
Das Bundesverfassungsgericht wies die Eilanträge zurück. Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst mit dem Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Bis dahin sei der bisherige Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
Linken-Fraktionschefin Reichinnek sagte, man habe sich ein anderes Ergebnis gewünscht, akzeptiere aber die Gerichtsentscheidung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Brandner, rief die Linke auf, gemeinsam mit seiner Partei unverzüglich die Einberufung des neuen Bundestages zu beantragen.
Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.