Eigentlich ist es ganz einfach: Egal was in einer Praxis passiert, der Arzt muss alles dokumentieren. Heute häufig noch per Hand auf Karteikarten, oft aber schon direkt in den Computer. Der Mediziner nutzt dabei eine elektronische Karteikarte, die letztlich alle Informationen für einen Arztbrief enthält.
"Und faktisch ist es so, er selektiert die Daten aus seiner elektronischen Karteikarte, betätigt eine bestimmte Funktion in der Software und dann wird ein Dokument erzeugt und dieses Dokument wird dann auf einem elektronisch sicheren Wege in das Kliniksystem übertragen, die Adresse steht drin, außerdem findet eine eindeutige Identifikation des Patienten statt", "
sagt Jens Naumann, Mitglied des Vorstandes im Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen. Genutzt wird dafür ein international anerkannter Standard für die Übermittlung hoch strukturierter Daten.
""Im Wesentlichen sind dies HL7 Version 3 in ihrer deutschen Form, es ist CDA, die Clinical Document Architecure auf der Basis 2.0 und für die Beschreibung des Dokuments verwenden wir den XML-Standard nach Skyfox, eine deutsche Ausprägung dieser XML-Struktur."
Der zukünftige Arztbrief enthält kaum Fließtexte, sondern Informationen, die das IT-System des Empfängers teilweise automatisch verarbeitet. Dafür wird der internationale XML-Standard verwendet. Weil Kliniken und Arztpraxen aber besondere Erfordernisse haben, nutzen die Arztbrief-Entwickler gleichzeitig den CDA-Standard. Diagnosen oder Medikationen können der Klinikakte zugeordnet werden und stehen sofort zur Verfügung, der Arzt sieht auf einen Blick die Geschichte des Patienten. Das klingt gut, stößt bei Medizinern aber auf Skepsis. Robert Schäfer, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein:
"Es gibt keine Information, die automatisiertes Verarbeiten an Stelle bewussten Handelns setzen sollte. Von daher bin ich der Auffassung, dass in einer Automatisierung der Übertragung nur ein Nutzen liegt, wenn dem Patienten dadurch gedient wird. Und worin liegt der bei der Automatisierung, frage ich Sie - ich sehe es nicht."
Entscheidend ist dabei, dass der Empfänger des Elektronischen Arztbriefs alle wichtigen Informationen auch tatsächlich verarbeiten kann. Beim vorgestellten Konzept des Verbandes der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen ist das noch nicht garantiert.
"Was wir jetzt in dem ersten Wurf formuliert haben, ist, was gibt es für Strukturelemente, unabhängig ob es ein Facharztbrief aus dem niedergelassenen Bereich oder ein Entlassungsbrief einer Klinik ist. In Zukunft werden in feinste medizinische Tiefen mit den Leistungserbringern spezifizieren."
Was kompliziert ist, weil selbst standardisierte handgeschriebene Arztbriefe ein breites Interpretationsspektrum erlauben. Elektronische Arztbriefe sind einfach nicht interpretationssicher.
"Der Begriff einer Farbe wie grün wird in Verbindung mit Gras plötzlich kontextabhängig, aber wenn der Patient grün ist, dann ist das eine ganz andere Konnotation, da merken Sie, dass es immer einen Zweck und einen Anlass geben muss, zu dem Information übertragen wird, und wenn das interpretationssicher ist, dann dient die Informationen dem Zweck."
Der Arztbrief zählt zu den freiwilligen Anwendungen der Elektronischen Gesundheitskarte, ist also nicht Teil der aktuellen Testphase. Aus diesem Grund spielt für den VHitG der Datenschutz zunächst einmal keine Rolle. Den Zugang zum Arztbrief, Verschlüsselungsverfahren und das sichere Speichern regeln gesetzliche Vorgaben, die von der dafür beauftragten Organisation des Gesundheitswesens Gematik überwacht werden. Ob sich der elektronische Arztbrief in der vorliegenden Form durchsetzt, weiß bisher niemand. Entscheidend ist, ob Ärzte und Klinikverwaltungen tatsächlich einen Vorteil haben.
"Nicht nur die Tatsache, dass man irgendetwas in ein anderes Medium transformieren kann, liegt der Gewinn, sondern in dem messbaren und verbesserten Zweck, den es zu erfüllen gilt."
"Und faktisch ist es so, er selektiert die Daten aus seiner elektronischen Karteikarte, betätigt eine bestimmte Funktion in der Software und dann wird ein Dokument erzeugt und dieses Dokument wird dann auf einem elektronisch sicheren Wege in das Kliniksystem übertragen, die Adresse steht drin, außerdem findet eine eindeutige Identifikation des Patienten statt", "
sagt Jens Naumann, Mitglied des Vorstandes im Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen. Genutzt wird dafür ein international anerkannter Standard für die Übermittlung hoch strukturierter Daten.
""Im Wesentlichen sind dies HL7 Version 3 in ihrer deutschen Form, es ist CDA, die Clinical Document Architecure auf der Basis 2.0 und für die Beschreibung des Dokuments verwenden wir den XML-Standard nach Skyfox, eine deutsche Ausprägung dieser XML-Struktur."
Der zukünftige Arztbrief enthält kaum Fließtexte, sondern Informationen, die das IT-System des Empfängers teilweise automatisch verarbeitet. Dafür wird der internationale XML-Standard verwendet. Weil Kliniken und Arztpraxen aber besondere Erfordernisse haben, nutzen die Arztbrief-Entwickler gleichzeitig den CDA-Standard. Diagnosen oder Medikationen können der Klinikakte zugeordnet werden und stehen sofort zur Verfügung, der Arzt sieht auf einen Blick die Geschichte des Patienten. Das klingt gut, stößt bei Medizinern aber auf Skepsis. Robert Schäfer, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Nordrhein:
"Es gibt keine Information, die automatisiertes Verarbeiten an Stelle bewussten Handelns setzen sollte. Von daher bin ich der Auffassung, dass in einer Automatisierung der Übertragung nur ein Nutzen liegt, wenn dem Patienten dadurch gedient wird. Und worin liegt der bei der Automatisierung, frage ich Sie - ich sehe es nicht."
Entscheidend ist dabei, dass der Empfänger des Elektronischen Arztbriefs alle wichtigen Informationen auch tatsächlich verarbeiten kann. Beim vorgestellten Konzept des Verbandes der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen ist das noch nicht garantiert.
"Was wir jetzt in dem ersten Wurf formuliert haben, ist, was gibt es für Strukturelemente, unabhängig ob es ein Facharztbrief aus dem niedergelassenen Bereich oder ein Entlassungsbrief einer Klinik ist. In Zukunft werden in feinste medizinische Tiefen mit den Leistungserbringern spezifizieren."
Was kompliziert ist, weil selbst standardisierte handgeschriebene Arztbriefe ein breites Interpretationsspektrum erlauben. Elektronische Arztbriefe sind einfach nicht interpretationssicher.
"Der Begriff einer Farbe wie grün wird in Verbindung mit Gras plötzlich kontextabhängig, aber wenn der Patient grün ist, dann ist das eine ganz andere Konnotation, da merken Sie, dass es immer einen Zweck und einen Anlass geben muss, zu dem Information übertragen wird, und wenn das interpretationssicher ist, dann dient die Informationen dem Zweck."
Der Arztbrief zählt zu den freiwilligen Anwendungen der Elektronischen Gesundheitskarte, ist also nicht Teil der aktuellen Testphase. Aus diesem Grund spielt für den VHitG der Datenschutz zunächst einmal keine Rolle. Den Zugang zum Arztbrief, Verschlüsselungsverfahren und das sichere Speichern regeln gesetzliche Vorgaben, die von der dafür beauftragten Organisation des Gesundheitswesens Gematik überwacht werden. Ob sich der elektronische Arztbrief in der vorliegenden Form durchsetzt, weiß bisher niemand. Entscheidend ist, ob Ärzte und Klinikverwaltungen tatsächlich einen Vorteil haben.
"Nicht nur die Tatsache, dass man irgendetwas in ein anderes Medium transformieren kann, liegt der Gewinn, sondern in dem messbaren und verbesserten Zweck, den es zu erfüllen gilt."