Mittwoch, 24. April 2024

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Empfehlung der Limbach-Kommission
"Keine faire Lösung im Fall Welfenschatz"

Im Fall des Welfenschatzes hat sich die Limbach-Kommission gegen eine Restitution ausgesprochen. Die Erben einiger jüdischer Kunsthändler hatten von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Rückgabe verlangt. Sie werfen dem Staat Preußen vor, 1935 einen zu niedrigen Preis für den Schatz gezahlt zu haben.

Stefan Koldehoff im Gespräch mit Burkhard Müller-Ullrich | 20.03.2014
    Eine Muttergottes aus dem Zisterzienserkloster in Kaisheim aus dem Jahr 1482, die Figur ist Teil des Welfenschatzes.
    Der Welfenschatz, eine Sammlung spätmittelalterlicher sakraler Goldschmiedearbeiten aus dem Braunschweiger Dom, wurde 1935 an den Staat Preußen verkauft. (dpa / picture-alliance / Stephanie Pilick)
    Burkhard Müller-Ullrich: Die Limbach-Kommission hat in Sachen Welfenschatz gesprochen. Die Limbach-Kommission heißt so, weil sie von Jutta Limbach, der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und später des Goethe-Instituts, geleitet wird, und die Aufgabe des achtköpfigen Gremiums besteht darin, Empfehlungen bei strittigen Rückforderungen von Kunstwerken zu geben, die in jüdischem Besitz waren und von den Nazis geraubt oder auf zu billige Weise erworben wurden – "verfolgungsbedingt entzogen", wie das im Juristendeutsch heißt.
    Da Eigentumsansprüche auf dem Rechtswege oft nicht mehr durchsetzbar sind, sollen die Empfehlungen der Limbach-Kommission dazu dienen, faire und gerechte Lösungen im Sinne der Washingtoner Erklärung von 1998 herbeizuführen. Im aktuellen Fall geht es um den sogenannten Welfenschatz, eine Sammlung spätmittelalterlicher sakraler Goldschmiedearbeiten aus dem Braunschweiger Dom, die sich seit dem 17. Jahrhundert im Besitz des fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg befanden.
    Heute befindet sich der Welfenschatz in der Obhut der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, von der die Erben einiger jüdischer Kunsthändler die Rückgabe verlangen. - Stefan Koldehoff, wie und wann gelangte der Schatz in wessen Hände?
    Stefan Koldehoff: Irgendwann hatte sich das Haus Braunschweig-Lüneburg entschieden, sich von diesem Familienschatz zu trennen, der ja auch lange im Braunschweiger Dom zu sehen gewesen war, um Geld in die Kasse zu bekommen, und mit dem Verkauf beauftragt hatte man vier jüdische Kunsthändler. Die haben dann auch ihr Möglichstes getan.
    In Zeiten der Weltwirtschaftskrise und der Inflation sind sie mal erst durch die USA getourt, es gab Ausstellungen, aus denen dann auch verkauft wurde, gab aber rund 40 Stücke, die sie nicht verkaufen konnten, mit denen sie dann zurück nach Europa kamen, die in Amsterdam eingelagert wurden, und da wollte man dann eben gerne versuchen, auch noch Käufer für zu finden. Die fand man schließlich auch in Gestalt einer großen deutschen Bank, hinter der aber in Wirklichkeit nichts anderes stand als der Staat Preußen und damit Hermann Göring.
    "Erben halten Verkaufspreis nicht für angemessen"
    Müller-Ullrich: Und dieser ganze Prozess hat sich über vier bis fünf Jahre hingezogen. Das heißt, wir sprechen von Anfang der 30er-Jahre, 30/31, bis zu dem Punkt, um den es jetzt eigentlich geht, 1935?
    Koldehoff: Das hat sogar schon Ende der 20er-Jahre angefangen und 1935 dann wird tatsächlich der verbleibende Welfenschatz für 4,25 Millionen Mark verkauft an den Staat Preußen, der diese Bank vorgeschickt hatte, und da argumentieren jetzt die Erben, das ist kein angemessener Preis gewesen, denn in dieser Washingtoner Konferenz, von der Sie vorhin gesprochen haben, Herr Müller-Ullrich, da sind klare Kriterien festgelegt worden, wann man denn über eine faire und gerechte Lösung nachdenken müsse.
    Da ist einmal die Rede davon, war der Kaufpreis angemessen, ist er tatsächlich ausbezahlt worden und konnten diejenigen, die ihn bekommen haben, denn auch frei über das Geld verfügen, oder mussten sie es beispielsweise für Reichsfluchtsteuer, Judenvermögensabgabe oder andere Fantasiesteuern hinterher ausgeben.
    Müller-Ullrich: Okay! Der Kaufpreis war niedrig. Die Schätzungen gingen weitaus höher, damals schon.
    Koldehoff: Das ist so gewesen.
    Müller-Ullrich: Aber das Gegenargument lautet natürlich, es war Weltwirtschaftskrise, der Markt war tief, es ging einfach nicht anders.
    Koldehoff: Und das ist eigentlich ein bisschen komisch, dass die Limbach-Kommission sich dieser Argumentation jetzt anschließt und sogar noch einen Schritt weiter geht und sagt, es waren ja keine anderen Kunden da, die diesen Schatz hätten kaufen können zu dem Preis 4,25 Millionen. Wenn man jetzt aber beispielsweise sieht, dass Göring persönlich Einfluss genommen hat auf die Stadt Hannover, die durchaus Interesse gehabt hätte und vielleicht auch das Geld hätte zusammenbekommen können, dann ist das natürlich ein Preis gewesen, der dadurch schon nicht mehr freiwillig zustande kam. Da ist Druck ausgeübt worden.
    Ein weiteres Argument, das ich nicht verstehe in der Argumentation der Limbach-Kommission: Dort steht wörtlich, "im übrigen gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kunsthändler und ihre Geschäftspartner über den Erlös nicht frei verfügen konnten" – also die zweite Voraussetzung in der Washingtoner Erklärung. Es handelt sich um Juden. Es handelt sich um Juden, die ihr Restvermögen noch in Deutschland hatten, auch wenn der Welfenschatz selbst in Tresoren in Amsterdam lag, deren Familien zum Teil noch hier lebten, und diese Beweise dafür, dass tatsächlich über das Geld verfügt werden konnte, dass es zur freien Verfügung stand, die müssen nicht diese Erben erbringen.
    "Preußen gibt zu, erniedrigten Preis gezahlt zu haben"
    Da sehen die Washingtoner Regularien ganz klar vor, dass das Museum, das diesen Schatz besitzt, dass dieses Museum belegen muss, es ist tatsächlich Geld zur freien Verfügung gewesen, und das ist der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bis heute nicht gelungen. Deswegen denke ich, man hätte schon über eine andere Lösung, eine andere faire und gerechte Lösung nachdenken müssen.
    Müller-Ullrich: Nun ist dieser Preis tatsächlich niedrig. Das haben Sie dargestellt. Aber um ein Argument abzuleiten im Sinne von, es ist den Juden abgepresst worden, muss er ja noch viel niedriger sein, denn es sind ja wirklich, wenn es sich um einen solchen verfolgungsbedingten Entzug handelt, solche lachhaften Preise gezahlt worden, dass das viel eklatanter ist.
    Koldehoff: Die Frage der Angemessenheit ist aber nicht an einer bestimmten Höhe festzumachen. Es gibt einen Brief aus der damaligen Zeit innerhalb der Verhandlungen. Da ist die Rede davon, die Situation ist ganz ungünstig für diese Händler, das im Moment zu verkaufen, und auch durch deren persönliche Situation schaffen wir es sicherlich, den Preis noch weiter nach unten zu drücken. Das heißt, der Staat Preußen gibt da ganz offen zu, wir haben keinen angemessenen, sondern einen erniedrigten Preis gezahlt.
    Müller-Ullrich: Was aber auch in einem offenen Markt manchmal Taktiken sind, die Anwendung finden.
    Koldehoff: Ja, aber auch da gibt es wieder einschlägige Entscheidungen der Juristen, die sagen, wenn nach 1933 in Deutschland solche Geschäfte mit jüdischen Menschen gemacht wurden, dann stellt sich schon die Frage der Sittenwidrigkeit, ob das denn überhaupt statthaft war nach den geltenden Regularien, und das wird jetzt der nächste Schritt sein in diesem Prozess.
    "Fall Welfenschatz mit Empfehlung der Limbach-Kommission wohl noch nicht abgeschlossen"
    Ich persönlich glaube nicht, dass mit der heutigen Empfehlung der Limbach-Kommission der Fall Welfenschatz abgeschlossen ist. Ich denke, dass sich die Erben der beteiligten Kunsthändler von damals jetzt die Frage stellen werden, ob sie nicht nach dem BGB vor einem ordentlichen Gericht klagen. Solche Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben und sie sind zugunsten von Anspruchstellern ausgegangen.
    Müller-Ullrich: Denn das, was wir jetzt vor uns haben, ist ja kein Schiedsspruch. Es ist eine Empfehlung, der man folgen kann oder auch nicht.
    Koldehoff: Genau so ist es, sogenanntes soft law. Andere Länder haben längst bindende Gesetze, Österreich und die Niederlande zum Beispiel. In Deutschland ist es bisher nicht möglich gewesen, so ein Gesetz in Bund und Ländern auf die Reihe zu bekommen.
    Müller-Ullrich: Nach Auffassung der Limbach-Kommission muss der Welfenschatz nicht restituiert werden – das war Stefan Koldehoff mit Erläuterungen zu dem verzwickten Fall, und um 19:05 Uhr gibt es hier im Deutschlandfunk auch noch einen Kommentar dazu.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk/Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.