
Das Gericht stellte klar, dass es Lehrern ausdrücklich freistehe zu gendern. Dabei handle es sich nicht um einen Widerspruch zur politischen Neutralität im Schuldienst. Zudem verstoße die genderneutrale Kommunikation nicht gegen die deutsche Amtssprache. Der Vater zweier Gymnasiastinnen habe nicht nachgewiesen, dass Gendersprache seine Kinder unzumutbar benachteilige.
Nach Ansicht des Vaters würden seine Kinder durch Gendersprache "indoktriniert". Diese Auffassung konnte das Gericht nicht bestätigen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.