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Elektrotretroller im TÜV-Test
E-Scooter haben Nachholbedarf bei Sicherheit und Datenschutz

Im Juni bekamen Elektrotretroller die Straßenzulassung. Seitdem werden Leihgeräte verschiedener Anbieter in vielen Städten genutzt. Wer sich einen solchen Flitzer kaufen möchte, sollte genau hinsehen. Der TÜV sieht Verbesserungsbedarf und macht Vorschläge zu Blinkern, Bremsen und Helmpflicht.

Von Dieter Nürnberger | 12.09.2019
Ein E-Tretroller der Verleihfirma "Tier" steht in der Innenstadt hinter einem abgestellten Fahrrad.
E-Scooter der Firma Tier (picture alliance / dpa / Martin Gerten)
Vor gut drei Monaten tauchten die ersten Elektrotretroller ja im Verkehr auf, vor allem in den Großstädten. Damals trat die entsprechende neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Der TÜV gehört zu jenen Institutionen, die auch die Zulassung im Auftrag des Kraftfahrtbundesamtes prüfen. Und zur Bilanz des TÜV gehören Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Ein Schwerpunkt sind die bislang nicht vorgeschriebenen Blinker. Es ist so, dass man hier - wie beim Fahrrad auch - ein Handzeichen geben müsste. Das jedoch sei aus Gründen der Balance, des Gleichgewichts aber nur sehr erfahrenen Nutzern möglich, sagt Jens Peuker. Er ist Typprüfer beim TÜV Rheinland:
"Wenn man keine Fahrtrichtungsanzeiger, also Blinker, hat, dann muss man das zwangsweise mit den Händen tun. Wenn man aber eine Hand von Lenker nimmt, dann ist das nicht optimal."
Blinker und Bremsen nachrüsten
Hier fordert der TÜV eine Ausstattungspflicht der Elektrotretroller mit Blinkern. Ein zweiter Aspekt sind die Bremsen. Hier hofft der Technische Überwachungsverein auf Vereinheitlichungen des Gesetzgebers.
"Es ist lediglich eine Mindestverzögerung vorgeschrieben. Und das war es dann auch schon, zumindest was die Vorschriften betrifft. Da ist alles möglich: Schutzblechbremsen, elektrische Bremsen. Und auf diese Arten von Bremsen wird bisher nicht weiter eingegangen."
Der TÜV präsentierte heute ebenso eine repräsentative Umfrage: Demnach sind auch viele Bundesbürger für Veränderungen. Mehr als zwei Drittel wollen eine explizit vorgeschriebene Blinkerpflicht, und die Mehrheit ist sogar der Meinung, dass Nutzer mindestens einen Mofa-Führerschein haben sollten. Das sei eine Überlegung wert, so der TÜV, allerdings sind generelle Aussagen nur schwer möglich, da es eben doch auf das jeweilige Fahrverhalten und die Erfahrung des einzelnen Nutzers ankomme. Ebenso auf die konkrete Situation im Verkehr und auch auf den Untergrund, der zum Rollen vorhanden ist.
Stichwort Helmpflicht: Dafür setzt sich der TÜV ein. Doch sei dies ebenso keine einfache Frage: Laut Straßenverkehrsordnung gibt es eine Helmpflicht für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit ab 25 Kilometern pro Stunde. Die E-Scooter dürfen aber nur 20 km/h fahren. Noch einmal Jens Peuker:
"Eine Helmpflicht sollte schon in die Verordnung mit eingebunden werden. Was allerdings in der Praxis schwer machbar ist: Die Helme stehen ja derzeit nicht als Mietobjekte zur Verfügung. Es ist ja so: Wenn ein Helm einmal runtergefallen ist oder man damit einen Sturz hatte, dann verliert der Helm seine Schutzwirkung. Nur sieht man dem Helm das nicht unbedingt an."
Mängel beim Datenschutz
Kritik gab es heute aber nicht nur sicherheitstechnischer Art. Der TÜV bemängelt auch die Datenschutzrichtlinien bei der Nutzung der E-Scooter. Günter Martin, IT-Experte beim TÜV:
"Ich habe meine App, ich muss mich registrieren, und schon kann ich das Gerät leihen. Wenn ich mich registriere, möchte ich mich vielleicht aber auch einmal wieder deregistrieren. Das funktioniert aber nicht. Wir haben die Apps aller großen Anbieter untersucht, und sie bieten hier keine Möglichkeit, sich zu deregistrieren. Meine Daten bleiben also ewig beim Anbieter erhalten. Es sei denn, ich rufe den Anbieter an oder schreibe ihm, und bitte darum, die Daten zu löschen."
Somit sei es auch bei der Nutzung von Leihtretrollern so: Die Nutzer zahlen mit ihren Daten. Weshalb sie auch sensibel mit diesen umgehen sollten, so der TÜV-Experte. Also nur das angeben, was als Pflichtangabe markiert ist.
Und noch ein anderer Aspekt ist Günter Martin wichtig:
"Wir stellen uns vor und das fordern wir auch, dass nicht mehr benötigte Bewegungsdaten der Nutzer nach dem Abschluss der Ausleihe und des Abrechnungsvorgangs anonymisiert werden."
Fazit: Dem TÜV geht es nicht um eine Verteufelung der vielerorts ja sehr umstrittenen Elektrotretroller. Aber es gebe bei den Aspekten Sicherheit und Datenschutz Nachbesserungsbedarf seitens des Gesetzgebers.