Vor sieben Jahren schon, am 7. Dezember 2000, wurde die europäische Grundrechtecharta feierlich proklamiert. Doch dem Ehrgeiz der frühen Jahre blieb der Erfolg nicht beschieden. Denn mit dem Scheitern des europäischen Verfassungsvertrages hatte auch die Grundrechtecharta, die den zweiten Teil der Verfassung bilden sollte, ihre Basis verloren. Und nach dem harten Widerstand der Briten, dem sich in letzter Minute noch die polnische Regierung angeschlossen hatte, wird die Grundrechtecharta jetzt auch kein Bestandteil mehr des EU-Grundlagenvertrages sein, den die Staats- und Regierungschefs morgen in Lissabon unterzeichnen werden.
Allein in Artikel sechs des künftigen Vertrages heißt es, dass der Vertrag und die Grundrechtecharta gleichrangig sein sollen. Umso mehr setzt das EU-Parlament darauf, mit der heutigen feierlichen Unterzeichnung der Charta in Straßburg ein Zeichen zu setzen.
"Die Proklamation ist unbedingt notwendig, weil die Charta sich ja nicht als Text in dem Vertrag von Lissabon wiederfindet und man insofern einen offiziellen Akt braucht. Das ist also mehr wie Symbolik, das ist ein konstituierender Akt für die Verankerung der Charta in dem neuen Europavertrag","
sagt Jo Leinen, der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament. Der Präsident des EU-Parlamentes, Hans-Gert Pöttering sowie EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso und der amtierende EU Ratsvorsitzende, Portugals Ministerpräsident Jose Socrates, werden die Charta heute unterzeichnen. Die Charta umfasst insgesamt 54 Artikel, die sich in sieben Kapitel über die Würde des Menschen, die Freiheiten, Gleichheit, Solidarität und Bürgerrechte, justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen, gliedern.
Sie garantiert also neben den klassischen Rechten wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Asylrecht auch das Recht auf unternehmerische Freiheit. Sie erhebt soziale Rechte zu Menschenrechten und fordert den Schutz personenbezogener Daten ein. Insofern werde mit der Grundrechtecharta auch ein neues europäisches Kapitel aufgeschlagen, sagt der österreichische EU-Abgeordnete Johannes Voggenhuber:
""Das hat 100.000 praktische Auswirkungen, das ist ein großer Schritt in dieser europäischen Grundrechtskultur. Und dass das durch die Europäische Union vorangetrieben wurde ist einmal neben Markt und Geld das schöne Europa, das sich hier zeigt."
Mit der Unterzeichnung des Reformvertrages am Donnerstag in Lissabon erkennt die EU jedoch auch die Ausnahmeregelungen für Großbritannien und Polen an, die in einem Protokoll verbindlich festgehalten wurden. Dennoch werde Großbritannien bei der Charta nicht ganz außen vorbleiben, sagt die Abgeordnete der Linken, Sylvia-Ivonne Kaufmann, die als Mitglied des Konvents die Entwicklung der Charta von Anfang an begleitet hat:
"Die Charta wird auch für Großbritannien gelten. Großbritannien hat Vorbehalte hinsichtlich der Gerichtsbarkeit, der nationalen Gerichte und des Europäischen Gerichthofs, angemeldet. Aber die Charta gilt erst mal, und wir werden ja dann sehen, wie die Rechte künftig ausgelegt werden."
Ohnehin, da sind sich die meisten EU-Parlamentarier einig, wird in naher Zukunft, sofern die Charta mit der Ratifizierung des Reformvertrages durch die Mitgliedsländer Gültigkeit erlangt, die praktische Rechtssprechung zeigen, inwieweit die Charta in den Alltag der Bürger hineinreicht und das Gesicht der EU verändert, sagt der Sozialdemokrat Leinen. Der Europäische Gerichtshof bekomme durch die Charta zumindest den Rücken gestärkt.
"Die Grundrechtssprechung des EuGH war ja nicht unumstritten. Das Bundesverfassungsgericht und andere nationale Verfassungsgerichte hatten da schon mit Argusaugen geschaut, ob der EuGH nicht eine Kompetenzüberschreitung macht mit der Grundrechtecharta. Und in Wien mit der Agentur für Grundrechte, die muss man noch dazu sehen, wird die EU wirklich nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern eine Wertegemeinschaft."
Allein in Artikel sechs des künftigen Vertrages heißt es, dass der Vertrag und die Grundrechtecharta gleichrangig sein sollen. Umso mehr setzt das EU-Parlament darauf, mit der heutigen feierlichen Unterzeichnung der Charta in Straßburg ein Zeichen zu setzen.
"Die Proklamation ist unbedingt notwendig, weil die Charta sich ja nicht als Text in dem Vertrag von Lissabon wiederfindet und man insofern einen offiziellen Akt braucht. Das ist also mehr wie Symbolik, das ist ein konstituierender Akt für die Verankerung der Charta in dem neuen Europavertrag","
sagt Jo Leinen, der Vorsitzende des Verfassungsausschusses im EU-Parlament. Der Präsident des EU-Parlamentes, Hans-Gert Pöttering sowie EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso und der amtierende EU Ratsvorsitzende, Portugals Ministerpräsident Jose Socrates, werden die Charta heute unterzeichnen. Die Charta umfasst insgesamt 54 Artikel, die sich in sieben Kapitel über die Würde des Menschen, die Freiheiten, Gleichheit, Solidarität und Bürgerrechte, justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen, gliedern.
Sie garantiert also neben den klassischen Rechten wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Asylrecht auch das Recht auf unternehmerische Freiheit. Sie erhebt soziale Rechte zu Menschenrechten und fordert den Schutz personenbezogener Daten ein. Insofern werde mit der Grundrechtecharta auch ein neues europäisches Kapitel aufgeschlagen, sagt der österreichische EU-Abgeordnete Johannes Voggenhuber:
""Das hat 100.000 praktische Auswirkungen, das ist ein großer Schritt in dieser europäischen Grundrechtskultur. Und dass das durch die Europäische Union vorangetrieben wurde ist einmal neben Markt und Geld das schöne Europa, das sich hier zeigt."
Mit der Unterzeichnung des Reformvertrages am Donnerstag in Lissabon erkennt die EU jedoch auch die Ausnahmeregelungen für Großbritannien und Polen an, die in einem Protokoll verbindlich festgehalten wurden. Dennoch werde Großbritannien bei der Charta nicht ganz außen vorbleiben, sagt die Abgeordnete der Linken, Sylvia-Ivonne Kaufmann, die als Mitglied des Konvents die Entwicklung der Charta von Anfang an begleitet hat:
"Die Charta wird auch für Großbritannien gelten. Großbritannien hat Vorbehalte hinsichtlich der Gerichtsbarkeit, der nationalen Gerichte und des Europäischen Gerichthofs, angemeldet. Aber die Charta gilt erst mal, und wir werden ja dann sehen, wie die Rechte künftig ausgelegt werden."
Ohnehin, da sind sich die meisten EU-Parlamentarier einig, wird in naher Zukunft, sofern die Charta mit der Ratifizierung des Reformvertrages durch die Mitgliedsländer Gültigkeit erlangt, die praktische Rechtssprechung zeigen, inwieweit die Charta in den Alltag der Bürger hineinreicht und das Gesicht der EU verändert, sagt der Sozialdemokrat Leinen. Der Europäische Gerichtshof bekomme durch die Charta zumindest den Rücken gestärkt.
"Die Grundrechtssprechung des EuGH war ja nicht unumstritten. Das Bundesverfassungsgericht und andere nationale Verfassungsgerichte hatten da schon mit Argusaugen geschaut, ob der EuGH nicht eine Kompetenzüberschreitung macht mit der Grundrechtecharta. Und in Wien mit der Agentur für Grundrechte, die muss man noch dazu sehen, wird die EU wirklich nicht nur eine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern eine Wertegemeinschaft."