Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen weitere Einberufung des bisherigen Bundestages zurückgewiesen

Der Versuch von AfD und Linkspartei, die geplante Sondersitzung des alten Bundestags zum Schuldenpaket gerichtlich zu stoppen, ist gescheitert.

    Eine Person in der roten Robe des Bundesverfassungsgerichts hält eine Urteilsverkündung in den Händen.
    Am Bundesverfassungsgericht wird ein Urteil verlesen. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das Bundesverfassungsgericht wies die Eilanträge zurück. Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst mit dem Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Bis dahin sei der bisherige Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
    Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.