
Wie aus einem Gesetzentwurf hervorgeht, sollen Bahnunternehmen verpflichtet werden, auch Fahrkarten von Betreibern aus anderen Ländern anzubieten. Dadurch werde das Reisen quer durch Europa mit einer Fahrkarte möglich. Verpassen Passagiere einen Anschlusszug, sollen sie künftig Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Mit dem Gesetz will die EU-Kommission nach eigenen Angaben die Bahn als Alternative zum Flugzeug stärken. Damit es in Kraft tritt, ist die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments erforderlich.
Diese Nachricht wurde am 13.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
