Am Bundesverfassungsgericht wird ein Urteil verlesen. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
Das Bundesverfassungsgericht wies die Eilanträge zurück. Zur Begründung hieß es, die aktuelle Wahlperiode ende erst mit dem Zusammentritt des neu gewählten Parlaments. Bis dahin sei der bisherige Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.