Koldehoff: Höre ich das? Hat dann Gustav Gründgens im Faust plötzlich eine knarzigere Stimme?
Steinebach: Nein, das hören Sie nicht. Man sucht dann eben Stellen aus, in denen zum Beispiel schon viele Frequenzen vorhanden sind und auf der anderen Seite sind die Frequenzen aber nicht so präsent beim Hörer, dass eine leichte Veränderung da jetzt irgendeine Störung erzeugen würde. Und wenn ich die CD jetzt schwarz kopiere oder eine MP3-Datei draus mache, dann wird eben gerade das Wasserzeichen mitkopiert selbst, wenn ich das Ganze jetzt zum Beispiel von der CD auf eine analoge Kassette kopieren würde, würde trotzdem noch das Wasserzeichen enthalten sein.
Koldehoff: Gut, dann wüssten wir jetzt einigermaßen wie es technisch funktioniert, wo ist denn der Sicherheitseffekt bei diesem Verfahren, also wie kann man denn in der Praxis dann tatsächlich damit arbeiten und feststellen, da gibt es eine legitim gekaufte oder illegal kopierte Version?
Steinebach: Die illegal kopierte Version wird normalerweise schlicht und einfach daran erkannt, wo sie eben aufgefunden wird. Also wenn ich eine legal kopierte Version von einem Hörbuch habe, die ich mir zum Beispiel im Internet runter geladen habe aus einem Onlineshop und nicht aus einer Tauschbörse oder so etwas ähnlichem, dann steht da eine Information drin als Wasserzeichen, die ja darauf hinweist, dass ich der ursprüngliche Kunde bin. Ich muss mir also an sich keine Gedanken machen. Wenn ich ein runtergeladenes Hörbuch jetzt zum Beispiel in eine Tauschbörse stelle und verschiedene Leute das runterladen oder das auch einfach in der Tauschbörse dann aufgefunden wird, dann kann eben durch dieses eingebettete Wasserzeichen festgestellt werden, wer derjenige war, der dieses Hörbuch ins Internet gestellt hat. Und das ist per se schon mal nicht wirklich legal, dieser Vorgang. Das ist eigentlich so der Sicherheitsaspekt dahinter, dass ich tatsächlich Kopien zurückverfolgen kann zur Quelle.
Koldehoff: Das heißt dann wahrscheinlich, dass sich das System im wesentlichen tatsächlich auf die Internettauschbörsen bezieht. Es wird nicht dahin kommen, dass es irgendwann an der Tür klingelt und irgendjemand möchte dann meine CDs zu Hause sehen, hört sich die an und gleicht die Wasserzeichen ab?
Steinebach: Nein, das kann ja auch eigentlich gar nicht die Idee hinter so einem Schutzverfahren sein. Ein Schutzverfahren, das eben dem ehrlichen Käufer keine Stolpersteine in den Weg legt bezüglich der Verwendung seiner legal gekauften Daten. Sprich, wenn ich eine Audio-CD mit einem Kopierschutzverfahren heute kaufen würde, könnte ich die CD vielleicht gar nicht in meinem Computer einladen und da eine MP3-Datei draus machen und mir das im Walkman oder sonst wo anhören. Das führt zu der Situation, dass illegale Kopien, die ich mir aus dem Internet runterlade als MP3-Datei, mit der kann ich das natürlich alles wunderbar machen, somit ist dann so der illegale Anwender, derjenige, der noch höhere Bequemlichkeit in der Anwendung dieser Medien hat, als derjenige, der sie sich legal kauft. Und das wird durch die Wasserzeichen halt umgekehrt. Es wird einfach gesagt, O.K., Du darfst Dir das Material runterladen, tu damit bei Dir zu Hause, was Du willst, wandel es Dir, kopier es Dir, nur weitergeben darfst Du es nicht. Und wenn Du es weitergibst, dann ist hier eine Information drin, die wieder auf dich zurückverfolgt werden kann. Und das ist eigentlich der Gedanke der Abschreckung, ohne dass der Kunde eigentlich in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.
Koldehoff: Martin Steinebach vom Darmstädter Fraunhofer Institut über ein elektronisches Wasserzeichen für Hörbücher.