Bundesrat
Einsatz von K.o.-Tropfen bei Straftaten soll strenger geahndet werden

Raub- und Sexualdelikte unter Nutzung von K.o.-Tropfen sollen schärfer geahndet werden.

    Plenarsitzung im Deutschen Bundesrat. Die Politikerinnen und Politiker sitzen im Plenarsaal.
    Der Bundesrat hat sich mit der Verabreichung von K.o.-Tropfen beschäftigt. (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Dafür setzt sich der Bundesrat ein. Ein von Nordrhein-Westfalen dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen und wird nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet. Er sieht vor, dass es bei Straftaten unter Einsatz von K.o.-Tropfen in Zukunft eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft gibt. Bislang gilt das nur, wenn bei der Tat ein "gefährliches Werkzeug" verwendet wird, etwa eine Waffe. Der entsprechende Gesetzestext soll nun um die Verwendung "gesundheitsschädlicher Stoffe" ergänzt werden.
    Verbrechen mit dem Einsatz von K.o.-Tropfen seien besonders perfide, betonte Hessens Ministerpräsident Rhein. Oft seien die Opfer junge Frauen. Die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe bewertete der CDU-Politiker als angemessen und gerecht.
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.