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Elektrotretroller
Die wenigsten kennen die Regeln

Seit Juni sind sie in Deutschland erlaubt: Elektrotretroller, auch E-Scooter genannt. Vor allem in größeren Städten sind die Leihfahrzeuge sehr beliebt, nicht zuletzt bei Touristen. Doch weder Ausländer noch Inländer kennen sich so recht mit den geltenden Regeln aus.

Von Daniela Siebert | 02.09.2019
Ein E-Tretroller der Verleihfirma "Tier" steht in der Innenstadt hinter einem abgestellten Fahrrad.
Auch beim E-Scooterfahren gelten Regeln und können Bußgelder fällig werden (picture alliance / dpa / Martin Gerten)
Mit neongelbem Uniform-Oberteil steht Nadine Hartung auf dem Gehweg am Potsdamer Platz. Die Polizistin der Fahrradstaffel ist nicht zu übersehen. Neben ihr brausen auf drei Spuren Pkw, Laster und Busse die Potsdamer Straße gen Westen. Daneben verläuft ein Fahrradweg. Den müssten E-Scooterfahrer eigentlich benutzen. Doch es dauert nicht lange, bis sie sich einem Vater und seinem Sohn in den Weg stellt, die auf zwei Elektrotretrollern über den Bürgersteig ankommen.
This is the pavement, ist not allowed to drive with the motor vehicles on the pavement.
Das ist ein Bürgersteig, sie dürfen hier nicht mit motorisierten Fahrzeugen drauf!‘, erklärt die Polizistin. Eigentlich müsse jeder von ihnen dafür 15 Euro zahlen. Doch sie lässt es bei der Belehrung und kassiert nicht ab. "Gelbe Karte", sagt sie. Die Regeln seien ihm nicht so ganz klar gibt der Vater auf Nachfrage zu, sie seien schon seit drei Tagen in Berlin, dauernd sehe er Leute auf dem Bürgersteig mit diesen Rollern, ohne dabei von der Polizei angehalten zu werden.
Einen 20-jährigen Deutschen, der ebenfalls auf dem Gehweg fährt, bitten die Kontrolleure dagegen zur Kasse. Der zückt seine EC-Karte und zahlt die 15 Euro Verwarnungsgeld an Ort und Stelle. Er fährt nicht zum ersten Mal solch einen Roller. Gehwege sind tabu.
"Das wusste ich nicht, nee."
Sowas in der Art hören wir öfter, sagt Fabian Luger, ein weiterer Fahrradpolizist, der heute kontrolliert.
"Die meisten sprechen nicht Deutsch, sind Touristen, die haben die App installiert, drücken auf Akzeptieren, weil das meiste sind die Verleihgeräte und nicht die gekauften. Und die drücken auf Akzeptieren ohne die Regeln zu kennen."

Viele kennen die Regeln nicht

Selbst wenn die Anbieter die Regeln in die Apps schreiben, würden sie kaum gelesen, so sein Eindruck.
"Die meisten Verfehlungen von E-Scootern sind, dass zwei Personen auf einem Fahrzeug stehen und durch die Gegend fahren. Und genauso häufig sind die anzutreffen auf Verkehrsflächen, die nicht für sie geeignet sind, also die fahren auf Fußgängerwegen oder benutzen die Straße, wo eigentlich Radwege sind."
Auf die normale Straße dürfen die Elektrotretroller nämlich nur dann, wenn ein Radweg oder Radfahrstreifen fehlt. Vor allem Touristen rund um den Potsdamer Platz und das Brandenburger Tor, in Kreuzberg und in Friedrichshain missachten die Verkehrsregeln für E-Scooter oft, beobachtet der Polizist.
Die krasseste Verfehlung bei den Kontrollen an diesem Nachmittag leistet sich ein Mann um die 30, der nur gebrochen deutsch spricht. Er kommt vom Alexanderplatz her angerollert, sein schwarzer Scooter ist brandneu, er hat ihn gerade erst in einem Elektronikmarkt gekauft. Polizist Oliver Woitzik winkt ihn vom Fahrradweg raus, weil seine Plakette fehlt.
"Wie schnell fährt denn der Roller? – 20 – 20? Das glaube ich ihnen nicht so richtig, ich glaube der ist schneller, auf jeden Fall fährt der mehr als 6 km/h, d.h. Sie brauchen eine Versicherung, nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die haben Sie nicht, Sie begehen gerade eine Verkehrsstraftat."
Das Fahrzeug hat keine Straßenzulassung und keine Versicherungsplakette. Die Beamten erklären ihm, dass er das Gerät gar nicht benutzen darf. Höchstens auf Privatgelände.
Der untersetzte Mann ist erkennbar geschockt. Das Gerät hat ihn gerade 155 Euro gekostet. ‚War im Angebot‘, sagt er wortkarg, man spürt seinen Frust:
"Ich habe das vom eine Stunde gekauft."

Regelverstöße kosten Geld

Nachdem alle Daten von ihm und dem Scooter aufgenommen sind, darf er mit dem Roller gehen. Zusammengefaltet trägt er ihn weg. In Richtung Alexanderplatz, zum Umtauschen. Möglicherweise kommt sein Fall sogar vor das Amtsgericht.
Sehr kulant sind die Polizisten dagegen, wenn Scooterfahrer beim Abbiegen nicht die Hand raushalten, um das anzuzeigen. Betrunkene Fahrer oder Jugendliche unter 14 erwischen die Kontrolleure an diesem Nachmittag nicht.
Ein paar Meter weiter weg – Richtung Brandenburger Tor - stoppen Fabian Luger und Stefanie Lutz dann zwei junge Argentinier. Die beiden Männer in Shorts und T-Shirt fahren zu zweit auf einem E-Tretroller.
"Only allowed this vehicle with one person not two." – "But we see everyone goes."
Mehr als eine Person seien auf E-Scootern nicht erlaubt, erklärt Fabian Luger den beiden. Sie würden überall in Berlin Leute zu zweit sehen versuchen die beiden zu argumentieren. Trotzdem lässt es Luger bei einer Verwarnung und verweist sie auf die Regelerklärungen in ihrer Handy-App. Zusätzlich gibt er ihnen einen Infozettel mit.
Den kuriosesten Regelverstoss hat Verkehrspolizistin Stefanie Lutz ein paar Tage zuvor geahndet.
"Also da hatte ich tatsächlich vier auf einem Scooter, - Kinder? – Ja, sehr schmale Kinder, ein Erwachsener und alle hielten sich irgendwo fest, dass das überhaupt noch gefahren ist, habe ich mich echt gewundert."
Mal abgesehen davon, dass Scooter eine Gewichtsbeschränkung haben zwischen 100 und 150 Kilogramm, je nach Hersteller: Solch ein Verstoß kostet 10 Euro Strafe, pro Person, die zu viel auf dem Roller steht.
Die beiden Argentinier am Brandenburger Tor haben nach der Kontrolle sofort ihren gemieteten EScooter per Handy abgemeldet und sind zu Fuß weitergelaufen.