Stefan Heinlein: Egal ob im Hotel oder an der Zapfsäule, Bargeld hat vielerorts ausgedient. Kreditkarten sind auf dem Vormarsch. Vor allem im Ausland greifen viele Bürger gerne zu den Plastikkarten, die längst nicht mehr allein von Banken und Sparkassen angeboten werden. Doch viele Skeptiker, die schon immer vor Manipulationen und Tricksereien gewarnt haben, fühlen sich jetzt bestätigt. Der Datenmissbrauchskandal in Spanien ist offenbar größer als bislang angenommen. Inzwischen wird berichtet, auch die Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland sind betroffen. Zehntausende Kreditkarten sollen umgetauscht werden. Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband, ist das möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs?
Frank-Christian Pauli: Das können wir zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen, aber es zeigt auf jeden Fall, dass es einen gravierenden Vorfall gegeben haben muss, weil ja einiger Aufwand betrieben wird, den potenziellen Schaden jetzt einzufangen.
Heinlein: Wer ist denn von den aktuellen Fällen betroffen, alle die Menschen, die in den vergangenen Monaten in Spanien ihre Kreditkarte eingesetzt haben?
Pauli: Genau lässt sich das nicht eingrenzen, solange man nicht erfährt, was dort und wer dort genau betroffen ist. Diejenigen, bei denen die Karten ausgetauscht werden, da gibt es natürlich das Indiz, dass sie möglicherweise zu denen gehören, deren Daten verloren gegangen sind.
Heinlein: Wie läuft denn dieser Datenklau?
Pauli: Das kann ich auch von hieraus nicht genau beurteilen. Fakt ist natürlich, dass wir Kreditkarten gegenüber Hotels, Händlern und anderen Dienstleistern einsetzen, dass diese Anbieter unsere Kartendaten erhalten, um die Zahlung abzuwickeln, und dass es dann die Frage ist, wie sorgfältig wird mit den Daten der Verbraucher umgegangen, damit unbefugte Dritte sie nicht in die Hände bekommen und missbrauchen können.
Heinlein: Wie kann man sich denn effektiv, wie kann man sich gründlich vor diesem Missbrauch, vor diesem Kreditkartenbetrug schützen?
Pauli: 100 Prozent schützen kann man sich nicht, weil diese Daten ja wie gesagt auch an anderen Orten verloren gehen können. Deshalb hat der Gesetzgeber eigentlich einen Schutz vorgesehen und der besagt, dass man für solche unbefugten Abbuchungen mit diesen Daten als Verbraucher per se nicht haftet, sondern dass der Anbieter diese Forderungen, wenn sie dann doch schon vom Konto abgebucht worden sind, auch wieder unverzüglich zurückbuchen muss beziehungsweise sogar das Konto korrigieren muss, als wenn es diese Buchungen nie gegeben hat. Bei diesen Großereignissen wird es relativ einfach sein. Verbraucher müssen jetzt auf ihre Kontenauszüge achten. Schwieriger kann es sein, wenn man als Verbraucher unterstellt bekommt, dass man möglicherweise selber betrogen hat.
Heinlein: Wie häufig ist es denn, dass man dann im Clinch mit dem Kreditkartenanbieter liegt?
Pauli: Solche Vorfälle kommen in den Verbraucherzentralen immer wieder vor. Kollegen hatten auch bei den abhandengekommenen Karten schon mal ganze Prozesse als Muster durchgeführt und festgestellt, dass es schwierig für den Verbraucher ist, da den Gegenbeweis anzutreten. Man muss immer unterscheiden: Wenn die Karten oder andere Instrumente abhandenkommen, ist die Haftungslage für den Verbraucher auch durch das neue Recht deutlich schärfer, als wenn einfach nur die Daten missbraucht werden. Deshalb ist die Situation jetzt hier, wo ja nicht die Karten, sondern die Karteninformationen offensichtlich abhandengekommen sind, für den Verbraucher, sollten sie nicht die Haftungssituation auslösen, aber wir werden sehen: Wir haben ein Sicherheitsleck und das wird Folgen haben.
Heinlein: Wie schnell geht es denn dann mit der Rückzahlung, mit der Entschädigung der Verbraucher?
Pauli: Die Entschädigung hat nach dem Gesetz unverzüglich zu erfolgen. Das heißt aber auch erst mal, dass dann festgestellt werden muss, dass die Buchung unbefugt war, und dann muss auch schnellstmöglich ausgeglichen werden. Dadurch, dass der Gesetzgeber sagt, es muss der Zustand hergestellt werden, als wenn es diese Buchung nicht gegeben hat, werden aber zum Beispiel dann auch Folgen wie Dispozinsen und Ähnliches, was aufgelaufen sein könnte, zu korrigieren sein. Gänzlich stressfrei ist das für den Verbraucher nicht, denn er hat möglicherweise auf Geldmittel zeitweise keinen Zugriff, oder muss sogar sehen, wenn Buchungen ausgefallen sind, weil sein Konto gesperrt oder überzogen wird, mit diesen Folgen umgehen zu können.
Heinlein: Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Vielen Dank für diese Informationen.
Pauli: Bitte sehr.
Frank-Christian Pauli: Das können wir zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen, aber es zeigt auf jeden Fall, dass es einen gravierenden Vorfall gegeben haben muss, weil ja einiger Aufwand betrieben wird, den potenziellen Schaden jetzt einzufangen.
Heinlein: Wer ist denn von den aktuellen Fällen betroffen, alle die Menschen, die in den vergangenen Monaten in Spanien ihre Kreditkarte eingesetzt haben?
Pauli: Genau lässt sich das nicht eingrenzen, solange man nicht erfährt, was dort und wer dort genau betroffen ist. Diejenigen, bei denen die Karten ausgetauscht werden, da gibt es natürlich das Indiz, dass sie möglicherweise zu denen gehören, deren Daten verloren gegangen sind.
Heinlein: Wie läuft denn dieser Datenklau?
Pauli: Das kann ich auch von hieraus nicht genau beurteilen. Fakt ist natürlich, dass wir Kreditkarten gegenüber Hotels, Händlern und anderen Dienstleistern einsetzen, dass diese Anbieter unsere Kartendaten erhalten, um die Zahlung abzuwickeln, und dass es dann die Frage ist, wie sorgfältig wird mit den Daten der Verbraucher umgegangen, damit unbefugte Dritte sie nicht in die Hände bekommen und missbrauchen können.
Heinlein: Wie kann man sich denn effektiv, wie kann man sich gründlich vor diesem Missbrauch, vor diesem Kreditkartenbetrug schützen?
Pauli: 100 Prozent schützen kann man sich nicht, weil diese Daten ja wie gesagt auch an anderen Orten verloren gehen können. Deshalb hat der Gesetzgeber eigentlich einen Schutz vorgesehen und der besagt, dass man für solche unbefugten Abbuchungen mit diesen Daten als Verbraucher per se nicht haftet, sondern dass der Anbieter diese Forderungen, wenn sie dann doch schon vom Konto abgebucht worden sind, auch wieder unverzüglich zurückbuchen muss beziehungsweise sogar das Konto korrigieren muss, als wenn es diese Buchungen nie gegeben hat. Bei diesen Großereignissen wird es relativ einfach sein. Verbraucher müssen jetzt auf ihre Kontenauszüge achten. Schwieriger kann es sein, wenn man als Verbraucher unterstellt bekommt, dass man möglicherweise selber betrogen hat.
Heinlein: Wie häufig ist es denn, dass man dann im Clinch mit dem Kreditkartenanbieter liegt?
Pauli: Solche Vorfälle kommen in den Verbraucherzentralen immer wieder vor. Kollegen hatten auch bei den abhandengekommenen Karten schon mal ganze Prozesse als Muster durchgeführt und festgestellt, dass es schwierig für den Verbraucher ist, da den Gegenbeweis anzutreten. Man muss immer unterscheiden: Wenn die Karten oder andere Instrumente abhandenkommen, ist die Haftungslage für den Verbraucher auch durch das neue Recht deutlich schärfer, als wenn einfach nur die Daten missbraucht werden. Deshalb ist die Situation jetzt hier, wo ja nicht die Karten, sondern die Karteninformationen offensichtlich abhandengekommen sind, für den Verbraucher, sollten sie nicht die Haftungssituation auslösen, aber wir werden sehen: Wir haben ein Sicherheitsleck und das wird Folgen haben.
Heinlein: Wie schnell geht es denn dann mit der Rückzahlung, mit der Entschädigung der Verbraucher?
Pauli: Die Entschädigung hat nach dem Gesetz unverzüglich zu erfolgen. Das heißt aber auch erst mal, dass dann festgestellt werden muss, dass die Buchung unbefugt war, und dann muss auch schnellstmöglich ausgeglichen werden. Dadurch, dass der Gesetzgeber sagt, es muss der Zustand hergestellt werden, als wenn es diese Buchung nicht gegeben hat, werden aber zum Beispiel dann auch Folgen wie Dispozinsen und Ähnliches, was aufgelaufen sein könnte, zu korrigieren sein. Gänzlich stressfrei ist das für den Verbraucher nicht, denn er hat möglicherweise auf Geldmittel zeitweise keinen Zugriff, oder muss sogar sehen, wenn Buchungen ausgefallen sind, weil sein Konto gesperrt oder überzogen wird, mit diesen Folgen umgehen zu können.
Heinlein: Frank-Christian Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Vielen Dank für diese Informationen.
Pauli: Bitte sehr.