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Ein unwiderstehliches Angebot

Angedeutet hatte es die Kanzlerin schon gestern. Heute ist es entschieden: Die Bundesregierung will die CD kaufen. Die CD mit den Daten von angeblich 1500 Steuersündern, die ihr Geld bei einer Schweizer Bank deponiert haben.

Mit Beiträgen von Michael Reissenberger, Priscilla Imboden und Brigitte Scholtes. Am Mikrofon Christiane Wirtz | 02.02.2010
    Die Regierung denkt in diesem Fall wie ihre Bürger: Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage halten auch 57 Prozent der Befragten das Angebot für unwiderstehlich. Nur 43 Prozent sprachen sich gegen den Kauf der CD aus. Dazu nun, heute Abend, der Hintergrund. Am Mikrofon: Christiane Wirtz. Es ist nicht das erste Mal. Vor zwei Jahren war es "Henry", ein ehemaliger Mitarbeiter einer Liechtensteiner Firma, der den deutschen Staat in Versuchung führte. Was Henry zu bieten hatte: eine DVD mit 1400 Namen. Der Bundesnachrichtendienst ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, legte fünf Millionen Euro auf den Tisch und übergab die Datei den Staatsanwälten. Ein paar Monate später war klar: Der Name Klaus Zumwinkel stand auch auf der digitalen Liste, der ehemalige Post-Chef wurde aus seiner Kölner Villa abgeführt. Bis heute haben die Liechtensteiner Daten den deutschen Staat um rund 200 Millionen Euro reicher gemacht. Und dabei sind noch nicht einmal alle Verfahren abgeschlossen. Man kann also sagen: Die Investition von fünf Millionen Euro hat sich mehr als amortisiert. Doch was wirtschaftlich interessant ist, muss noch lange nicht moralisch oder wenigstens juristisch einwandfrei sein. Denn natürlich stellt sich die Frage, ob der Staat Informationen verwenden darf, die aus einer illegalen Quelle stammen. Michael Reissenberger ist der Frage nachgegangen.


    Der Staat - ein Datendieb oder nur effektiver Steuereintreiber, der für Gemeinwohl und Gerechtigkeit sorgt? Die wildwuchernde Debatte zeigt: Dem Land fehlt eine verbindliche Antwort des Bundesverfassungsgerichts, das den Rechts- und Seelenfrieden wieder herstellt. Tief in den Katakomben des Gerichts schlummert da auch ein Fall, mit dem Aktenzeichen 2 BvR 2101/09. Hier sah sich ein Steuerbürger von den Bochumer Staatsanwälten zu Unrecht verfolgt. Er rügt erstens den Ankauf der CD-ROM über Liechtensteiner Bankdaten im Jahre 2007 und behauptet, der Staat habe hierbei völkerrechtswidrig gehandelt. Die gestohlenen Daten dürften zweitens nicht als Beweis gegen den Steuerbürger verwertet werden. Ob und wie schnell die Karlsruher Richter aber die geforderten Antworten geben werden, steht noch in den Sternen. So lange kann jeder den Rechtsstaat auf seine Weise interpretieren. Der Rechtsstaat, der sich nach einer klassischen Definition auf Gesetze stützt, die mit Vernunft gemacht werden. Doch so starr, wie sich das oft für Laien anhört, sind die Regeln des Rechtsstaats nicht. Das Leben im Staat des Grundgesetzes ist nicht purer Gesetzesvollzug. Das Recht muss hier auf der Höhe der Zeit und der sich auch wandelnden Grundwerte bleiben. Und so argumentiert die Bundeskanzlerin durchaus zielgenau, wenn sie sagt:

    "Ich bin wie jeder vernünftige Mensch dafür, dass wir Steuerhinterziehung natürlich auch ahnden, und zu diesem Zweck sollte alles versucht werden, um an diese Daten heranzukommen. Dazu müssen Gespräche geführt werden, die auch wirklich den Weg ebnen, und das bedeutet vor allen Dingen auch mit den Ländern. Aber vom Ziel her sollten wir, wenn diese Daten relevant sind, in den Besitz dieser Daten kommen."

    Merkel, die gelernte Physikerin, trifft hier auf die gelernten Juristen in den Koalitionsfraktionen, die vom Ankauf abraten. Der Jurist neigt eher zu peniblem Gesetzesgehorsam. Und das übrigens parteiübergreifend. Sogar der Linken-Fraktion, der man eher eine antikapitalistische Haltung unterstellt, ist der Datenankauf nicht geheuer. Ihr rechtspolitischer Sprecher Wolfgang Neskovic, Bundesrichter von Beruf, erklärt Kanzlerin Merkel zur willfährigen Populistin:

    "Mit dem Ankauf geklauter Daten macht sich Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble zu Komplizen von Datendieben. Man kann das auch Datenhehlerei nennen, weil der Rechtsstaat sich nicht infizieren darf mit Diebesgut, auch wenn es einen sinnvollen Zweck hat. Und ich würde als Strafrichter eine Verurteilung auf solche Daten auch nicht gründen."

    Bedeutet das vielleicht sogar, dass das Regierungspersonal im Moment im Begriff steht, sich strafbar zu machen? Professor Arnd Koch lehrt Strafrecht, Prozessrecht und juristische Zeitgeschichte an der Universität Augsburg. Er möchte nicht in der Haut des Regierungspersonals stecken:

    "Ich würde als Verantwortlicher diese CD nicht ankaufen, weil ich wirklich fürchten müsste, bestraft zu werden. Ja, ich denke, das ist eine Straftat. Nach herrschender Ansicht nach Paragraf 17 UWG, und wenn man den Sachverhalt ein wenig korrigiert, dass auf eine schon fertige CD-ROM zurückgegriffen worden ist, dann hätten wir auch Diebstahl und auch Hehlerei."

    Aber auch wenn Professor Arnd Koch folgende Frage nicht bejaht, hält er sie für berechtigt, nämlich ob Daten, die Steuerkriminalität belegen, wirklich geschützte Geheimnisse sind, von denen der derzeit viel zitierte Paragraf 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb spricht:

    "Man könnte argumentieren, dass illegale Geheimnisse gar nicht einbezogen sind in den Schutzbereich von Paragraf 17 UWG, und das tut in der Tat eine vordringende Mindermeinung."

    Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, bekräftigt hier mit seinen Erfahrungen aus der polizeilichen Praxis und fügt weitere Argumente hinzu:

    "Wir haben früher eine Kronzeugenregelung gehabt, wo wir Kriminelle sozusagen gewinnen wollten. Wir haben V-Leute, für viele Kriminalitätsbereiche ist das das Wichtigste, das heißt, dass wir Krimielle gewinnen, dass die uns Aussagen machen, dann in manchen Fällen auch Vergünstigungen haben, viel Geld bekommen. Und wenn wir den Bereich Steuersünder schauen, da sind ja auch viele illegale Gelder. An diese Kriminalitätsbereiche kommen wir gar nicht mehr ran, da sind wir darauf angewiesen, dass wir Hinweise erhalten, bzw. dass Kriminelle sich an uns wenden."

    Es wäre also eine Art Selbstwiderspruch der Strafverfolger, wenn die Geschäftsgeheimnisse von deutschen Steuerhinterziehern und Schweizer Banken höher geachtet werden sollten als in anderen Fällen organisierter Kriminalität. Und dieses Wort "organisierte Kriminalität" drängt sich auf, wenn man jüngeren Berichten Glauben schenken kann, wie selbst große Schweizer Banken ihre Angestellten auch in der Bundesrepublik mit Koffern herumschicken, um regelrecht Schwarzgeld einzusammeln und auf Schweizer Konten zu transferieren. Auch der Berliner Gesetzgeber will demnächst im Arbeitnehmerdatenschutzgesetz möglicherweise eine deutliche Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Betriebsgeheimnissen machen. Das sogenannte Whistleblowing, also Alarmpfeifen, das heißt die Weitergabe von Informationen über kriminelle Praktiken aus dem Betriebsinneren heraus, sie könnte danach sogar mit Kündigungsschutz bedacht werden. Frage an den Strafrechtsprofessor Arnd Koch: Würden damit nicht auch solche illegalen Steuerdaten aus der Schmutzecke geholt?

    "Ja, unbedingt. Denn wenn dieses Gesetz Wirklichkeit würde, dann hätte dies auch Auswirkungen auf die Strafbarkeit nach Paragraf 17 UWG. Denn wenn man ein gesetzlich gewähltes Anzeigerecht wahrnimmt, kann man nicht unbefugt handeln und kann sich danach nicht strafbar machen."

    Datenankauf ja oder nein? Eindeutig sind hier nur die Interessen von Staat bzw. Steuerhinterziehern, und nicht zuletzt auch der Schweizer Bankenwelt. Damit das juristische Deutschland weiß, was es denken darf, braucht es also noch ein verbindliches Wort der höchsten Lehrautorität, des Karlsruher Verfassungsgerichts. Bis dahin gilt: Alles ist möglich, alles ist drin.


    Ein Beitrag von Michael Reissenberger. In der Schweiz ist man gar nicht glücklich über die Kaufabsichten der deutschen Regierung. Schließlich gehört das Bankgeheimnis zur Schweiz wie der Käse und die Alpen. Schon in der Vergangenheit gab es darüber immer wieder Streit. Allen voran der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück blies zur Attacke gegen die Steuer-Oase, drohte den Schweizern mit Peitsche und Kavallerie - sollten sie an ihrer Geheimniskrämerei in Steuersachen festhalten. Von dem neuen Finanzminister, von Wolfgang Schäuble dagegen ist zu hören, dass er einfach zum Telefon griff, um mit seinem Schweizer Kollegen Hans-Rudolf Merz zu sprechen. Sanfte Diplomatie statt Wilder Westen. Priscilla Imboden berichtet.

    Unglaube, Empörung und großes Unbehagen allerseits. So kann man die Reaktionen in der Schweiz umschreiben, nachdem Deutschland angekündigt hat, die gestohlenen Bankdaten kaufen zu wollen. Christophe Darbellay, der Präsident der Christlichen Volkspartei CVP - eine der zwei kleinen Mitteparteien, erklärt:

    "Wenn ein Rechtsstaat mit gekauften und zugleich geklauten Daten arbeitet, das ist für mich nicht akzeptabel."

    Filippo Leutenegger, Vertreter der zweiten Mittepartei, der Freisinnig-Demokratischen FDP sagt:

    "Ich kann es noch nicht ganz glauben, dass Deutschland sich dazu hergibt, gestohlene Daten zu verwenden. Ich finde das betrüblich, denn das belastet die Beziehungen zur Schweiz, und zwar ziemlich stark, und das gefährdet auch die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen."

    Schärfere Töne sind wie gewohnt von der rechtskonservativen Schweizer Volkspartei SVP zu hören, die im Parlament die größte Fraktion stellt. Partei-Präsident Toni Brunner.

    "Das ist eine Kriegserklärung an die Schweiz. Wenn Deutschland die Zusammenarbeit mit einem Verbrecher höher gewichtet als mit einem befreundeten Nachbarstaat, dann muss das Verhältnis grundsätzlich überdacht werden."

    Wie in früheren Konfliktfällen mit dem Ausland droht die SVP populistisch mit Retourkutschen.

    "Im Übrigen ist zu überlegen, was eigentlich im Zusammenhang mit der Zuwanderung, den Grenzgängern, aber auch des Landverkehrs in Zusammenarbeit mit Deutschland jetzt vonseiten der Schweiz in Betracht gezogen werden muss."

    Nicht mal die Sozialdemokraten wagen es, das Vorgehen Deutschlands zu billigen. Und das, obwohl sie den Schutz, den der Schweizer Finanzplatz ausländischen Steuerflüchtlingen bietet, stets bekämpft haben. Bei Angriffen von außen halten alle in der Schweizer Politik zusammen. SP-Fraktionschefin Ursula Wyss:

    "Rechtsstaatlich gesehen ist es eine unschöne Sache, gleichzeitig ist auch klar, dass diese Daten eigentlich der deutschen Regierung, vor allem dem deutschen Fiskus gehören. Es geht nicht an, dass die Schweiz auch in Zukunft Steuerflucht oder Steuerzufluchtort bleiben will. Ich glaube, da zahlen wir jetzt einfach den Preis dafür, dass wir solange an diesem Bankgeheimnis, das einzig und allein der Steuerhinterziehung dient, festgehalten haben."

    Das alles klingt nicht ganz neu. Bereits letzten Herbst verkündete der französische Haushalts-Minister Eric Woerth, dass er über interessante Datensätze verfüge, die aus einer Genfer Filiale der britischen Bank HSBC entwendet worden seien. Ein Aufschrei ging durchs Land. Nur war er damals leiser als heute. Es ging wohl auch um weniger Geld. Laut Schätzungen der deutschen Steuergewerkschaft liegt deutsches Schwarzgeld im Umfang von rund hundert Milliarden Euro auf Schweizer Konten. Dass es um viel geht, bestreitet auch die Schweizer Bankiervereinigung nicht. Sprecher Thomas Sutter beklagt sich aber darüber, dass Deutschland von der historischen Wende, die die Schweiz in Sachen Bankgeheimnis vollzogen hat, kaum Kenntnis nimmt.

    "Die zum Beispiel darauf beruht, dass die Schweiz - anders als noch vor einigen Jahren - die Amtshilfe in sämtlichen Steuerdelikten ermöglicht. Auch die Schwei-z ist da durchaus offen für Verhandlungen in dieser Sache, aber was nicht sein kann, ist, dass Deutschland gestohlene Daten kauft und dann eine Hehlerei begeht."

    Unter dem Druck der OECD hat die Schweiz letzten März nachgegeben - und erklärt, sie werde Steuerhinterzieher nicht mehr schützen. Dies tat sie bis heute mit einer kleinen, aber feinen Unterscheidung: zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Bei Steuerbetrug, dazu gehört etwa Urkundenfälschung, liefert sie Daten ans Ausland. Bei Steuerhinterziehung nicht. Darunter versteht man in der Schweiz das Weglassen von Vermögen oder Einkommen auf der Steuererklärung. Neu hat sich die Schweiz dazu bereit erklärt, auch in solchen Fällen Amtshilfe zu leisten, sie will also die Schutzklausel für unversteuertes Geld fallen lassen. Das ist aber noch nicht geschehen. Sie muss die Doppelbesteuerungsabkommen mit allen Ländern erneuern und vom Parlament absegnen lassen. Mit Deutschland laufen derzeit entsprechende Verhandlungen. Die neue Affäre rund um die gestohlenen Bankdaten droht diese zu gefährden. Wie die Schweizer Regierung auf die deutschen Pläne reagieren wird, ist noch offen. Heute rief Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble seinen Amtskollegen Hans-Rudolf Merz an. Das Gespräch wird morgen an der wöchentlichen Sitzung der Schweizer Regierung thematisiert. Sie wird anschließend zur Datenklauaffäre mit Deutschland Stellung nehmen.



    Priscilla Imboden war das aus Bern. Auch wenn das Bankgeheimnis vielleicht nicht mehr ganz das ist, was es einmal war - und der Druck der OECD vermutlich auch noch zunimmt: Die Schweiz ist für deutsche Anleger immer noch ein interessanter Finanzplatz. Schon allein, weil Sprache und Kultur die Verständigung erleichtern, wie Brigitte Scholtes aus Frankfurt berichtet.

    Die Schweiz ist für viele deutsche Investoren immer noch die erste Adresse, wenn sie ihr Geld im Ausland anlegen möchten. So kommen auch viele auf die Schweizer Vermögensberatung VZ Vermögenszentrum GmbH zu, die auch in Deutschland operiert, etwa von Frankfurt aus. Dabei sind diese Anleger nicht unbedingt darauf aus, den deutschen Fiskus zu schädigen, sie haben auch durchaus lautere Motive, meint Michael Huber, Leiter der Frankfurter Niederlassung der VZ Vermögenszentrum:

    "Nach unseren Erfahrungen sind es im Wesentlichen zwei Motive, die dahinter stehen: Das eine ist das gute Bauchgefühl, weil Kunden sich dem Abfragen durch den Fiskus auf die Konten entziehen wollen, und der zweite Punkt ist, dass man auch von der Währungsseite eine gewisse Diversifikation erreichen will, zum Beispiel im Schweizer Franken."

    Die Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Vermögensklassen und eben auch Währungen ist aber bei der Geldanlage sehr wichtig. Bei großen Vermögen machen sich Veränderungen des Wechselkurses wie derzeit die Abschwächung des Euro gegenüber dem Dollar schnell bemerkbar. Der Schweizer Franken ist eine gute Alternative für deutsche Anleger, weil die Schweiz eben außerhalb des Euroraums steht - der derzeit ja durch die fiskalischen Schwierigkeiten etwa Griechenlands ohnehin geschwächt ist. Aber neben der rein vermögenstechnischen Begründung wollen viele, auch steuerehrliche Anleger dem deutschen Fiskus soweit wie möglich aus dem Weg gehen, sagt Huber:

    "Aus steuerlichen Gesichtspunkten lohnt sich dieser Schritt letztlich sowieso nicht unter dem Strich, dessen muss man sich bewusst sein. Was der Fiskus natürlich hier kann seit 2005, ist Zugriff zu nehmen auf sogenannte Stammdaten von Kunden, das heißt, er kann sich einen gewissen Überblick über die finanzielle Situation somit verschaffen. Das ist bei Konten, die im Ausland lauten, nicht möglich."

    Das Auslandskonto erleichtert aber auch Transaktionen in den jeweiligen Ländern, meint Finanzberater Gerhard Schleif, er war bis Ende 2007 Geschäftsführer der Finanzagentur des Bundes:

    "Grundsätzlich habe ich sicherlich auch von hier aus Zugangsmöglichkeiten zu solchen Märkten, aber wir wissen, dass die Heimatmärkte immer die liquideren sind, wo ich bessere Preise kriege, wo die Handelbarkeit besser ist, und insofern mag für jemanden, der eben sehr aktiv in solchen Wertpapieren unterwegs ist, ein Konto in dem jeweiligen Land auch aus Kostenüberlegungen dann wieder sinnvoll sein."

    Wie groß die Volumina sind, die ins Ausland fließen, das weiß niemand genau. Die deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass etwa 300 Milliarden Euro allein aus Schwarzgeldern im benachbarten Ausland angelegt sind, und das zu zwei Dritteln in der Schweiz. Hinzu kämen die legal dorthin transferierten Mittel, deren Höhe man ebenfalls nicht kennt. Doch ist das wesentliche Motiv der Geldanlage für Deutsche eher unlauter, glaubt Finanzberater Schleif:

    "Ich glaube, dass das ein relativ starker Antrieb ist, insbesondere natürlich auch in Anbetracht der Diskussion über eine mögliche Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Ich glaube, dass das weniger die Besteuerung der Erträge aus den Fremdwährungsanlagen ist, als die Furcht vor einer Wiedereinführung einer Vermögenssteuer."

    Ohnehin seien es im Wesentlichen die gut Betuchten, die mit einem Teil ihres Vermögens den Finanzplatz Deutschland verlassen wollen, sagt Vermögensberater Huber vom VZ Vermögenszentrum GmbH:

    "Es ist aber so, dass es schon tendenziell die größeren Kunden sind, die sich diese Fragen stellen, also da reden wir über mehrere Hunderttausend oder noch mehr Euro verfügbares Vermögen, und das natürlich zum Beispiel die Schweizer Banken mittlerweile sehr, sehr wählerisch sind und eine gewisse Größenordnung Voraussetzung. Aber grundsätzlich kann man nicht sagen, dass es abhängig ist von der Größenordnung, ob es sich lohnt oder nicht."

    Derzeit ist vor allem der Vermögenstransfer in die Schweiz im Visier des Fiskus. Viele Deutsche besitzen aber auch ein Ferienhaus in Spanien oder eine Finca auf Mallorca. Ob diese Gelder alle ordnungsgemäß versteuert wurden, daran haben viele Experten ebenfalls ihre Zweifel.


    Ein Beitrag von Brigitte Scholtes. Und während sich die Schweizer noch aufregen über den Datenkauf, freuen sich die Holländer. Der Staatssekretär im niederländischen Finanzministerium, so ist zu hören, ließ heute bei der deutschen Regierung nachfragen, ob nicht eine Kopie der CD zu haben sei. Auch in Holland allerdings gibt es eine Diskussion darüber, ob der Staat für solche Informationen Geld zahlen darf, oder ob er sie möglicherweise nur so entgegennimmt. Und es bleibt natürlich auch die Frage, ob das Brennen selbst einer solchen CD legal ist. Und damit geht dieser Hintergrund zu Ende. Gleich in den Kommentaren hören Sie auch noch mal ein Finanzthema zur Klage der Kommunen, dass sie kurz vor dem Bankrott stehen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.