Seit der Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes werden Studierende, die zwei Semester über der Regelstudienzeit liegen, von ihrer Uni zu einem Gespräch vorgeladen. Mit dieser Maßnahme hofft man, dem endlosen Studentenleben einiger Studenten ein Ende zu setzen, denn viele Politiker und Wirtschaftsleute beklagen den späten Berufseinstieg deutscher Akademiker. In der Praxis sieht das Verfahren so aus: Student X bekommt einen Brief seiner Fakultät ins Haus. Darin wird er zu einem Gespräch geladen, das in der Regel ungefähr fünf Minuten dauert. Im Anschluß gehen die meisten Studierenden aus der Pflichtberatung mit der notwendigen Bescheinigung wieder raus - und können weiterstudieren.
Die Zwangsberatung für Langzeitstudenten ist unter den Jenaer Professoren umstritten. "Bei einer Erfolgsquote von ungefähr zehn Prozent steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen", meint Fakultätsassistent Jürg Kasper. Überhaupt sei das Verfahren schwierig, denn es stehe niemandem zu, im Privatleben der Studierenden herumzukramen. Dekan Rolf Gröschner von der juristischen Fakultät geht noch weiter. Zwar befolgt er die Neuregelung, indirekt ruft er die Studierenden aber dazu auf, gegen diese zu klagen. Vor Gericht - so seine Auffassung - hätte die Zwangsberatung keine Chance. Doch das Problem bleibt und vielleicht würde sich Thüringen dann für die baden-württembergische Variante entscheiden: Langzeitstudenten zahlen dort 1000,- Mark pro Semester.
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Die Thüringer Hochschulgesetznovelle vom 29.04.1999
Studenten dürfen nicht allein deshalb von einer Hochschule ausgeschlossen werden, weil sie zu lange studieren, besagt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg
Die Zwangsberatung für Langzeitstudenten ist unter den Jenaer Professoren umstritten. "Bei einer Erfolgsquote von ungefähr zehn Prozent steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen", meint Fakultätsassistent Jürg Kasper. Überhaupt sei das Verfahren schwierig, denn es stehe niemandem zu, im Privatleben der Studierenden herumzukramen. Dekan Rolf Gröschner von der juristischen Fakultät geht noch weiter. Zwar befolgt er die Neuregelung, indirekt ruft er die Studierenden aber dazu auf, gegen diese zu klagen. Vor Gericht - so seine Auffassung - hätte die Zwangsberatung keine Chance. Doch das Problem bleibt und vielleicht würde sich Thüringen dann für die baden-württembergische Variante entscheiden: Langzeitstudenten zahlen dort 1000,- Mark pro Semester.
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