
Damit werden die Schwellenwerte bei den Bilanzsummen und Umsatzerlösen angehoben, auf deren Grundlage die Firmen in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften eingeteilt werden. Diese Zuordnung entscheidet darüber, ob beim Jahresabschluss eine verkürzte Bilanz ausreicht oder eine ausführliche Aufstellung mit diversen Zusatzinformationen erforderlich ist. Die Regelungen gelten bereits rückwirkend für 2023.
Mit einem weiteren Beschluss beauftragte der Bundestag den Deutschen Wetterdienst mit der Einrichtung eines neuen "Naturgefahrenportals", mit dem die Bevölkerung in Deutschland effektiver als bisher etwa vor Hochwasser und Überschwemmungen gewarnt werden soll. Die Meteorologen sollen künftig behördliche Informationen sammeln und sie für allgemeinverständliche Warnmeldungen nutzen.
Diese Nachricht wurde am 23.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.