
Das Bundessozialgericht in Kassel gab mit dieser Entscheidung einem Kläger aus Niedersachsen Recht. Der Mann war kurz nach Beginn der sogenannten Partnerschaftsbonusmonate krankgeschrieben worden und erhielt auch keinen Lohn mehr. Daraufhin hatte die Stadt das Elterngeld für vier Monate zurückgefordert. Aus Sicht des Bundessozialgerichts geschah dies zu Unrecht. Eltern seien auch dann erwerbstätig, wenn sie ihre Tätigkeit zwar für eine gewisse Zeit nicht ausüben könnten, das Arbeitsverhältnis aber fortbestehe und die Arbeit voraussichtlich wieder aufgenommen werde.
Diese Nachricht wurde am 07.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.