht.
Und dies halte ich nun allerdings für einen großen Mangel an Respekt vor dem Präsidenten. Da wird immer beschworen, von Zeitungen und von Parteien, wie groß der Respekt sei. Nein, der war einfach nicht vorhanden. Und das hat mich als Staatsbürger von den Parteien enttäuscht und vom Bundespräsidenten auch, dass er nicht einfach sagte, jetzt ist Schluss, bis ich meine Entscheidung bekannt gegeben habe.
Lange: Nun sind wir ja in der eigenartigen Situation, dass nicht nur die Bundestagsparteien, sondern nach den derzeitigen Umfragen auch die große Mehrheit der Bevölkerung Neuwahlen will. Gleichwohl gibt es immer noch ein gewisses Unbehagen, in der Gilde besonders der Staats- und Verfassungsrechtler, über den immer noch bestehenden Widerspruch, was den Weg dorthin angeht, sprich die absichtlich verlorene Vertrauensfrage. Können Sie dieses Unbehagen nachvollziehen?
Mahrenholz: Völlig. Es bleibt immer ein Unbehagen, weil das im Grunde nicht der Sinn der Sache ist. Und deswegen glaube ich, es wäre weit besser, man würde diesen Artikel 68, in dem ja die Vertrauensfrage formuliert ist, ergänzen durch einen weiteren Artikel 68a, in dem drin steht, dass der Bundestag sich selbst auflösen darf, mit hoher Mehrheit – nicht zwei Drittel, sondern drei Viertel, das ist klar – damit nicht eine Situation wie jetzt eintritt und man sozusagen auf den Kanzler und auf Winkelzüge, wie viele sagen, getürkt, und so etwas angewiesen ist, um zur Neuwahl zu kommen.
Lange: Darauf kommen wir nachher noch einmal zu sprechen. Es bleibt doch aber fragwürdig: Da beschließt eine Regierung bis zum letzten Tag Gesetze, die Kanzlermehrheit ist immer da, wenn man sie braucht, von einer Koalitionskrise war nie die Rede, und dann wird verabredungsgemäß dem Bundeskanzler von der eigenen Fraktion das Vertrauen entzogen, um dann aber mit ihm wieder als Spitzenkandidat in den nächsten Wahlkampf zu gehen. Würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle: Das haben sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes gewiss nicht so vorgestellt?
Mahrenholz: Da stimme ich Ihnen zu.
Lange: Und trotzdem hat das Gericht 1983 das passieren lassen?
Mahrenholz: Ja, das ist auch ein ernstes Problem. Und unter uns gesagt, natürlich jetzt doch für das Publikum, das zuhört: Es ist auch mein Problem, denn ich habe damals zugestimmt ...
Lange: Sie würden es heute nicht mehr machen?
Mahrenholz: Ich würde es heute nicht mehr tun, nein.
Lange: Aus welchen Gründen?
Mahrenholz: Deswegen, weil man einen Kanzler nicht wählen kann auf ein Viertel Jahr, und der darf nachher die Vertrauensfrage stellen. Ein Kanzler wird gewählt immer für den Rest der Legislaturperiode. Als Erhard zurücktrat, trat Kiesinger an seine Stelle für den Rest der Legislaturperiode, das war ganz klar. Als Brandt zurücktrat, trat Helmut Schmidt an seine Stelle, immer für den Rest der Legislaturperiode.
Eine befristete Kanzlerwahl ist undenkbar, denn es gibt einen Bundestag, und diesem einen Bundestag, der ja auch bestehen bleibt, steht eine Bundesregierung gegenüber. Und beide sind an diese Frist gebunden. Und da darf es kein Zwischendurch geben, wo man sich schnell mal von der Volkesgunst bestätigen lässt, dass man gut dran ist.
Lange: Jetzt wollen ja mindestens zwei Abgeordnete wieder nach Karlsruhe gehen und klagen. Haben die eine reelle Chance, oder können die sich den Weg im Grunde sparen?
Mahrenholz: Über die Chance möchte ich nicht reden. Ich war selbst mal Richter und bei so etwas beteiligt und dann geziemt einem Zurückhaltung. Köhler hat sich in seinen Formulierungen eng an dieses Urteil von 1983 gehalten, und hat das natürlich getan, um seine Position zu befestigen. Das heißt, die Kläger müssen diese Position erschüttern. Das kann man auf zwei Wegen machen:
Entweder, indem man sagt, schon der Kanzler hat im Grunde die ganze Sache getürkt, das war nicht ehrlich – Sie haben eben darauf hingewiesen, Gesetze verabschieden bis zum letzten Tag – oder aber man sagt, der Bundespräsident hätte eine andere Einschätzung gewinnen müssen, als sie der Kanzler hatte. Das berührt sich natürlich miteinander. Und da also, im Tatsächlichen, wie man als Jurist so schön sagt, liegt das Heil oder könnte das Heil liegen. In der Rechtsauslegung des Paragraphen kann es eigentlich im strengen Sinne nicht zu finden sein.
Lange: Mit Blick auf die Entscheidung von Horst Köhler meinte unlängst ein Kollege, damals 1983 sind, salopp gesprochen, die Preise verdorben worden.
Mahrenholz: Ja.
Lange: Soll heißen, Köhler kann sich eigentlich sicher sein, dass das Verfassungsgericht mitzieht.
Mahrenholz: Das würde ich nun wieder nicht sagen. Damit würde man den Richtern, glaube ich, doch einfach nicht zutrauen, dass sie gegen den Bundespräsidenten entscheiden. Das allerdings geht nicht. Da sind zwei Kläger. Und ob das nun eine Fraktion ist von 200 Abgeordneten oder zwei einzelne Kläger: Das Gericht betrachtet die Sache so, dass die Verfassungsfrage entschieden wird und nicht die Frage, ob es zwei sind, und ob der Bundespräsident der Gegner oder nicht ist. Also, da setze ich auf eine völlige Unabhängigkeit des Gerichts und der einzelnen acht Richter, die da in dem Senat sind.
Lange: Nun haben wir die Situation, dass drei Verfassungsorgane sich für einen bestimmten Weg entschieden haben. Das vierte Verfassungsorgan, das Verfassungsgericht, ist jetzt am Zuge. Hat das damals eine Rolle gespielt, dass man sich doch auch gründlich überlegt hat, dass man nicht wohlmöglich durch so eine Entscheidung gerade die Staatskrise auslösen könnte, die man eigentlich zu überwinden gedachte?
Mahrenholz: Also, das hat man sich nicht überlegt. Aber man hat sich damals überlegt und das auch ins Urteil rein geschrieben, dass Verfassungsauslegung nicht nur durch das Gericht geschieht, sondern auch dadurch, wie ist die Praxis, eine mit guten Gründen belegte Praxis. So hat das Gericht in etwa formuliert. Das ist eine Auffassung, von der ich heute abrücken würde. Das Verfassungsgericht steht über diesen drei Organen Kanzler, Präsident und Bundestag. Dafür ist es nämlich da.
Lange: Drüber, nicht daneben?
Mahrenholz: Drüber und nicht daneben. Und deswegen glaube ich, ist diese Betrachtungsweise, die auch übrigens nicht wiederholt worden ist vom Gericht, schon im Ansatz nachprüfungsbedürftig. Ich bin sehr gespannt, ob das neue Urteil dies wiederholt.
Lange: Von den acht Richtern im zweiten Senat damals haben fünf die Vorgehensweise von Karl Carstens gebilligt, zwei waren dagegen, einer hat zwar das Ergebnis mit getragen aber nicht die Begründung. Heute können Sie das ja vielleicht sagen: Wie hoch ging es denn damals her im Zweiten Senat?
Mahrenholz: Es ging eigentlich nicht hoch her, wenn unterschiedliche Meinungen im Tisch sind. Das sieht man schon daran, dass, wenn das Urteil der Mehrheit begründet wird, die anderen, die angekündigt haben, dass sie ein Sondervotum schreiben, dass sie also dissentieren, an den Formulierungen der Mehrheitsentscheidung mitarbeiten, ganz fair und vernünftig, so als wäre es ihre eigene Sache auch.
Das ist Tradition, und davon weicht man heute bestimmt noch nicht ab, ich bin ja nun nicht mehr im Gericht, und zu Krächen oder erbitterten Auseinandersetzungen oder so was – niemals. Sondern es war sehr schnell deutlich, hier gibt es eine Mehrheit für eine bestimmte Richtung. Und die Minderheit ließ sich von der Mehrheit nicht überzeugen, konnte auch von ihrer Position die Mehrheit nicht überzeugen. Und das wird in einem Klima ausgetragen, in einem geradezu chirurgischen Klima.
Lange: Kein bisschen Temperament dabei?
Mahrenholz: Na, Temperament natürlich schon. Die Einzelnen bringen ja ganz unterschiedliche Temperamente mit. Aber kein Temperament, wo die Emotion stärker durchschlägt als das rationale Argument.
Lange: Dieses Urteil von 1983 ist ja bis heute Gegenstand der juristischen Kritik. Dass sich das Gericht selbst, aber eigentlich auch dem Bundespräsidenten im Grunde auferlegt, sich mit den Bekundungen des Bundeskanzlers weitgehend zufrieden zu geben, sich zurückzuhalten mit einer eigenen Bewertung des Sachverhalts, das halten viele für nicht nachvollziehbar. Warum hat man damals den vorgetäuschten Vertrauensverlust für bare Münze genommen? Warum diese Selbstbeschränkung?
Mahrenholz: Also, das Grundsätzliche muss man so bewerten: Es geht nicht an, das hat auch das Gericht nicht gemeint, dass man den Vortrag eines Bundeskanzlers, um die Vertrauensfrage zu stellen, für bare Münze nimmt. Davon war nie die Rede, sondern es muss schon ein plausibler und tragfähiger Vortrag sein, etwas, was also man vielleicht nicht überzeugend finden muss, aber was tragfähig ist, wo man sagt, das kann ich nachvollziehen. Dies wird verlangt.
Die Selbstbeschränkung hängt eben damit zusammen, ob das dort das richtige Ergebnis war oder nicht, dass man selber nicht Kanzler ist. Und auch der Bundespräsident ist kein Kanzler. Die Blessuren, und von denen weiß ich nun wirklich, die Schröder im Umgang mit bestimmten Leuten seiner Fraktion hatte, die Blessuren kann nur derjenige bewerten, der das kennt. Und im Grunde kann es dann letztlich nur der Bundeskanzler selbst bewerten. Und deswegen, glaube ich, muss sein Vortrag plausibel sein. Aber man kann ihn nicht ersetzen durch eine Einschätzung anderer.
Also bis zu einem gewissen Grade, das hat das Gericht betont, und ich bin sehr gespannt, ob das aufrecht erhalten wird, gibt es einen Einschätzungsspielraum – damals hatte man sogar gesagt, eine Beurteilungskompetenz, das klingt noch ein bisschen gewichtiger – in die niemand rein kommt. Deswegen habe ich gesagt, es kommt darauf an, ob die Sache plausibel ist. Und die beiden Rechtsvertreter der beiden Abgeordneten werden genau darauf, glaube ich, den Finger legen und sagen: Wir wollen nicht an die Stelle des Kanzlers rücken, aber was er gesagt hat, das ist noch nicht einmal plausibel.
Lange: Reicht denn Plausibilität? Ich meine, eine inhaltliche Prüfung des derzeitigen Sachverhalts durch Herrn Köhler hätte ja auch zu dem Ergebnis kommen können: Die Mehrheit des Bundeskanzlers ist zwar schmal, aber sie ist stabil. Die Kanzlermehrheit stand immer, wenn er sie gebraucht hat. Und wenn einige Abgeordnete mal mit Abweichung drohen, das ist ganz normal, das gehört zum täglichen Geschäft. Am Ende wissen die, wie sie abzustimmen haben. Alles keine Gründe, das Parlament aufzulösen. Wäre doch auch plausibel.
Mahrenholz: Ich hätte das auch plausibel gefunden. Aber die andere Auffassung war eben auch plausibel. Sie müssen sich vorstellen: Es ist die Ankündigung dieser Art von Vertrauensvotum geschehen am Abend der größten Niederlage, die die SPD seit langem zu verkraften hatte – 39 Jahre Herrschaft im volkreichsten Lande Deutschlands, in Nordrhein-Westfalen, und ein Absturz um sieben Prozent und damit Verlust der Herrschaft. Eine Fraktion, die im nächsten Jahr wieder kandidieren will und jetzt merkt, unser Kurs mit viel Mühe und viel Denken an das Allgemeinwohl ist jetzt bestimmt worden und so abgestraft worden, ein solches Risiko wollen wir nicht eingehen für die Wahl.
Deshalb stellte sich für mich die Situation für Schröder nach dieser Wahl wirklich dramatisch dar. Hätte er in Nordrhein-Westfalen gewonnen, hätte er auf keinen Fall dies versuchen dürfen. Das wäre von vornherein als unplausibel zurückgewiesen worden. Aber jetzt sitzen die Abgeordneten gewissermaßen auf dem Trockenen und wissen, das Wasser der Zustimmung, das uns schwimmen lässt, das reicht nicht.
Lange: Aber es wird dann ja abgestellt auf eine politische Krise im weiteren Sinne, aber nicht auf eine Regierungskrise im engeren Sinne, wo die Sorge besteht, dass einem die Abgeordneten weglaufen.
Mahrenholz: Doch, es ist schon eine Krise im engeren Sinne. Schröder hat, am 9. Juli glaube ich war es, vor der Presse erklärt, mein Kurs ist richtig und ich halte an ihm fest, auch für den Wahlkampf, der uns bevorsteht. Und ich glaube, dass er das Richtige gesagt hat. Die Wirtschaft hat ja sogar akklamiert und hat ihm Beifall gespendet. Nur sein Kurs von Rot-Grün hat, glaube ich, überhaupt möglich gemacht, dass das, was geschehen konnte, ohne den Staat in Schulden zu ersticken, auch geschehen ist.
Lange: Angenommen, der Bundespräsident hätte es abgelehnt, den Bundestag aufzulösen: Könnte da nicht der Bundeskanzler mit dem Urteil von '83 selbst nach Karlsruhe gehen und mit guten Chancen argumentieren: Du hast deine Prüfungskompetenz eigentlich überzogen; das war plausibel, was ich erklärt habe.
Mahrenholz: Natürlich hätte er das tun können, aber das hätte er nicht getan. Dann sitzt so ein Gericht da, weil dann kein Wahltermin droht, sitzt ein Gericht in aller Seelenruhe vielleicht ein Vierteljahr drauf. In der Zeit muss er doch regieren. Und nächstes Jahr ist sowieso die Wahl dran. Also, das hätte sich verbeten. Außerdem klagt kein Kanzler gegen den Präsidenten.
Lange: Aber, worauf ich hinaus will: Das Urteil von '83 hilft eigentlich mehr dem Bundeskanzler als dem Bundespräsidenten.
Mahrenholz: Das könnte man so sagen. In der Tat. Denn der Bundespräsident, das steht im Urteil drin, muss eigene Gesichtspunkte geltend machen dürfen und auch müssen, nur nicht kann er sich an die Stelle des Kanzlers setzen. Jedenfalls dann nicht, so lange dieser Vortrag tragfähig ist.
Lange: Tragfähig und plausibel.
Mahrenholz: Plausibel, ja.
Lange: Aber auch wenn der Bundeskanzler pflichtgemäß und plausibel geltend macht, ihm fehlt die zuverlässige Unterstützung in den eigenen Reihen – eigentlich ist doch mit Händen zu greifen, auch aus den Äußerungen, die da nach dem 22. Mai kamen, dass diese Koalition vor allem keine Lust mehr hatte, sich auf Kompromisse mit der Opposition einzulassen, für die sie dann allein die Prügel bezog. Das kann doch nicht reichen.
Mahrenholz: Das kann nicht reichen, auf gar keinen Fall. Das habe ich auch nicht gelesen. Dass die sagen, wir haben keine Lust mehr, Kompromisse zu machen, siehe Hartz IV und Gesundheitsreform, wo die Union diese 10-Euro-Gebühr reingedrückt hat und die Regierung kriegt dafür die Prügel, das habe ich bei meinem Augenarzt selber gesehen: "Auf Beschluss der Bundesregierung…" und so weiter, aber ich habe das nie als Argument gelesen.
Lange: War aber ein Argument zum Beispiel von Herrn Stiegler, stellvertretender Fraktionschef der SPD, der damit auch das Blockadeargument wieder infrage gestellt hat. Die Union hat gar nicht so sehr blockiert, aber wir mussten ständig CDU-Politik verkaufen.
Mahrenholz: Also, das halte ich für eine charmante Übertreibung von Herrn Stiegler, der ja für Meinungsfreude bekannt ist. Deswegen mag ich ihn auch, aber das stimmt eben einfach gar nicht.
Lange: Das Urteil von '83 – wie weit können Sie sich vorstellen, dass Ihre Nachfolger da jetzt darauf aufbauen, oder wie groß ist deren Spielraum, das zu korrigieren oder vielleicht sogar zurück zu gehen auf eine ganz puristische Variante, die vielleicht den Vätern und Müttern des Grundgesetzes noch näher käme?
Mahrenholz: Also, die Richter werden sich natürlich überlegen, ob sie diese Grundsätze akzeptieren: Plausibler Vortrag des Kanzlers; Überprüfung, ob eine tragfähige andere Einschätzung des Bundespräsidenten vorliegt, eine, die sie überzeugt, von der sie sagen, die ist besser – das werden sie natürlich überprüfen. Ob sie daran festhalten, ob sie vielleicht die Maßstäbe schärfer anziehen, denn das Urteil von '83 hat keine großen Freunde gefunden, nirgendwo eigentlich, das ist denkbar, und dass auf diese Weise möglicherweise auch dann die beiden Kläger dazu kommen, dass sie vor Gericht obsiegen.
Denkbar ist das, aber ich halte es nicht für wahrscheinlich, weil ich meine, dass es ihnen nur mit größter Anstrengung gelingen könnte, plausibel zu machen, dass der Bundeskanzler einfach hier getürkt hat und Sachen vorgespiegelt hat, die der Bundespräsident ihm geglaubt hat, der 21 Tage Zeit hatte und der sogar noch Nachbesserung verlangte. Man hat ja gehört, dass er zum Bundeskanzler sagte: Nun gib mal rüber, was deinen Vortrag noch ein bisschen anfüttert. Und dann hat er es getan. Also, da sehe ich eigentlich das Problem immer noch so, dass die Regierung und der Bundespräsident stabile Positionen haben.
Lange: Kann man sich vorstellen, dass ein Verfassungsgericht in der heutigen Besetzung sagt, wir machen das jetzt zwar noch einmal mit wegen der besonderen Situation, aber wir legen euch auf, führt dieses Selbstauflösungsrecht ein?
Mahrenholz: Also, das erste dürfen sie nicht mitmachen. Entweder es geht oder es geht nicht. Zu sagen, wir machen das noch einmal, das geht auf keinen Fall. Der Hinweis auf das Selbstauflösungsrecht ist denkbar, wäre mir schon sehr recht gewesen beim Bundespräsidenten.
Lange: Wäre das mehr als ein Hinweis?
Mahrenholz: Nein, mehr als ein Hinweis kann es nicht sein, denn die Bedenken, die da sind, werden dadurch nicht beschwichtigt. Aber die Befürworter, die kriegen eben dann doch einen Drive, wenn sie sagen: Den Bundespräsidenten müssen wir aus solchen Lagen befreien.
Lange: Ich habe es vorhin schon einmal angesprochen: Die Angst vor einer Staatskrise, die eine anderweitige Entscheidung auslösen könnte, die sozusagen drei Verfassungsorgane in die Nähe eine verfassungswidrigen Verhaltens rückt, die darf bei einer solchen Geschichte keine Rolle spielen?
Mahrenholz: Nein, die spielt auch im Ergebnis keine Rolle. Also meiner Meinung nach leckt sich der Bundespräsident die Wunden, das ist ganz klar, ohne dass er im geringsten Grund hätte, zurückzutreten, überhaupt nicht ...
Lange: Carstens hat das angekündigt, oder er hat gesagt, er wäre zurückgetreten, wenn ...
Mahrenholz: Das halte ich für eine völlige Überanstrengung. Der Bundespräsident hat eine klare, reife und gründliche Entscheidung gefällt. Und wenn nun das Gericht das letzte Wort hat und fällt eine andere Entscheidung, damit ist doch nicht die Position des Bundespräsidenten diskreditiert, sondern damit ist nur gesagt worden: Uns hat das juristisch nicht ausgereicht, was du gesagt hast. Und das kann jedem Menschen vor Gericht passieren und mehr ist auch dem Bundespräsidenten nicht passiert. Und die anderen Organe werden zur Tagesordnung übergehen.
Natürlich wird man sich ärgern über diese vielen Wahlkampfgelder, die man schon an den Kongress und so rein gesteckt hat. Und die Kanzlerkandidatin ist natürlich auch dann nächstes Jahr vielleicht nicht mehr ganz so taufrisch; aber nein, das wird sehr schnell "business as usual".
Lange: Herr Mahrenholz, Sie gehören zu denjenigen, die sagen, der Bundestag sollte ein Selbstauflösungsrecht bekommen. Was wäre aus Ihrer Sicht die notwendige Bedingung für ein solches Recht?
Mahrenholz: Die Bedingung wäre, dass ein solches Recht eine Dreiviertelmehrheit voraussetzt, also eine Entscheidung. Denn sonst könnten die großen Parteien mit Zweidrittelmehrheit über dieses Recht verfügen. Das halte ich nicht für vernünftig. Es muss da mindestens eine kleinere Partei mitspielen.
Und das zweite ist – das klingt hier etwas komplizierter –, es darf kein Minderheitsrecht sein, den Antrag zu stellen auf Auflösung. Denn das könnte die Minderheit dann dauernd machen und die Regierungsparteien dauernd auf diese Weise in Auseinandersetzungen zwingen, die völlig überflüssig sind. Es müsste schon eine absolute Mehrheit des Bundestages sagen, es geht so nicht weiter. Das kann im Grunde genommen nur die Kanzlermehrheit selber sein. Aber dann hat es die Opposition eben in der Hand, ja oder nein zu sagen. Hier hätte sie ja gesagt. Und in solchen Fällen wäre dann dieser Weg des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten überflüssig gewesen.
Lange: Nun haben die Gegner eines solchen Selbstauflösungsrechts immer wieder auf die Erfahrungen von Weimar verwiesen, die ja auch der parlamentarische Rat immer wieder angeführt hat. Warum soll das heute nicht mehr gelten?
Mahrenholz: Weil das Argument nicht stimmt. Der Reichstag ist aufgelöst worden in Weimar sieben Mal, und sieben Mal durch den Reichspräsidenten. Der hatte ein Auflösungsrecht. Der Reichstag hatte gar keines. Also kann das keine Weimarer Erfahrung sein. Und dem Reichspräsidenten, sprich heute Bundespräsidenten, hat man das Auflösungsrecht genommen, es sei denn auf dem Wege, den wir gerade besprochen haben. Und einen Kanzler zu stürzen, das führte oft zu Auflösungen, setzt bei uns heute voraus, dass ein neuer Kanzler gewählt wird, sonst kann er nicht gestürzt werden. Also, das waren die beiden Scharniere, die die heutige Verfassung zusammenhalten und gegenüber Weimar abschirmen. Aber dieses Thema gehört gar nicht zu den Erfahrungen von Weimar.
Lange: Trotzdem steht ja Weimar immer auch als Synonym für politische Instabilität. Wir hatten jetzt nach Weimar jahrzehntelang ein Drei-Parteien-System, wenn man mal die Union als ein Lager betrachtet. Bonn war sicher nicht Weimar, aber seit 20 Jahren haben wir vier Parteien und demnächst haben wir vielleicht fünf Parteien im Bundestag. Die Regierungsbildung wird wohlmöglich nicht leichter, die politische Stabilität geringer. Vielleicht nähert sich Weimar auf leisen Sohlen, eher schleichend?
Mahrenholz: Also, in Weimar war es das Problem, dass sehr, sehr kleine Parteien nachher eine ziemlich große Rolle spielten. Aber wir haben eine Demokratie, und andere Demokratien leben mit solchen Situationen. Gucken Sie nur nach Italien. Nun kann man sagen, Italien ist für uns kein Vorbild. Aber diese Regierung Berlusconi – ich schätze sie nicht, aber die regieren ja ziemlich stabil.
Also, die Stabilität des politischen Systems hängt nicht daran, ob es vier, fünf oder sechs Parteien sind, sondern es hängt daran, ob sich in solchen Fällen eine Majorität zusammen findet, die auch energisch bereit ist, das Wohl der Gesellschaft zu fördern. Wir reden jetzt ja von der schwarz-roten Koalition, wenn der Erfolg dieser neuen Linkspartei eine Koalition zwischen CDU und FDP unmöglich macht. Und dann halte ich es wirklich für die verdammte Pflicht und Schuldigkeit dieser großen Parteien, sich zusammen zu raufen – siehe Schleswig-Holstein. Nun ist Schleswig-Holstein nicht die Bundesrepublik, aber hier kommt es darauf an, wenn von Stabilität die Rede ist, dass man den Willen hat, diese Republik stabil zu halten.
Lange: Herr Mahrenholz, ich danke Ihnen für das Gespräch.