
Die Ampel-Fraktionen stimmten gegen einen entsprechenden Antrag von CDU und CSU. Es ist das erste Mal, dass ein solcher Ausschuss im Parlament abgelehnt wird. Die Unionsfraktion will nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Schnieder sagte, man werde dieses grundlegende Recht der Opposition in Karlsruhe einklagen. Die Ampelfraktionen argumentieren dagegen, dass die Einsetzung des Untersuchungsausschusses verfassungswidrig wäre, da es um eine Angelegenheit der Hamburger Landespolitik und nicht um eine des Bundes gehe.
Die Union will die Rolle von Bundeskanzler Scholz in der Affäre um sogenannte "Cum-Ex"-Geschäfte der Bank untersuchen. Scholz hat mehrfach erklärt, dass er damals als Hamburgs Erster Bürgermeister keinen Einfluss auf die städtische Steuerbehörde genommen habe.
Diese Nachricht wurde am 05.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
