
Darin ist die Krankengeschichte eines Patienten einsehbar - etwa Behandlungen, Operationen, aber auch Röntgenbilder und verschriebene Medikamente. Ab Oktober ist die E-Akte für Arztpraxen, Apotheken und Kliniken verpflichtend. Versicherte können der Nutzung jedoch widersprechen oder den Zugang zu einzelnen sensiblen Dateien sperren. Um ihre Patientenakte einzusehen, brauchen Versicherte in der Regel eine App ihrer Krankenkasse.
Die elektronische Patientenakte gilt als zentraler Baustein bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems. IT-Experten und Patientenschützer haben allerdings Bedenken mit Blick auf den Datenschutz geäußert.
Die Patientenakte war zuvor in drei Modellregionen getestet worden. Der bundesweite Start war ursprünglich für Februar geplant.
Diese Nachricht wurde am 29.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.