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Berlin
Eilantrag gegen Gendern in der Schule abgewiesen

Ein Vater aus Berlin ist mit seinem Eilantrag gegen gegenderte Sprache an den Gymnasien seiner Kinder gescheitert. Laut Berliner Verwaltungsgericht wird das elterliche Erziehungsrecht nicht durch das Gendern verletzt. Ein Einschreiten der Schulaufsicht sei nicht notwendig.

    Eine Gliederpuppe zwischen Piktogrammen von Mann und Frau. Zwei Sprechblasen, die ein Sternchen und die Aufschrift m/w/d beinhalten.
    Eilantrag gegen Gendersprache in der Schule vor dem Verwaltungsgericht Berlin ist gescheitert. (imago images / Christian Ohde)
    Das Gericht stellte klar, dass es Lehrern ausdrücklich freistehe zu gendern. Dabei handle es sich nicht um einen Widerspruch zur politischen Neutralität im Schuldienst. Zudem verstoße die genderneutrale Kommunikation nicht gegen die deutsche Amtssprache. Der Vater zweier Gymnasiastinnen habe nicht nachgewiesen, dass Gendersprache seine Kinder unzumutbar benachteilige.
    Nach Ansicht des Vaters würden seine Kinder durch Gendersprache "indoktriniert". Diese Auffassung konnte das Gericht nicht bestätigen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
    Diese Nachricht wurde am 28.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.