Bei Monsieur Wong kriegt man nie einen Platz, und wenn doch, dann sitzt man gequetscht auf einer unbequemen Holzbank, um in gebotener Geschwindigkeit eines von den täglich zwei Menüs zu vertilgen, die Monsieur Wongs Lohnabhängige hinter dem Tresen im Akkord herstellen. Anders ausgedrückt: Monsieur Wong ist ein total angesagter Ess-Schuppen in Berlin-Mitte, eine auf Marke stilisierte Garküche, das Essen ist prima, der hippe junge asiatische Kellner gut drauf, nett und schnell, und neulich mal trug er ein T-Shirt mit Hakenkreuz. Moment - mit Ha-? Jawohl, auch auf den zweiten Blick war dies ein Hakenkreuz. Allerdings wirkte es irgendwie hip, jung und asiatisch, so als sei es aus deutschem Zusammenhang heraus und von der großen Welt der Massenkultur eingenommen worden, als eines von vielen sinnentfremdeten Symbolen, die der Ökonomie der Aufmerksamkeit behilflich sind. Da schluckt der deutsche Gast den Schrecken zusammen mit der wirklich guten Wantang-Suppe herunter und lässt sich auf den Kontext ein: Man ist schließlich beim Vietnamesen. Da gilt die Unschuldsvermutung.
Aber nur beim Vietnamesen. Bei Deutschen gilt das Gesetz, das die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet - auch dann, wenn sie in einen anderen, gegenläufigen Kontext gestellt wurden. Also hat das Oberlandesgericht Stuttgart gerade einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber eines Online-Shops für antifaschistische Produkte stattgegeben: Der muss vor Gericht, weil er unter anderem T-Shirts mit Hakenkreuzen anbietet. Nämlich durchgestrichene, mit Halteverbotszeichen oder in den Papierkorb geworfene Hakenkreuze. Auf Fahnen, Plakaten, Buttons und sonstigen Utensilien der demokratischen Meinungsäußerung. Was einem eben so einfällt, um eine Anti-Nazi-Gesinnung auszuweisen, also in etwa das, was Politiker gerade aus gegebenem Anlass "Flagge zeigen gegen Rechtsradikalismus" nennen. Dass einer im Vertrieb antifaschistischer Devotionalien eine Marktlücke gesichtet hat, mag jetzt nicht soo idealistisch wirken. Aber im Vergleich zu einem kleinen Online-Verkäufer hat Guido Knopp mit Nazi-Symbolen noch ganz andere Umsätze gemacht.
Der Rechtsradikale selbst hütet sich halbwegs, beraten von den etwas schlaueren Köpfen der Bewegung, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und lässt bei Glatzen-Aufmärschen sein Hakenkreuz tunlichst zuhause. Er braucht es auch gar nicht. Der Antifaschist hat es da schwerer: Wer gegen etwas ist und das öffentlich kundtun möchte, muss das Objekt des Widerstands schon zeigen. Aber vor dem Gesetz, das die Verwendung verbotener Kennzeichen verbietet, sind alle gleich: Nazis und Anti-Nazis.
Auf der Straße ist das natürlich ein Unterschied. Wozu braucht der junge asiatische Kellner sein Hakenkreuz-Shirt? Es sichert ihm freies Geleit durch die No-go-Areas seiner Heimatstadt Berlin. Aber auch dafür steht die gerichtliche Anerkennung noch aus.
Aber nur beim Vietnamesen. Bei Deutschen gilt das Gesetz, das die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet - auch dann, wenn sie in einen anderen, gegenläufigen Kontext gestellt wurden. Also hat das Oberlandesgericht Stuttgart gerade einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber eines Online-Shops für antifaschistische Produkte stattgegeben: Der muss vor Gericht, weil er unter anderem T-Shirts mit Hakenkreuzen anbietet. Nämlich durchgestrichene, mit Halteverbotszeichen oder in den Papierkorb geworfene Hakenkreuze. Auf Fahnen, Plakaten, Buttons und sonstigen Utensilien der demokratischen Meinungsäußerung. Was einem eben so einfällt, um eine Anti-Nazi-Gesinnung auszuweisen, also in etwa das, was Politiker gerade aus gegebenem Anlass "Flagge zeigen gegen Rechtsradikalismus" nennen. Dass einer im Vertrieb antifaschistischer Devotionalien eine Marktlücke gesichtet hat, mag jetzt nicht soo idealistisch wirken. Aber im Vergleich zu einem kleinen Online-Verkäufer hat Guido Knopp mit Nazi-Symbolen noch ganz andere Umsätze gemacht.
Der Rechtsradikale selbst hütet sich halbwegs, beraten von den etwas schlaueren Köpfen der Bewegung, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen und lässt bei Glatzen-Aufmärschen sein Hakenkreuz tunlichst zuhause. Er braucht es auch gar nicht. Der Antifaschist hat es da schwerer: Wer gegen etwas ist und das öffentlich kundtun möchte, muss das Objekt des Widerstands schon zeigen. Aber vor dem Gesetz, das die Verwendung verbotener Kennzeichen verbietet, sind alle gleich: Nazis und Anti-Nazis.
Auf der Straße ist das natürlich ein Unterschied. Wozu braucht der junge asiatische Kellner sein Hakenkreuz-Shirt? Es sichert ihm freies Geleit durch die No-go-Areas seiner Heimatstadt Berlin. Aber auch dafür steht die gerichtliche Anerkennung noch aus.