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BFH-Urteil
Elektronisches Fahrtenbuch muss wie ein "Buch" in sich geschlossen sein

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil festgelegt, welche Anforderungen ein elektronisches Fahrtenbuch für die Steuererklärung erfüllen muss.

    Der Bundesfinanzhof in München, ein Schild mit dem Bundesadler hängt über dem Eingang
    BFH-Urteil zu elektronischem Fahrbuch (dpa / Sven Simon)
    Demnach müssen nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder in der Fahrtenbuchdatei selbst dokumentiert werden, heißt es. Im Streitfall hatte ein Unternehmen in Hessen mehreren Mitarbeitern Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Der steuerpflichtige Anteil der Privatnutzung sollte mit einem Softwareprogramm dokumentiert werden. Nach Ansicht der Finanzbehörde war es nicht fälschungssicher. Der Bundesfinanzhof schloss sich der Einschätzung an.
    (Az. VI B 37/23)
    Diese Nachricht wurde am 01.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.