Dienstag, 19. März 2024

Einheitliche Corona-Notbremse
Was die Änderungen im Infektionsschutzgesetz bedeuten

Bundestag und Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit greifen seit Samstag, 24. April, bundesweit einheitliche scharfe Corona-Regeln ab einem Inzidenzwert von 100 - etwa Ausgangsbeschränkungen.

30.04.2021
    Eine Digitalanzeige in der Kölner Innenstadt weist auf die geltenden r Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr hin
    Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor (picture alliance/ Geisler-Fotopress/ Christoph Hardt)
    Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang waren dafür die Bundesländer zuständig, die Bundesregierung und viele Politikerinnen und Politiker wünschten sich aber mehr Einheitlichkeit in der Pandemie-Bekämpfung.
    Die Gesetzesänderung ist seit dem 24. April in Kraft. Sie enthält erstmals eine sogenannte bundeseinheitliche Notbremse - also schärfere Corona-Regeln, die gelten sollen, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert bei über 100 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt. Das betrifft aktuell mehr als die Hälfte aller deutschen Landkreise. Damit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen. Besonders die Maßnahmen zu Ausgangssperren sind stark umstritten. Die sogenannte Notbremse soll befristet bis zum 30. Juni 2021 gelten.
    Diskussion über die Bundesnotbremse
    Ist die Notbremse überfällig oder kontraproduktiv? Darüber diskutieren Michael Frieser (Justiziar der Unionsfraktion), die Obfrau der Grünen im Gesundheitsausschuss, Kirsten Kappert-Gonther, und der innenpolitische Sprecher der FDP, Konstantin Kuhle.
    Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes ist ein Teil des "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das der Bundestag am 21. April beschlossen hat. FDP, Linke und AfD stimmten gegen das Gesetz, die Grünen enthielten sich. Der Bundesrat ließ das Gesetz passieren, seine Zustimmung war nicht erforderlich. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind mittlerweile mehr als 200 Verfahren dazu anhängig. Die Beschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen auch im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen, teilte ein Sprecher am Freitag, 30. April, mit. Teilweise beträfen sie das gesamte Gesetz.
    Die Koalitionsfraktionen hatten den usprünglichen Gesetzentwurf nach Beratungen nochmal geändert und beim Punkt Ausgangsbeschränkungen entschärft, bei Schulschließungen dagegen verschärft. Die Corona-Notbremse gibt nun folgende Regelungen vor:
    • private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person – ohne Kinder insgesamt maximal fünf Personen
    • nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22.00 bis 5.00 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen wie medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, zwischen 22 Uhr und Mitternacht ist auch noch Individualsport (auch alleine spazieren gehen) erlaubt
    • Zusammenkommen bei Todesfällen: höchstens 15 Personen
    • Einkaufen: bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 mit Terminvereinbarung und negativem Test, bei höheren Zahlen Abholen bestellter Waren möglich (Click & Collect)
    • Freizeit: Schließung der meisten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie (Ausnahme: Zoobesuch im Außenbereich mit Schutzkonzept und negativem Test)
    • Sport: erlaubt ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands (Ausnahme: Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Berufs- und Leistungssportler sowie Kindersport draußen in Kleingruppen ohne körperlichen Kontakt
    • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt
    • Schule: ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht, ab einer Inzidenz von 165 Schulschließungen (Ausnahmen unter anderem für Abschlussklassen), zudem gilt eine Testpflicht. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die
      Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.
    • Kitas: Ab einer Inzidenz von 165 müssen auch die Kitas schließen, Notbetreuung ist möglich
    Zusätzlich wird die Bundesregierung mit der Gesetzesänderung ermächtigt, ab einer Inzidenz von 100 mit Zustimmung des Bundestags und des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen - das konnten bisher nur die Bundesländer. Damit bekommt der Bund noch weitere Handlungsmöglichkeiten in der Pandemie-Bekämpfung. Liegt die Inzidenz unter 100, können die Länder wie bisher selbst entscheiden, und zwar gemäß den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenzen. Wenn die Länder jetzt schon strengere Regeln verordnet hatten als in der Bundes-Notbremse festgelegt, gelten weiterhin die Landesverordnungen.
    Was regelt das Infektionsschutzgesetz?
    Das Infektionsschutzgesetz regelt bundesweit, wie ansteckende Krankheiten zu bekämpfen sind. Es trat am im Jahr 2001 in Kraft und regelt seither, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind.
    Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde das Infektionsschutzgesetz erstmals geändert und gibt dem Bund seitdem bereits weitreichende Spielräume zur Pandemiebekämpfung. Der Bundestag stellte damals die "epidemische Lage nationaler Tragweite" fest und gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf Basis des Infektionsschutzgesetzes zum Beispiel die Möglichkeit, Preise für wichtige Medizinprodukte festzusetzen, deren Ausfuhr zu verhindern sowie Vorschriften für Krankenhäuser und Apotheken "zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung" zu erlassen.
    Vor allem steht im Infektionsschutzgesetz aber bisher, dass die Bundesländer über Verordnungen Corona-Regeln festlegen dürfen. Weil diese häufig Grundrechte berühren, wurde das Gesetz im November 2020 erneut geändert und präzisiert, um die Einschränkungen rechtlich besser abzusichern. In dem neu entworfenen Paragrafen 28a sind seitdem 17 mögliche Corona-Maßnahmen von der Maskenpflicht bis hin zu Ausgangsbeschränkungen aufgelistet, die die Länder ergreifen können. Grundrechtseinschränkungen werden zudem an Inzidenzen gebunden, also an die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Kritierien, in welchem Fall welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wurden aber nicht festgelegt.
    Worum es bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes im November 2020 ging
    Das Infektionsschutzgesetz regelt seit November 2020 auch, welche Grundrechtseinschränkungen zur Eindämmung von Pandemien zulässig sind. Ein Überblick.
    Welche Änderungsvorschläge sind diskutiert worden?
    Um die Corona-Regeln bundesweit zu vereinheitlichen und dem Bund dafür mehr Kompetenzen einzuräumen, lagen vor dem Kabinettsbeschluss bereits zwei Varianten für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf dem Tisch. Beide sind nun in die Beschlussvorlage zur Gesetzesnovellierung eingeflossen.
    Vorschlag der Kanzlerin: konkrete Regeln im Gesetz
    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte bereits am 28. März 2021 in der ARD-Talkshow "Anne Will" erklärt, wenn die Länder nun nicht die nötigen Maßnahmen ergriffen, könnte der Bund tätig werden. Eine Möglichkeit sei es, das Infektionsschutzgesetz zu ändern "und ganz spezifisch zu sagen, was muss in welchem Fall geschehen". Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte kurz nach der Sendung deutlich gemacht, dass er das für den richtigen Weg hält. Später einigten sich Bund und Länder auf verbindliche Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes - ab einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 - und folgten damit diesem Weg. In das Infektionsschutzgesetz soll dafür ganz konkret hineingeschrieben werden, welche Maßnahmen ab einer 100er-Inzidenz ergriffen werden müssen.
    Vorschlag von CDU-Abgeordneten: Bund erlässt Verordnungen
    Auf einen anderen Weg zielte die Initiative der CDU-Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas ab. Sie wollen die Bundesregierung ermächtigen, wie die Länder Rechtsverordnungen erlassen zu dürfen. Auch dann könnte der Bund selbst Corona-Beschränkungen verhängen, sie würden aber nicht schon im Gesetz formuliert, sondern eben über Verordnungen erlassen. In das Infektionsschutzgesetz müsste aber die Verordnungskompetenz der Bundesregierung neu aufgenommen werden, die bisher nur den Bundesländern zusteht. Die Initiative wurde von mehr als 50 Unionsabgeordneten unterstützt und fand letztlich auch Eingang in den Gesetzestext: Die Bundesregierung soll über die schon konkret im Gesetz genannten Maßnahmen noch weitere Regeln über Rechtsverordnungen vorgeben können. Anders als ursprünglich von vielen Abgeordneten gefordert, sollte der ersten Fassung der Beschlussvorlage zufolge aber nur der Bundesrat zustimmen müssen, nicht der Bundestag. In den Verhandlungen der Koalitionsfraktionen wurde das aber nochmal geändert, sodass die neue Fassung des Gesetzentwurfs nun auch die Zustimmungspflicht des Parlaments enthält.
    Norbert Röttgen (CDU) im Portrait im Plenum  bei der 217. Sitzung des Deutschen Bundestag in Berlin.
    Röttgen: Bund muss bundeseinheitliche Maßnahmen regeln
    Der CDU-Politiker Norbert Röttgen plädiert dafür, dass der Bund mehr Rechte zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekommt. Die Ministerpräsidentenkonferenz als alleiniges Instrument habe ausgedient, sagte er im Dlf.
    Welche Kritik an der Gesetzesänderung gibt es?
    Länderkompetenzen
    Einige SPD-geführte Länder wehrten sich von Anfang an gegen den Vorwurf, sich nicht an die bei den Bund-Länder-Konferenzen vereinbarten Regeln zu halten. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, und ihr Amtskollege aus Niedersachsen, Stehan Weil, halten eine Gesetzesänderung bislang nicht für nötig . "Wir haben im Moment alle Instrumente, die man braucht", sagte Dreyer.
    Helmut Holter (Die Linke), Kultusminister in Thüringen, äußerte sich im Deutschlandfunk besorgt darüber, "dass der Bund den Ländern die Entscheidungshoheit entzieht und die Länder zu Ausführenden werden und die Mitsprache der Länder stark minimiert wird oder ganz entfällt". Eine Mitsprache der Länder müsse bleiben. Der viel kritisierte Flickenteppich der Corona-Regeln lasse sich nicht vermeiden, weil das Infektionsgeschehen sich von Landkreis zu Landkreis stark unterscheide. Er erwarte nun zumindest Planungssicherheit: Neue Regeln müssten mindestens bis zu den Sommerferien Bestand haben.
    Porträt des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU)
    Günther (CDU): "Wir haben Regelungen, die man nur hätte umsetzen müssen"
    Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Schleswig-Holstein ist relativ niedrig. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) führt das darauf zurück, dass sein Land die bisherigen Corona-Regeln konsequent angewendet habe.
    Ausgangsbeschränkungen
    Die FDP kritisiert insbesondere die geplanten Ausgangsbeschränkungen, weil sie sie für unverhältnismäßig und verfassungswidrig hält. Die Partei hat bereits einen Eilantrag gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassunggericht eingereicht. Inzwischen sind auch zahlreiche weitere Beschwerden und Eilanträge gegen das Infektionsschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingegangen.
    FDP-Generalsekretär Volker Wissing sagte im Dlf , die Befürworter dieses Gesetzes könnten niemandem erklären, weshalb man beispielsweise in die Grundrechte von geimpften Paaren dermaßen massiv eingreife, dass man sie abends zu Hause "einsperre".
    Volker Wissing, FDP-Generalsekretär, spricht im Atrium des Hans-Dietrich-Genscher-Hauses zu Journalisten.
    Interview mit Volker Wissing (FDP)
    Der FDP-Generalsekretär hält das geplante Infektionsschutzgesetz für verfassungsrechtlich hoch problematisch und zudem nicht geeigent, um die Infektionszahlen zu senken.
    Die Ausgangsbeschränkungen waren zunächst für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr vorgesehen, wurden dann in den Beratungen der Koalitionsfraktionen aber etwas entschärft und sollen nun ab 22 Uhr gelten. "Die Veränderung der Ausgangszeiten zeigt, dass man sich offensichtlich mehr auf dem politischen Basar befindet als auf der wissenschaftlichen Erkenntnis", kritisierte Wissing. "Jedem Bürger ist klar, dass die Ansteckungsgefahr von Corona sich nicht an Uhrzeiten richtet", so der FDP-Politiker.
    Parteichef Christian Lindner hatte zuvor bereits angekündigt, die FDP werde dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung in dieser Form nicht zustimmen. Die Antwort auf die Pandemie könne nach einem Jahr nicht der erneute Lockdown und Stillstand sein: "Es gibt Hygienekonzepte, die erprobt werden. Wir haben die Möglichkeit zu testen und dann testbasiert auch Eröffnungen verantwortungsvoll durchzuführen – all das reflektiert dieser vorliegende Gesetzentwurf leider nicht".
    Christian Lindner, Fraktionsvorsitzender und Parteivorsitzender der FDP, spricht im Bundestag nach der Regierungserklärung von der Bundeskanzlerin zur Corona-Pandemie und zum Europäischen Rat.
    Lindner (FDP) kritisiert Pandemiepolitik des "Stillstands"
    Christian Lindner hat sich gegen die geplanten Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen. Was in der ersten Phase der Pandemie richtig war, sei nach über einem Jahr zu wenig, sagt der FDP-Chef.
    Auch die AfD lehnt die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab. "Wir halten es für verfassungsrechtlich sehr bedenklich", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Detlev Spangenberg im Dlf. Dazu werde auch noch der Bereich Recht seiner Fraktion ausführlich Stellung nehmen. Die Gesetzesänderung sei ohne weiteres gar nicht durchführbar, so Spangenberg im Deutschlandfunk . Auch aus medizinischer Sicht machten die geplanten Änderungen keinen Sinn.
    Der Staatsrechtler Uwe Volkmann warnte im Dlf vor verfassungsrechtlichen Fallstricken, sollte ein geändertes Infektionsschutzgesetz Maßnahmen in der Pandemie noch konkreter festlegen: Gegen konkrete Maßnahmen, einmal in Gesetzesform gegossen, gebe es - anders als bei Verordnungen des Gesundheitsministeriums - keinen Rechtsschutz mehr, außer vor dem Bundesverfassungsgericht, erklärte er im Deutschlandfunk. Außerdem sei jede einzelne Maßnahme auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. In der Vergangenheit seien schon mehrere Ausgangssperren von deutschen Gerichten eben deswegen kassiert worden.
    Der Pysiker und Corona-Modellierer Kai Nagel hob im Deutschlandfunk hervor, dass eine nächtliche Ausgangssperre nur kurzfristig wirke. Mittelfristig bringe sie nicht sehr viel, da die Menschen ihre privaten Verabredungsroutinen dann eben entsprechend anpassen würden, um die Regelungen zu umgehen. Effektiver sei ein vollständiges Verbot privater Kontakte in Innenräumen, auch wenn das sehr hart klinge. Mit solchen Verboten seien Großbritannien und Portugal erfolgreich gewesen: "Es ist tatsächlich so, wenn man dieses Verbot von privaten Besuchen macht, dann geht das rasend schnell nach unten, also dann dauert es vielleicht drei Wochen, und dann sind wir in gutem Bereich."
    Ein Auto des Ordnungsamts fährt durch die Fußgängerzone und kontrolliert die Einhaltung der Ausgangssperre. In Hagen gilt seit eine Ausgangssperre von 21-5 Uhr.
    Modellierer "Ausgangssperren bringen mittelfristig nicht sehr viel"
    Die Ausgangssperre reiche als Maßnahme gegen die Virus-Ausbreitung mittelfristig nicht aus, sagte der Modellierer Kai Nagel. Effektiver sei ein vollständiges Verbot privater Kontakte in Innenräumen.
    Grenzwert für Schulschließungen
    Anders als für alle anderen Maßnahmen gilt für die Schulschließungen ein Inzidenz-Schwellenwert von 165. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) begründete das in der Bundestagsdebatte damit, dass die Kinder es "verdient haben, dass wir uns um sie kümmern", weshalb Schulen als letztes geschlossen werden sollte.
    Ursprünglich sollten Schulschließungen sogar erst ab einer Inzidenz von 200 greifen, an dieser Stelle wurde der Gesetzentwurf nochmal verschärft. Dennoch wird auch dieser Wert von vielen Politikerinnen und Politikern noch als zu hoch kritisiert. Auch die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Marlis Tepe, sagte im Dlf , 165 sei besser als 200, aber noch immer eine sehr große Gefahr für viele Menschen. Soziale Isolation sei zwar ein großes Problem für die Entwicklung von jungen Menschen. Wenn man das Gesundheitsrisiko aber nur eingrenzen könne, wenn man sich mit wenigen Menschen treffe, müsse man das hinnehmen - und Förderangebote für Schülerinnen und Schüler machen.
    FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dagegen warnte in der Bundestagsdebatte, dass es Gegenden gebe, in denen die Schulen bei dem strengen Grenzwert von 165 in nächster Zeit gar nicht mehr öffnen könnten.
    Lauterbach (SPD): "Ich befürchte, dass das Gesetz nicht ausreichen wird"
    Die geplante "Notbremse" im Infektionsschutzgesetz sei wichtig, sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach. Dennoch werde das Gesetz wohl nicht ausreichen, um den R-Wert unter 1 zu senken.
    (Quelle: Diana Hodali, Gudula Geuther, Nina Voigt, Frank Capellan, og)