So hört sich ein Lkw aus fünf Metern Entfernung an. In der Wohnung über der Straße klingt er ganz anders. Die Höhen werden von Fenstern ganz gut gedämpft. Übrig bleibt ein tieffrequentes Brummen.
Eigentlich ist die Verkehrslärmschutzverordnung dafür da, Anwohner vor dem Krach in der Wohnung zu schützen. Wenn Straßen gebaut werden, werden zahlreiche Lärmwerte geprüft, mit denen die Belästigung abgeschätzt werden soll. Dabei misst man die Grenzwerte jedoch nach der Dezibel-A-skala. Der Haken bei Dezibel A ist, dass die tiefen Brummgeräusche nicht ausreichend berücksichtigt werden. Joachim Feldmann, Technischer Akustiker an der TU Berlin:
"Das A steht für eine Frequenzbewertung, die näherungsweise der Hörempfindlichkeit des menschlichen Gehörs entspricht. Es ist eine Krücke, mit der man die physikalischen Messgrößen irgendwie in Relation zu dem bringt, was das menschliche Gehör eigentlich aufnimmt. Und das menschliche Gehöhr ist nun mal bei tiefen Frequenzen und bei ganz hohen Frequenzen unempfindlicher als für die mittleren Frequenzen."
Denn das menschliche Ohr ist für die Frequenzen optimiert, bei denen wir sprechen. Und das sind nicht die tiefen Frequenzen. Trotz dieser reduzierten Wahrnehmung können sie schädlich sein. Hinzu kommt, dass die Art, wie gemessen wird, nur bei leisen Geräuschen dem Hörempfinden entspricht, also zum Beispiel bei einem weit entfernten Lkw. Bei lauten Geräuschen, also wenn der Lkw direkt vor der Haustür fährt, ändert sich die Frequenzempfindlichkeit des Ohres. Dann empfindet man tiefe Frequenzen genauso laut wie mittlere. Außerdem spürt der Körper die tiefen Frequenzen:
"Je tiefer die Frequenzen werden, desto mehr ist der ganze Körper beteiligt, weil die tiefen Frequenzen nicht nur über das Gehör wahrgenommen werden, sondern zum Beispiel über den Gehirnknochen. Deswegen ist die Wahrnehmung deutlich anders gegenüber dem normalen Frequenzbereich. Deswegen spreche ich auch von Wahrnehmungs- und nicht von Gehörschwelle. Bei tiefen Frequenzen weiß man, dass Belästigungsgrenzen mit der Wahrnehmungsschwelle ziemlich zusammen fallen. Das bedeutet, so wie der Schall wahrnehmbar ist, ist er auch schon belästigend."
Das berücksichtigt die Lärmmessung nach der Dezibel-A-Skala überhaupt nicht. Weil man so misst, haben Ingenieure außerdem keine Anreize, Geräte, Autos und Maschinen bei den tiefen Frequenzen leiser zu machen.
Dass es anders geht, zeigen die Regelungen bei vielen gewerblichen Geräuschquellen. Gasbrenner in Heizkraftwerken, Dieselaggregate und langsam laufende Ventilatoren in der Nachbarschaft sind bekannt dafür, dass sie ein tiefes Brummen erzeugen können. Wenn sich Anwohner über den Lärm beschweren, können sie ein Gutachten nach der DIN-Norm 45680 verlangen. Darin ist festgelegt, dass tieffrequente Geräusche von Gewerbebetrieben nachts sogar so leise sein müssen, dass sie unter der Wahrnehmungsschwelle liegen. Hundertprozentig zufriedenstellend ist diese Regelung allerdings auch nicht.
"Was man bei tiefen Frequenzen auch noch sagen muss, die individuellen Streuungen bezüglich der Wahrnehmungsschwelle sind viel größer als im normalen Frequenzbereich. Deswegen kann es Leute geben, die hören es eben schon, andere eben nicht."
Zurzeit ist die Wahrnehmungsschwelle bei Gewerbelärm so festgelegt, dass zirka die Hälfte der Bevölkerung wirklich nichts hört, wenn der Geräuschpegel darunter liegt. Experten des zuständigen Normausschusses diskutieren zurzeit darüber, den Grenzwert für den zumutbaren tieffrequenten Lärmpegel niedriger anzusetzen. Dann würden 80 oder 90 Prozent der Bevölkerung wirklich nichts mehr wahrnehmen, wenn der gewerblich erzeugte Lärm unter den Grenzwert fällt. Was den Verkehrslärm betrifft, wird sich allerdings nichts ändern. Einklagbare Rechte wären für die Straßenbauer nämlich ziemlich teuer.
Eigentlich ist die Verkehrslärmschutzverordnung dafür da, Anwohner vor dem Krach in der Wohnung zu schützen. Wenn Straßen gebaut werden, werden zahlreiche Lärmwerte geprüft, mit denen die Belästigung abgeschätzt werden soll. Dabei misst man die Grenzwerte jedoch nach der Dezibel-A-skala. Der Haken bei Dezibel A ist, dass die tiefen Brummgeräusche nicht ausreichend berücksichtigt werden. Joachim Feldmann, Technischer Akustiker an der TU Berlin:
"Das A steht für eine Frequenzbewertung, die näherungsweise der Hörempfindlichkeit des menschlichen Gehörs entspricht. Es ist eine Krücke, mit der man die physikalischen Messgrößen irgendwie in Relation zu dem bringt, was das menschliche Gehör eigentlich aufnimmt. Und das menschliche Gehöhr ist nun mal bei tiefen Frequenzen und bei ganz hohen Frequenzen unempfindlicher als für die mittleren Frequenzen."
Denn das menschliche Ohr ist für die Frequenzen optimiert, bei denen wir sprechen. Und das sind nicht die tiefen Frequenzen. Trotz dieser reduzierten Wahrnehmung können sie schädlich sein. Hinzu kommt, dass die Art, wie gemessen wird, nur bei leisen Geräuschen dem Hörempfinden entspricht, also zum Beispiel bei einem weit entfernten Lkw. Bei lauten Geräuschen, also wenn der Lkw direkt vor der Haustür fährt, ändert sich die Frequenzempfindlichkeit des Ohres. Dann empfindet man tiefe Frequenzen genauso laut wie mittlere. Außerdem spürt der Körper die tiefen Frequenzen:
"Je tiefer die Frequenzen werden, desto mehr ist der ganze Körper beteiligt, weil die tiefen Frequenzen nicht nur über das Gehör wahrgenommen werden, sondern zum Beispiel über den Gehirnknochen. Deswegen ist die Wahrnehmung deutlich anders gegenüber dem normalen Frequenzbereich. Deswegen spreche ich auch von Wahrnehmungs- und nicht von Gehörschwelle. Bei tiefen Frequenzen weiß man, dass Belästigungsgrenzen mit der Wahrnehmungsschwelle ziemlich zusammen fallen. Das bedeutet, so wie der Schall wahrnehmbar ist, ist er auch schon belästigend."
Das berücksichtigt die Lärmmessung nach der Dezibel-A-Skala überhaupt nicht. Weil man so misst, haben Ingenieure außerdem keine Anreize, Geräte, Autos und Maschinen bei den tiefen Frequenzen leiser zu machen.
Dass es anders geht, zeigen die Regelungen bei vielen gewerblichen Geräuschquellen. Gasbrenner in Heizkraftwerken, Dieselaggregate und langsam laufende Ventilatoren in der Nachbarschaft sind bekannt dafür, dass sie ein tiefes Brummen erzeugen können. Wenn sich Anwohner über den Lärm beschweren, können sie ein Gutachten nach der DIN-Norm 45680 verlangen. Darin ist festgelegt, dass tieffrequente Geräusche von Gewerbebetrieben nachts sogar so leise sein müssen, dass sie unter der Wahrnehmungsschwelle liegen. Hundertprozentig zufriedenstellend ist diese Regelung allerdings auch nicht.
"Was man bei tiefen Frequenzen auch noch sagen muss, die individuellen Streuungen bezüglich der Wahrnehmungsschwelle sind viel größer als im normalen Frequenzbereich. Deswegen kann es Leute geben, die hören es eben schon, andere eben nicht."
Zurzeit ist die Wahrnehmungsschwelle bei Gewerbelärm so festgelegt, dass zirka die Hälfte der Bevölkerung wirklich nichts hört, wenn der Geräuschpegel darunter liegt. Experten des zuständigen Normausschusses diskutieren zurzeit darüber, den Grenzwert für den zumutbaren tieffrequenten Lärmpegel niedriger anzusetzen. Dann würden 80 oder 90 Prozent der Bevölkerung wirklich nichts mehr wahrnehmen, wenn der gewerblich erzeugte Lärm unter den Grenzwert fällt. Was den Verkehrslärm betrifft, wird sich allerdings nichts ändern. Einklagbare Rechte wären für die Straßenbauer nämlich ziemlich teuer.