Nach dem Willen der Luxemburger Richter bleibt es dabei: Geht ein Gepäckstück auf einer Flugreise verloren, stehen dem Passagier rund 1100 Euro zu - mehr nicht. Und das unabhängig davon, wie groß der Schaden für den Fluggast durch den verlorenen Koffer tatsächlich ist.
Mit dem heutigen Urteil lehnt der Europäische Gerichtshof die Klage eines Passagieres ab, der sich genau damit nicht zufrieden geben wollte. Drei Jahre liegt dessen Reise zurück. Sie beförderte ihn von Barcelona nach Porto, nicht aber seinen Koffer. Der blieb verschollen. 3200 Euro Schadensersatz forderte der Kläger von der spanischen Fluggesellschaft ClickAir - 2700 Euro für den materiellen Verlust plus 500 Euro Entschädigung für den immateriellen Schaden.
Zahlen wollte die Fluggesellschaft allerdings nur etwas mehr als 1100 Euro - und berief sich dabei auf das internationale Luftverkehrsabkommen von Montreal. Das sieht bei Gepäckverlust genau diese Höchstgrenze vor. Dieser Argumentation folgte heute auch der Europäische Gerichtshof. Was international vereinbart sei, gelte auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union, so die Luxemburger Richter. Und sie stellten klar, dass der Höchstbetrag beides abdecke: den Wert-Schaden wie auch die Entschädigung für den immateriellen Verlust.
Eine Entscheidung, die auf Kritik stößt. Eva Lichtenberger, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament:
"Gerade seit den neuen Regelungen über die Mitführung von Flüssigkeiten oder Cremes muss man davon ausgehen, dass oft schon Kosmetika, die man im Koffer nun mitnehmen muss und nicht mehr im Handgepäck tragen kann, unter Umständen wertvoller sind. Wenn man sich auch die Rigorosität der Kontrollen an manchen Flughäfen ansieht, muss man auch in Rechnung stellen, dass vielleicht teilweise elektronische Geräte im Koffer mitgenommen werden müssen. Deswegen ist dieser Grenzwert für mich veraltet."
Die Höchstgrenze bei Gepäckverlust müsse heutigen Standards angepasst werden. Insgesamt müssten die Fluggesellschaften sorgfältiger mit dem Gepäck der Passagiere umgehen, forderte die Europa-Abgeordnete.
Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fluggast seine Koffer bei Ankunft nicht auf dem Gepäck-Karrussell findet, bei 1 zu 60 - also ziemlich hoch. Das hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr in einem Bericht bemängelt und strengere Regeln gefordert. Doch schon damals räumte die Behörde ein, dass dafür weder die EU noch die Mitgliedsstaaten die rechtlichen Instrumente hätten. Sie können nicht überprüfen, wo der Fehler liegt und wer Schuld hat am Verlust des Gepäckstücks.
Wer seinen Koffer für eine Flugreise packt, sollte also Wertvolles am besten zu Hause lassen. Oder eine zusätzliche Versicherung abschließen. Auf diese Möglichkeit wiesen die Luxemburger Richter in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich hin.
Mit dem heutigen Urteil lehnt der Europäische Gerichtshof die Klage eines Passagieres ab, der sich genau damit nicht zufrieden geben wollte. Drei Jahre liegt dessen Reise zurück. Sie beförderte ihn von Barcelona nach Porto, nicht aber seinen Koffer. Der blieb verschollen. 3200 Euro Schadensersatz forderte der Kläger von der spanischen Fluggesellschaft ClickAir - 2700 Euro für den materiellen Verlust plus 500 Euro Entschädigung für den immateriellen Schaden.
Zahlen wollte die Fluggesellschaft allerdings nur etwas mehr als 1100 Euro - und berief sich dabei auf das internationale Luftverkehrsabkommen von Montreal. Das sieht bei Gepäckverlust genau diese Höchstgrenze vor. Dieser Argumentation folgte heute auch der Europäische Gerichtshof. Was international vereinbart sei, gelte auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union, so die Luxemburger Richter. Und sie stellten klar, dass der Höchstbetrag beides abdecke: den Wert-Schaden wie auch die Entschädigung für den immateriellen Verlust.
Eine Entscheidung, die auf Kritik stößt. Eva Lichtenberger, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen im Europaparlament:
"Gerade seit den neuen Regelungen über die Mitführung von Flüssigkeiten oder Cremes muss man davon ausgehen, dass oft schon Kosmetika, die man im Koffer nun mitnehmen muss und nicht mehr im Handgepäck tragen kann, unter Umständen wertvoller sind. Wenn man sich auch die Rigorosität der Kontrollen an manchen Flughäfen ansieht, muss man auch in Rechnung stellen, dass vielleicht teilweise elektronische Geräte im Koffer mitgenommen werden müssen. Deswegen ist dieser Grenzwert für mich veraltet."
Die Höchstgrenze bei Gepäckverlust müsse heutigen Standards angepasst werden. Insgesamt müssten die Fluggesellschaften sorgfältiger mit dem Gepäck der Passagiere umgehen, forderte die Europa-Abgeordnete.
Statistisch liegt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fluggast seine Koffer bei Ankunft nicht auf dem Gepäck-Karrussell findet, bei 1 zu 60 - also ziemlich hoch. Das hatte die EU-Kommission im vergangenen Jahr in einem Bericht bemängelt und strengere Regeln gefordert. Doch schon damals räumte die Behörde ein, dass dafür weder die EU noch die Mitgliedsstaaten die rechtlichen Instrumente hätten. Sie können nicht überprüfen, wo der Fehler liegt und wer Schuld hat am Verlust des Gepäckstücks.
Wer seinen Koffer für eine Flugreise packt, sollte also Wertvolles am besten zu Hause lassen. Oder eine zusätzliche Versicherung abschließen. Auf diese Möglichkeit wiesen die Luxemburger Richter in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich hin.