Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen weitere Einberufung des bisherhigen Bundestages zurückgewiesen

Der Bundestag kann auch in seiner bisherigen Zusammensetzung über mögliche Grundgesetzänderungen für das geplante Schuldenpaket abstimmen.

    Eine Person in der roten Robe des Bundesverfassungsgerichts hält eine Urteilsverkündung in den Händen.
    Am Bundesverfassungsgericht wird ein Urteil verlesen. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht wies in Karlsruhe Eilanträge der AfD und der Linken zurück. Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst mit dem Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Bis dahin sei der bisherige Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Linken-Fraktionschefin Reichinnek sagte, man habe sich ein anderes Ergebnis gewünscht, akzeptiere aber die Gerichtsentscheidung.
    Damit ist der Weg frei für die entscheidende Sitzung am kommenden Dienstag. Dann soll mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Milliarden-Finanzpaket verabschiedet werden. Für die Pläne von Union und SPD bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.