Freitag, 19. April 2024

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Haftpflichtversicherung
Eltern haften nicht immer

"Eltern haften für ihre Kinder" steht oft dick gedruckt auf Schildern. Tatsächlich haften sie oft überhaupt nicht, denn Kinder unter sieben Jahren gelten juristisch als "deliktunfähig". Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für solche Fälle kann aber dennoch hilfreich sein.

Römermann, Stefan | 11. Mai 2022, 11:56 Uhr
Schaden beim Spielen: Ein Fußall hat an einer Wohnungstür für eine zerbrochene Glasscheibe gesorgt.
Schaden beim Spielen: Ein Fußall hat an einer Wohnungstür für eine zerbrochene Glasscheibe gesorgt. (imago/JOKER)