
Sie war zuvor auf regionaler Ebene getestet worden. Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Lauterbach sprach von einem längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Von verschiedenen Seiten geäußerte Bedenken wegen der Datensicherheit sieht der SPD-Politiker ausgeräumt.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bleibt für die Ärztinnen und Ärzte sowie für Apotheken und Krankenhäuser allerdings zunächst freiwillig. Die verpflichtende Nutzung ist ab 1. Oktober 2025 vorgesehen. Versicherte können der Nutzung widersprechen, entweder generell oder für bestimmte Anwendungen.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.