Film und Fernsehen
Einigung auf bessere Altersversorgung für viele Schauspieler und Filmschaffende

Im langjährigen Streit um eine bessere Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende ist ein Durchbruch erzielt worden. Gewerkschaften und eine Produktionsallianz haben einen Tarifvertrag für eine branchenweite betriebliche Altersversorgung abgeschlossen.

    Dreharbeiten für die ARD-Telenovela "Rote Rosen"
    Bisher gab es keine geregelte Altersversorgung für viele Film- und Fernsehschaffende. (picture alliance / dpa / Philipp Schulze)
    Beteiligt waren die Gewerkschaften Verdi und die Schauspielergewerkschaft BFFS. Bei dem Abschluss geht es um die Menschen, die nur für die Zeit ihrer Dreharbeiten beschäftigt sind. Für die etwa 25.000 auf Projektdauer beschäftigten Menschen werde die neue tarifliche Altersvorsorge ab Juli 2025 starten.

    Pensionskasse Rundfunk wickelt die Altersvorsorge künftig ab

    "Damit wird die Alterssicherung für Filmschaffende auf ein neues Niveau gehoben", erklärte Verdi-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. Mit der Pensionskasse Rundfunk und deren Dienstleistung entstehe eine annähernd automatische Abwicklung der Versicherungsverträge, sobald sich Filmschaffende für eine aktive Teilnahme an der Altersversorgung entschieden haben. Diese gelte dann auch automatisch für alle folgenden Filmprojekte.
    Schauspielerinnen und Schauspieler fallen laut BFFS-Angaben in der Regel nicht unter den Schutz der Künstlersozialkasse. Denn sie arbeiten nicht selbstständig, sondern werden für ihre Rollenengagements angestellt – allerdings nur befristet, zumeist sehr kurz befristet, mit vielen Beitragslücken zur Rentenversicherung, so der BFFS. Diese Beitragslücken seien der Grund, wieso die gesetzliche Rente "so mies ausfällt", erklärte der Bevollmächtigte des BFFS-Vorstands, Heinrich Schafmeister.
    Insgesamt sollen acht Prozent der Gagen für den Aufbau der Altersvorsorge zusammen kommen. Filmschaffende wandeln dafür vier Prozent ihrer Gagen um in Beiträge für einen Altersversorgungsvertrag. Dazu werden Zuschüsse in Höhe von vier Prozent der Gage vom Arbeitgeber einbezahlt.
    Diese Nachricht wurde am 10.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.