
Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass die Verwendung von sogenannten Staatstrojanern nur bei schweren Straftaten rechtens ist. Bei Delikten, für die es maximal drei Jahre Haft gibt, sei sie dagegen unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Seit 2017 wird Späh-Software zur Durchsuchung von Computern oder Smartphones von Ermittlern eingesetzt. Unter anderem der Verein "Digitalcourage" hatte dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.