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Verbraucherschützer kritisieren Angaben bei Immobilienkrediten

Anbieter von Immobilienkrediten informieren ihre Kunden nicht immer verständlich und übersichtlich über die Konditionen und Kosten. Laut einer Untersuchung des Verbraucherschutzprojekts „Marktwächter Finanzen“ sind ihre Angaben äußerst unterschiedlich und können die Käufer verwirren.

Von Panajotis Gavrilis | 07.02.2019
    Ein Haus steht auf Geldscheinen. Symbolbild für Haus und seine Kosten
    Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss diese in den meisten Fällen teilfinanzieren (dpa /Revierfoto)
    Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss diese in den meisten Fällen teilfinanzieren. Diese Finanzierung läuft in der Regel über 30 Jahre. Die Entscheidung, einen Kredit aufzunehmen, sollte also gut bedacht sein. Jede Information ist für diese Entscheidung wichtig, vor allem der Effektivzins, sagt Philipp Rehberg vom Verbraucherschutzprojekt "Marktwächter Finanzen":
    "Es ist extrem wichtig, weil durch diese Größe werden die gesamten Kosten wiedergegeben, die über die Laufzeit des Darlehens auf mich zukommen können. Soweit der Idealfall."
    Doch dieser Idealfall ist laut der aktuellen Untersuchung der Verbraucherzentralen nicht immer gegeben.
    "Wir haben jetzt keine großen Verwerfungen im Markt festgestellt. Aber wir haben festgestellt, dass eben nicht alle Vorgaben durch die Anbieter einheitlich umgesetzt werden. Und wenn einzelne Anbieter es anders machen als andere, dann können daraus für Verbraucher Probleme entstehen. Dann können sie nämlich die Kreditangebote nicht mehr so vergleichen, wie das eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehen war.
    Uneinheitliche Umsetzung der Anbieter
    Konkret haben die Verbraucherschützer herausgefunden: Einige Anbieter geben bei Bausparkombinationsfinanzierungen nicht durchweg einen Gesamteffektivzins an, Grundbuchkosten werden nicht konsequent einheitlich erwähnt oder sonstige vertragliche Kosten werden unterschiedlich bezeichnet.
    Dabei müssen die Anbieter alle relevanten Punkte in einem sogenannten "ESIS-Merkblatt" festhalten. Das ist eine europaweite standardisierte Zusammenfassung. Mehrere Seiten, auf denen Verbraucherinnen und Verbraucher in Stichpunkten einfach nachvollziehen sollen, auf welche Darlehenskonditionen sie sich einlassen.
    "Verbraucher brauchen die volle Transparenz – sie sollen sehen, was sie kriegen", so Philipp Rehberg von den "Marktwächtern Finanzen". "Die Frage ist dann natürlich für den Verbraucher immer noch: Wofür bezahle ich das denn jetzt eigentlich? Und dafür ist eben damit die Vorgabe des Gesetzgebers da, dass alle Kosten, so wie wir das verstehen, einzeln im ESIS-Merkblatt aufzuführen sind. Und zwar auf möglichst auf verständliche Weise. Und Beides ist nicht immer gegeben. Es gab auch einen Anbieter, der hat einfach alle Kosten zusammengerechnet ohne dann näher auseinanderzusetzen, wofür jetzt eigentlich irgendwelche Nebenkosten anfallen."
    Gesetzliche Grundlage nicht eindeutig
    Zum Teil sei die gesetzliche Grundlage aber auch nicht eindeutig genug und biete Anbietern Auslegungsspielräume. Rehberg hält Gesetzesänderungen aber für den komplizierteren und den falschen Weg, da man diese auf EU-Ebene ändern müsste. Einfacher wäre es, wenn die Anbieter von sich aus eine einheitliche Linie wählten, so der Verbraucherschützer Rehberg:
    "Wir haben das deshalb gemacht, um dazu beizutragen, dass die Effektivzinsangaben und die Kostenangaben von den Anbietern einheitlich durchgeführt werden. Das heißt: Wir erhoffen uns, dass Anbieter auch diese Studie lesen und sich vielleicht fragen: Okay, was können wir an der einen oder anderen Stelle noch besser machen. Und wenn wir dieses Ziel erreichen würden, dann hätten wir für Verbraucher schon einiges getan, denke ich."
    Bis dahin bleibt aber: Lieber einmal mehr Nachfragen bei den Anbietern oder auch bei unabhängigen Beratern – schließlich geht es bei einem Immobilienkredit um viel Geld und eine langjährige Bindung.