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Einkaufen ohne Verpackung
Kommt nicht in die Dose

Wurst, Oliven, Peperoni, Schafs- oder Frischkäse: All diese Lebensmittel werden für gewöhnlich nach dem Einkauf zuhause nicht mehr gewaschen. Und genau deshalb dürfen sie in Geschäften oder Marktständen nicht in die mitgebrachten Dosen des Kunden gefüllt werden, denn hier gilt: Hygiene vor Abfallvermeidung.

Von Anke Petermann | 22.04.2015
    Ein Mann mit Schürze steht hinter einem Verkaufsstand mit Oliven und füllt welche davon in eine Tüte.
    Auch bei Olivenhändlern lehnen umweltbewusste Kunden immer öfter Plastiktüten und Einwegschalen ab und wollen ihre eigenen Dosen gefüllt haben. (dpa/picture alliance/Wolfram Kastl)
    Renate Kutschke und Britta Jung-Willrodt haben zum Einkauf auf den Wochenmarkt ihre eigenen Körbe mitgebracht. Ihre Devise.
    "Ich versuche, Plastik zu vermeiden, sehr sogar."
    "Geht das auch so weit, dass sie Dosen mitbringen, um Oliven oder Senfgurken einzukaufen?"
    "Nein, zum einen denke ich morgens nicht immer dran, zum anderen scheue ich die Diskussion mit den Marktbeschickern. Es machen nur die wenigsten. Mittlerweile lassen sich viele überreden, wenigstens die Äpfel oder Birnen lose in den Korb zu werfen. Aber das ist schwierig."
    "Die meisten lehnen es sowieso aus lebensmittelhygienischen Gründen ab, dass man beim Metzger seine eigene Dose über die Theke reicht, ich kann das unter hygienischen Aspekten auch nachvollziehen, also ich möchte auch nicht jede Dose aus jedem Haushalt hinter jeder Theke wissen."
    Der Olivenhändler Stephan Wolf hat aber an diesem Vormittag schon einige Kunden gehabt, die seine Plastiktüten und Einwegschalen ablehnen und unbedingt die eigene Dose gefüllt haben wollen. Unter den strikten Müllvermeidern sind auch Stammkunden, die er nicht verprellen will. Also antwortet Wolf mit Blick auf die Kunden-Boxen:
    "Dass wir sie zwar nehmen, aber dass wir es eigentlich nicht dürfen. Es ist ja normal so, dass die Leute in der Regel keine dreckigen Dosen mitbringen, sondern die wollen da Lebensmittel reinhaben, deswegen machen wir das."
    Rüffel vom Ordnungsamt fürs Füllen in Dosen
    Den Olivenhändler ein paar Meter weiter hat ein Ordnungsamt-Kontrolleur auf einem Wochenmarkt im Hessischen fürs Füllen mitgebrachter Dosen gerüffelt. Seitdem lehnt Stefan Völkmann auch in Mainz die Behälter der Kunden strikt ab. "Ich will ja nicht mein Geschäft aufs Spiel setzen", sagt er.
    Aus Erfurt und aus Wiesbaden kommen ein Gurken- und ein Käsehändler auf den Mainzer Markt. Sie glauben beide nicht, etwas falsch zu machen, wenn sie die Dose eines Kunden auswiegen und dann füllen. Unter der Voraussetzung allerdings, so der Käseverkäufer, "dass es sauber ist."
    Doch genau darin sehen die Behörden ein Problem bei Frischwaren, die nicht wie Obst und Gemüse zuhause noch mal gewaschen werden. Also bei Fleisch, Wurst, Oliven, Peperoni Schafs- und Frischkäse. Die Dose kann sauber aussehen und dennoch auf einem Küchentisch gestanden haben, auf den zuvor die Hauskatze gesprungen ist. Dann landen Bakterien auf der Waage, die der Händler durch eine versehentliche Berührung weiter tragen könnte.
    Einwandfreie Hygiene hinter der Theke
    Metzger und Händler müssten aber einwandfreie Hygiene hinter der Verkaufstheke garantieren, konstatiert das Ministerium für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz. Und empfiehlt Händlern, mitgebrachte Behältnisse auf eine saubere Unterlage auf den Tresen zu stellen und dort zu füllen. Einspruch.
    "Das bringt ja nicht viel. Denn ich muss ja vorher die Dose wiegen, um zu wissen, wie viel ich tarieren muss. Ich fass' ja die Lebensmittel in der Regel mit den Händen nicht an. Sonst müsste ich jedes Mal nach dem Geldrausgeben auch die Hände waschen", so Olivenhändler Wolf.
    Doch die Empfehlung des Ministeriums für Verbraucherschutz, vor allem bei Fleisch, Käse und Dips, aber auch Oliven, mitgebrachte Behältnisse nicht hinter den Verkaufstresen zu lassen, legen die Behörden eng aus. Für den Mainzer Ordnungsdezernenten ist die Kunden-Box im Hygienebereich hinter der Theke tabu.
    Mit einem Ordnungsgeld oder Standschließung muss ein Händler, der es anders handhabt, in Mainz zwar nicht gleich rechnen. Die Lebensmittelkontrolleure versuchen sich zunächst in Überzeugungsarbeit. Sollte die aber nichts fruchten, würde eine wiederholte Beanstandung mit Bußgeld geahndet. Denn in diesem Fall gelte: Hygiene vor Abfallvermeidung.