Mit kugelrundem Baby-Bauch sitzt Dagmar Füsers am Küchentisch und trinkt Tee. Mitte Februar erwartet die 29-jährige Lehramtsstudentin aus Berlin ihr Baby. Es ist nicht ihr erstes Kind: Um sie herum wuselt ihre aufgeweckte zweieinhalb-jährige Tochter Lisa. Für Dagmar Füsers und ihren Freund Philip Regensburg - auch er Student - hat das neue Elterngeld keine Verbesserung gebracht. Ganz im Gegenteil, die neue Regelung ist:
"schon für uns schlechter auf jeden Fall. Weil, bei Lisa damals, das Erziehungsgeld gab es für uns Studenten 24 Monate - und jetzt gibt's das eben nur noch zwölf Monate. Das heißt, wir kriegen sozusagen nur noch die Hälfte Zuschuss vom Staat."
Für ihre Tochter bekamen sie also zwei Jahre lang monatlich 300 Euro Erziehungsgeld, für das neue Baby wird es ein Jahr lang 300 Euro Elterngeld sein. Das ist der Mindestsatz auch für Studis, die vorher kein Erwerbseinkommen hatten. Oben drauf gibt es, in Dagmar Füsers Fall, einen Geschwister-Bonus von 75 Euro - bis Lisa drei Jahre alt ist.
Glück haben Studenten, die vor der Geburt einen lukrativen und sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hatten - denn sie erhalten womöglich mehr als 300 Euro Elterngeld pro Monat. Stipendien dagegen gelten nicht als Erwerbseinkommen und erhöhen damit auch nicht die Elterngeld-Summe. Bei Promotionsstudenten wiederum richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach ihrem bisherigen Verdienst.
Nicht nur werdende Studenten-Eltern, auch die professionellen Studienberater müssen sich mit den Spielregeln des Elterngeldes erst vertraut machen, sagt Claudia Cifire von der Technischen Universität Berlin:
"Da gibt es zum Teil ja auch bei Sachbearbeitern, die für die Bewilligung von Dingen zuständig sind, Unkenntnis. Da gucke ich schon, was ich finde, recherchiere im Internet und tausche mich mit dem Studentenwerk und anderen Stellen, die Studierende mit Kind beraten, aus. Aber das ist ja ein relativ neues Thema, und das muss erst wachsen, das Wissen."
Rund sechs Prozent der Studierenden in Deutschland haben bereits Kinder. Für Studenten, deren Sohn oder Tochter vor dem 1. Januar geboren wurde, ändert sich nichts: Sie erhalten weiter Erziehungsgeld nach den bisherigen Regeln. Und auch beim Kindergeld bleibt alles beim alten: Studierende erhalten für ihren Nachwuchs - neben dem Elterngeld - weiterhin monatlich 154 Euro.
Beruhigen kann Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, auch die Empfänger von Bafög:
"Elterngeld wird generell auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet. Das heißt, Bafög-Empfänger bekommen weiterhin das Bafög in der Höhe, wie sie es bisher erhalten haben und dann zusätzlich das Elterngeld."
Wer nach der Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegt, erhält zwar kein Bafög mehr - das Elterngeld für Studierende bleibt davon aber unberührt, denn der Mindestsatz von monatlich 300 Euro steht allen Studis zu: Egal, ob die frischgebackenen Eltern von ihren eigenen Eltern finanziell unterstützt werden, ob sie ein Stipendium erhalten - oder ob sie bei einer Auszeit gezwungen sind, Hartz IV und Wohngeld zu beantragen. Während sie das Elterngeld beziehen, dürfen auch Studentinnen und Studenten Teilzeit arbeiten - allerdings nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
Die meisten Fragen zum Elterngeld hat die hochschwangere Dagmar Füsers inzwischen geklärt - auch die Sache mit den Vätermonaten:
"Die es aber für uns Studenten nicht gibt. Das heißt, wir kriegen es wirklich nur 12 Monate und nicht 14 - obwohl wir uns beide gleich um das Kind kümmern werden -, weil wir keine Einschränkung des Einkommens hinzunehmen haben. Und das gilt eben nur für Väter, die weniger Geld kriegen als vorher."
Studentinnen, die nachweisbar alleinerziehend sind, haben jedoch in der Regel Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Füsers und ihr Freund haben entschieden, das Elterngeld für ein Jahr zu beantragen. Alternativ können Studierende die staatliche Finanzspritze über einen Zeitraum von 24 Monaten strecken, dann halbiert sich der monatliche Satz auf 150 Euro.
Nicht zu vergessen: Beantragt werden muss das Elterngeld generell spätestens drei Monate nach der Geburt - dazu müssen die nötigen Unterlagen bei den Elterngeld-Stellen eingereicht werden, die je nach Bundesland bei unterschiedlichen Ämtern angesiedelt sind.
"schon für uns schlechter auf jeden Fall. Weil, bei Lisa damals, das Erziehungsgeld gab es für uns Studenten 24 Monate - und jetzt gibt's das eben nur noch zwölf Monate. Das heißt, wir kriegen sozusagen nur noch die Hälfte Zuschuss vom Staat."
Für ihre Tochter bekamen sie also zwei Jahre lang monatlich 300 Euro Erziehungsgeld, für das neue Baby wird es ein Jahr lang 300 Euro Elterngeld sein. Das ist der Mindestsatz auch für Studis, die vorher kein Erwerbseinkommen hatten. Oben drauf gibt es, in Dagmar Füsers Fall, einen Geschwister-Bonus von 75 Euro - bis Lisa drei Jahre alt ist.
Glück haben Studenten, die vor der Geburt einen lukrativen und sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hatten - denn sie erhalten womöglich mehr als 300 Euro Elterngeld pro Monat. Stipendien dagegen gelten nicht als Erwerbseinkommen und erhöhen damit auch nicht die Elterngeld-Summe. Bei Promotionsstudenten wiederum richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach ihrem bisherigen Verdienst.
Nicht nur werdende Studenten-Eltern, auch die professionellen Studienberater müssen sich mit den Spielregeln des Elterngeldes erst vertraut machen, sagt Claudia Cifire von der Technischen Universität Berlin:
"Da gibt es zum Teil ja auch bei Sachbearbeitern, die für die Bewilligung von Dingen zuständig sind, Unkenntnis. Da gucke ich schon, was ich finde, recherchiere im Internet und tausche mich mit dem Studentenwerk und anderen Stellen, die Studierende mit Kind beraten, aus. Aber das ist ja ein relativ neues Thema, und das muss erst wachsen, das Wissen."
Rund sechs Prozent der Studierenden in Deutschland haben bereits Kinder. Für Studenten, deren Sohn oder Tochter vor dem 1. Januar geboren wurde, ändert sich nichts: Sie erhalten weiter Erziehungsgeld nach den bisherigen Regeln. Und auch beim Kindergeld bleibt alles beim alten: Studierende erhalten für ihren Nachwuchs - neben dem Elterngeld - weiterhin monatlich 154 Euro.
Beruhigen kann Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, auch die Empfänger von Bafög:
"Elterngeld wird generell auf andere Sozialleistungen nicht angerechnet. Das heißt, Bafög-Empfänger bekommen weiterhin das Bafög in der Höhe, wie sie es bisher erhalten haben und dann zusätzlich das Elterngeld."
Wer nach der Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegt, erhält zwar kein Bafög mehr - das Elterngeld für Studierende bleibt davon aber unberührt, denn der Mindestsatz von monatlich 300 Euro steht allen Studis zu: Egal, ob die frischgebackenen Eltern von ihren eigenen Eltern finanziell unterstützt werden, ob sie ein Stipendium erhalten - oder ob sie bei einer Auszeit gezwungen sind, Hartz IV und Wohngeld zu beantragen. Während sie das Elterngeld beziehen, dürfen auch Studentinnen und Studenten Teilzeit arbeiten - allerdings nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
Die meisten Fragen zum Elterngeld hat die hochschwangere Dagmar Füsers inzwischen geklärt - auch die Sache mit den Vätermonaten:
"Die es aber für uns Studenten nicht gibt. Das heißt, wir kriegen es wirklich nur 12 Monate und nicht 14 - obwohl wir uns beide gleich um das Kind kümmern werden -, weil wir keine Einschränkung des Einkommens hinzunehmen haben. Und das gilt eben nur für Väter, die weniger Geld kriegen als vorher."
Studentinnen, die nachweisbar alleinerziehend sind, haben jedoch in der Regel Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Füsers und ihr Freund haben entschieden, das Elterngeld für ein Jahr zu beantragen. Alternativ können Studierende die staatliche Finanzspritze über einen Zeitraum von 24 Monaten strecken, dann halbiert sich der monatliche Satz auf 150 Euro.
Nicht zu vergessen: Beantragt werden muss das Elterngeld generell spätestens drei Monate nach der Geburt - dazu müssen die nötigen Unterlagen bei den Elterngeld-Stellen eingereicht werden, die je nach Bundesland bei unterschiedlichen Ämtern angesiedelt sind.